In europäischen Nachbarländern sind oft Besonderheiten beim Parken zu beachten. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Regeln kennen und sich bestenfalls im Vorhinein über die Situation vor Ort informieren. Um die Urlaubsreise entspannter verlaufen zu lassen, gibt der Automobilclub von Deutschland (AvD) eine erste Übersicht zu den Eigentümlichkeiten im europäischen Ausland.
Parkmarkierungen immer beachten
Dazu gehören Markierungen, die erlaubtes und unerlaubtes Parken kenntlich machen. Gelbe Streifen am Bordstein- oder Fahrbahnrand zeigen verbotenes Halten oder, bei durchgängigen Linien, auch Parken an. Solche Verbote sind etwa in Frankreich, Holland, Irland, Österreich und der Schweiz zu finden.
Mit blauer Farbe sind mancherorts Flächen gekennzeichnet, auf denen Autos nur gebührenpflichtig abgestellt werden dürfen. Das ist etwa in Italien oder Griechenland der Fall. In Österreich ist bei dieser Kennzeichnung zusammen mit Beschilderung eine Parkscheibe oder ein Parkschein zu benutzen. Überfährt man im Nachbarland grüne Linien mit einem großen „P“ auf der Straße, befindet man sich in einer Parkstraße, in der man nur gegen Bezahlung sein Fahrzeug abstellen darf.
Schweden schildert seine Parkbeschränkungen mit der Aufschrift „Avgift“ für die Gebührenpflicht aus. Steht dort „P-skiva“, ist eine Parkscheibe auszulegen, hingegen weisen „Förhyrda platser“ oder „Boende“ auf spezielle Parkbewilligungen hin. Das Abstellen des Wagens ist generell nur in Fahrtrichtung erlaubt und an Wochentagen darf längstens 24 Stunden am selben Ort geparkt werden. An Plätzen ohne gesonderte Kennzeichnung ist in der Regel das Parken verboten.
Parkbewirtschaftung in europäischen Innenstädten
Immer mehr werden in vielen europäischen Städten ausgedehnte Parkzonen ausgewiesen. Auch hier gilt es dann besonders aufmerksam zu sein, um eine Strafe möglichst zu vermeiden.
Wien
So ist in Wien im gesamten Stadtgebiet das Parken an Wochentagen zwischen 9 und 22 Uhr kostenpflichtig. Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden und kostet für diesen Zeitraum 5,20 Euro. Wer in Wien übernachtet, kann in seiner Unterkunft Parkmöglichkeiten und eine Tagesparkkarte erfragen. Gebühren können an Automaten, in Geschäften oder per Handy-App bezahlt werden.
Paris
Auch in Paris ist das Parken von Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr nur erlaubt, wenn man zahlt. Dabei dürfen Besucher bis zu sechs Stunden ihren Wagen auf demselben Platz abstellen. Die Parkgebühren sind nach dem Gewicht des jeweiligen Kfz gestaffelt. Am günstigsten sind die Preise für Fahrzeuge bis 1,6 t mit Verbrennungsmotor sowie bis zu 2 t bei E-Autos. Entrichtet werden können die Beträge durch die angebotenen Apps per Mobiltelefon oder an Parkuhren mit Karten.
Brüssel
In Brüssel gilt seit Juli 2025 ein neues Parkregime. Die Stadt ist in verschiedene Parkzonen aufgeteilt. Die jeweilige Parkdauer und die zu zahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Gebiet (farbige Zoneneinteilung: grün/grau/rot). Mehrere Apps werden angeboten, die minutengenau den Parkvorgang abrechnen. Diese Apps sind in ganz Belgien nutzbar und ersparen den Gang zur Parkuhr. Überwacht wird das Ganze mittels „Scan Cars“, die auf der Straße die Kennzeichen der Autos erfassen.
Kopenhagen
In Kopenhagen muss seit 2025 an jedem Tag der Woche in vier Zonen der Stadt für das Parken bezahlt werden. In der Altstadt darf man zudem nur auf gekennzeichneten Stellplätzen sein Auto abstellen. Der Parkplatz ist über eine App, Parkautomaten oder telefonisch unter 33 66 18 18 anzumelden – auch wenn weniger als eine Stunde lang geparkt werden soll. Von Samstag um 17 Uhr bis Montag um 8 Uhr ist die erste Stunde des „ersten angemeldeten Parkplatzes“ kostenlos. Dies gilt auch an Feiertagen.
Zagreb
Zagreb ist in drei Parkzonen eingeteilt. Die Zahlpflicht besteht unter der Woche von 7 bis 20 Uhr, samstags von 7 bis 15 Uhr. Je näher der Stellplatz am Stadtzentrum ist, umso teurer wird es. Aufgestellte Parkuhren nehmen nur Münzen der Landeswährung Kuna. Vorsicht, die Überwachung ist privaten Firmen übertragen. Wer nicht vor Ort zahlt, muss mit Vollstreckungsmaßnahmen in Deutschland rechnen, die ein Vielfaches der ursprünglichen Kosten ausmachen können. Nicht nur in diesem Fall haben AvD-Mitglieder die Möglichkeit, die Forderungen von einem Vertrauensanwalt des Clubs überprüfen zu lassen.
AvD – Der Automobilclub. Seit über 125 Jahren.
Mit seiner über 125-jährigen Historie ist der AvD der traditionsreichste Automobilclub Deutschlands. Seit seiner Gründung im Jahre 1899 vertritt der Club die Interessen der mobilen Gesellschaft. So gehörte der AvD bereits 1904 zu den vier Gründern der IAA (Internationalen Automobil-Ausstellung) in Frankfurt und war im selben Jahr Mitinitiator der AIACR (Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus) in Bad Homburg, aus der später der Automobilverband FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) hervorging. Ab 1918 bot der AvD die erste Kfz-Versicherung an und die von ihm ab 1924 ausgestellte „Bestallungsurkunde für Kraftfahrer“ gilt als Vorläufer des heutigen Führerscheins.
Auch im Motorsport ist der AvD seit jeher stark engagiert: So organisierte der Club den ersten Großen Preis von Deutschland bereits 1926 auf der legendären AVUS-Rennstrecke in Berlin. Seit 2022 erfreut sich die AvD Drift-Championship als noch junge Motorsportdisziplin international wachsender Beliebtheit. Den rund 1,4 Mio. Mitgliedern und Kunden steht ein umfangreiches Angebot zur Verfügung: Von der weltweiten Pannenhilfe mit eigener 24/7-Notrufzentrale über den globalen Auto- und Reiseschutz mit Krankenrücktransport bis hin zu Auto-, Unfall-, Rechtsschutz- und Auslands-Krankenversicherungen bietet der AvD alles für eine sichere Mobilität.
Automobilclub von Deutschland e.V. – AvD
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