Es ist absolut inakzeptabel, dass eine gewählte Politikerin Inhalte verbreitet, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie das Hakenkreuz enthalten. Auch unter dem Deckmantel der Kritik an Corona-Maßnahmen bleibt die Verwendung nationalsozialistischer Symbolik ein klarer Verstoß gegen unsere demokratischen Grundwerte – moralisch wie juristisch.
Dass Nicole Jordan dem Gerichtstermin fernblieb, lässt mangelnden Respekt gegenüber dem Rechtsstaat erkennen. Gerade Personen in politischer Verantwortung müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Wer NS-Symbole verbreitet, verharmlost historische Verbrechen und relativiert die Schrecken des Nationalsozialismus – das ist brandgefährlich.
Die Entscheidung des Gerichts, den Einspruch zurückzuweisen, ist richtig und notwendig. Unsere Demokratie braucht klare Grenzen – und eine klare Haltung gegen jede Form der Geschichtsverzerrung.
OZD
Alle Angaben ohne Gewähr.
Bild: AFP