Ein brutales Verbrechen hat nun sein rechtsstaatliches Ende gefunden: Der Mann, der im September 2023 eine 17-Jährige auf offener Straße ermordete und zwei weitere Frauen schwer verletzte, bleibt lebenslang hinter Gittern – inklusive Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Verden bestätigt. Ein wichtiges Zeichen: Wer wahllos Gewalt ausübt, kann sich weder auf psychische Unklarheiten noch auf Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben berufen.
Der Täter agierte heimtückisch, wahllos, und in einem Maße brutal, das fassungslos macht. Die jungen Frauen waren völlig unbeteiligt – Zufallsopfer eines Mannes, der seine persönlichen Probleme in Gewalt gegen Fremde kanalisierte. Dass der Täter dafür dauerhaft weggesperrt bleibt, ist richtig – nicht aus Rache, sondern aus Schutz für die Gesellschaft.
Dennoch bleibt ein tiefer Schmerz. Kein Urteil kann das Leben der jungen Frau zurückbringen oder das Trauma der anderen ungeschehen machen. Die Frage, ob dieses Verbrechen hätte verhindert werden können, etwa durch frühzeitige psychologische Hilfe oder Warnsignale im Umfeld, wird unbeantwortet bleiben – wie so oft.
Klar ist: Der Rechtsstaat funktioniert. Doch er kommt immer erst nach der Tat. Prävention bleibt die größere, schwerere Aufgabe – und wird viel zu selten so ernst genommen wie sie sollte.
OZD
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