Köln (ots) - Da ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln gegen ihn vorlag, endete seine Nacht in der Justizvollzugsanstalt.
Gegen 20:20 Uhr trafen Polizeivollzugsbeamte den polnischen Staatsangehörigen im Kölner Hauptbahnhof an und unterzogen ihn einer Personenkontrolle.
Bei einem Datenabgleich stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Köln den Wohnungslosen wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 1.260 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen verurteilt hatte. Da der 41-Jährige die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, eröffneten die Einsatzkräfte dem Gesuchten den Haftbefehl und überführten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt.
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
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