Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Syrer wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen den 34-jährigen Ahmad A. wurde am Donnerstag verkündet.
Der Angeklagte war ursprünglich auch wegen Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Mord angeklagt worden. Das Gericht konnte jedoch nicht feststellen, dass er an entsprechenden Verbrechen beteiligt war.
Nach den Feststellungen des Gerichts schloss sich Ahmad A. im Jahr 2014 in Syrien dem IS an. Bis mindestens Ende 2015 nahm er demnach an bewaffneten Patrouillen der Miliz teil. Im Spätsommer 2014 soll er zudem mit einem Gewehr an einem Kontrollposten des IS eingesetzt worden sein.
Im Jahr 2023 kam der Mann als Flüchtling nach Deutschland. Im Januar 2025 wurde er im nordrhein-westfälischen Monheim am Rhein festgenommen, wo er damals lebte. Seitdem befand er sich in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, Teil einer IS-Einheit gewesen zu sein, die 2014 mehrere Männer festgenommen habe. Diese Gefangenen seien später gefoltert oder hingerichtet worden. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, die Taten als Wachmann mit einer Kalaschnikow abgesichert zu haben.
Für diesen Vorwurf sah das Gericht jedoch keine ausreichenden Beweise. Zwar sagte ein Zeuge aus, doch dieser sei zum Zeitpunkt der Ereignisse erst 13 Jahre alt gewesen und habe lediglich angegeben, den Angeklagten kurz auf dem Gelände gesehen zu haben. Diese Aussage reichte nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um eine direkte Beteiligung an den Taten nachzuweisen.
Das Gericht verurteilte Ahmad A. daher wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und seine Mitgliedschaft beim IS mehr als zehn Jahre zurückliegt. Strafverschärfend wertete das Gericht jedoch, dass er sich über längere Zeit für eine besonders gefährliche Terrororganisation eingesetzt habe.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt er weiterhin in Untersuchungshaft.
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OZD-Kommentar: Schwierige Beweisführung in Terrorprozessen
Der Prozess in Düsseldorf zeigt einmal mehr, wie kompliziert juristische Aufarbeitung von Terrorverbrechen sein kann. Viele mutmaßliche Taten fanden in Kriegsgebieten statt, oft ohne dokumentierte Beweise oder zuverlässige Zeugen. Selbst wenn ein Angeklagter nachweislich Teil einer Terrororganisation war, ist es juristisch schwierig, konkrete Beteiligungen an Kriegsverbrechen nachzuweisen. Genau hier liegt das Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Gerichte müssen streng nach Beweisen urteilen – auch dann, wenn moralische Verdachtsmomente im Raum stehen. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung bestehen, mögliche Gefährder zu identifizieren und zu überwachen. In Zukunft dürfte die deutsche Justiz noch häufiger mit solchen komplexen Terrorverfahren konfrontiert werden.
Mini-Infobox
– Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
– Angeklagter: 34-jähriger Syrer
– Vorwurf: Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS
– Urteil: viereinhalb Jahre Haft
– Festnahme: Januar 2025 in Monheim am Rhein
OZD-Analyse
Juristische Bewertung des Falls
a) Das Gericht konnte keine Beteiligung an konkreten Kriegsverbrechen nachweisen.
b) Verurteilt wurde der Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
c) Das Strafmaß fiel geringer aus als von der Bundesanwaltschaft gefordert.
Beweisproblematik in Terrorverfahren
a) Viele mutmaßliche Taten geschehen in Kriegsgebieten.
b) Beweismaterial ist oft schwer zugänglich.
c) Zeugenaussagen sind häufig Jahre später schwer zu überprüfen.
Sicherheitsrelevanz für Deutschland
– Rückkehrer aus Konfliktgebieten bleiben ein Thema für Sicherheitsbehörden.
– Gerichte müssen Einzelfälle sorgfältig prüfen.
– Internationale Zusammenarbeit bei Ermittlungen wird wichtiger.
Erklärungen / Wissensblock
Was ist der „Islamische Staat“?
Der „Islamische Staat“ (IS) ist eine dschihadistische Terrororganisation. Sie entstand aus militanten Gruppen im Irak und Syrien und rief 2014 ein sogenanntes Kalifat aus. Internationale Militärkoalitionen zerschlugen dieses Gebiet später weitgehend, dennoch existiert die Organisation weiterhin in verschiedenen Regionen.
Was ist das Oberlandesgericht?
Oberlandesgerichte sind in Deutschland höhere Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In bestimmten Fällen – etwa bei Terrorismusverfahren – sind sie bereits in erster Instanz zuständig.
Historischer Hintergrund
Seit dem Aufstieg des „Islamischen Staates“ im Jahr 2014 haben sich zahlreiche Menschen aus verschiedenen Ländern der Miliz angeschlossen. Nach der militärischen Niederlage des IS in Syrien und im Irak wurden viele ehemalige Kämpfer festgenommen oder kehrten in ihre Herkunftsländer zurück, wo sie strafrechtlich verfolgt werden.
Prognose
Auch in den kommenden Jahren dürften deutsche Gerichte weiterhin Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder extremistischer Gruppen führen. Gleichzeitig wird die Herausforderung bestehen bleiben, ausreichende Beweise für Taten in weit entfernten Konfliktregionen zu sichern.
Gewinnspiel
Frage: Wie hoch fiel die Haftstrafe für den Angeklagten aus?
A) zwei Jahre
B) dreieinhalb Jahre
C) viereinhalb Jahre
D) sieben Jahre
Die richtige Antwort finden Sie im Artikel.
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
OZD-Extra
In Deutschland können Terrorverfahren gegen Mitglieder ausländischer extremistischer Organisationen auch dann geführt werden, wenn die Taten überwiegend im Ausland begangen wurden.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Titelbild: AFP