Mit der Verhängung einer Kartellstrafe in Höhe von 329 Millionen Euro gegen Delivery Hero und dessen Tochterunternehmen Glovo zieht die EU-Kommission klare Grenzen für das Verhalten marktbeherrschender Plattformunternehmen. Der Vorwurf, Märkte für Essenslieferungen koordiniert zu haben, wiegt schwer. Absprachen zur Marktaufteilung und zum gegenseitigen Nicht-Abwerben von Personal verstoßen fundamental gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union.
Gerade in digitalen Wachstumsbranchen mit wenigen großen Anbietern ist der Wettbewerb ein empfindliches Gut. Der Fall unterstreicht, dass wirtschaftlicher Erfolg und Innovation kein Freibrief für rechtswidriges Verhalten sind. Die Bereitschaft von Delivery Hero zur Kooperation sowie die frühzeitige Rückstellung für mögliche Strafen deuten auf ein Bewusstsein für die Tragweite des Vorwurfs hin. Strafmilderung ist möglich – die grundsätzliche Verantwortung bleibt.
Die Entscheidung der EU ist daher nicht nur eine Sanktion, sondern auch ein deutliches ordnungspolitisches Signal an die gesamte Plattformökonomie: Faire Marktbedingungen gelten für alle – auch im digitalen Raum.
OZD
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