Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen ranghohen Funktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 38-jährige türkische Staatsangehörige wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Dem Gericht zufolge hatte der Angeklagte von Mitte 2021 bis März 2024 als hauptamtlicher Kader verschiedene PKK-Gebiete in Deutschland geleitet. Dazu gehörten unter anderem Freiburg, Berlin und Darmstadt sowie weitere Regionen. Nach einem Aufenthalt im Nordirak übernahm er zuletzt bis zu seiner Festnahme im März 2025 die Leitung des Gebiets Stuttgart.
Im Rahmen seiner Aufgaben habe der Angeklagte unter anderem Veranstaltungen und Demonstrationen organisiert, Geldspenden eingeworben und regelmäßig Kontakt zur Europaführung der PKK in Belgien und den Niederlanden gehalten, so die Feststellungen des Gerichts.
Die PKK hatte im Mai 2025 ihre Auflösung bekannt gegeben und den jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für kurdische Rechte beendet. Dem Aufruf des seit 1999 inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan folgend, stellte die Organisation ihre militärischen Aktivitäten ein.
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OZD-Kommentar
Das Urteil zeigt, dass die deutsche Justiz konsequent gegen terroristische Strukturen im Inland vorgeht – auch wenn die PKK offiziell ihre Kampfhandlungen beendet hat. Die Tatsache, dass ein ranghoher Kader über Jahre hinweg systematisch Gebiete leitete, Kontakte ins Ausland pflegte und Gelder akquirierte, macht deutlich, dass Terrororganisationen nicht einfach durch öffentliche Auflösungsbekundungen neutralisiert werden.
Gleichzeitig verdeutlicht der Fall eine Herausforderung für Sicherheitsbehörden: Auch nach formaler Auflösung können Netzwerke weiter aktiv bleiben, Strukturen bestehen fort, und die Aufarbeitung von Verantwortlichkeiten zieht sich über Jahre hin. Das Urteil setzt ein klares Signal: Mitgliedschaft und Leitungsfunktionen in solchen Organisationen werden strafrechtlich verfolgt – unabhängig von politischen Entwicklungen.
Mini-Infobox
– Angeklagter: 38 Jahre, türkischer Staatsbürger
– Verurteilung: 3 Jahre, 10 Monate Haft
– Tatvorwurf: Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung
– Tätig in: Freiburg, Berlin, Darmstadt, Stuttgart
– PKK offiziell aufgelöst Mai 2025
OZD-Analyse
Der Fall
a) Angeklagter leitete PKK-Gebiete in Deutschland
b) Verantwortlich für Veranstaltungen, Spenden, Kommunikation mit Europaführung
c) Tatzeitraum: Mitte 2021 bis März 2025
Hintergrund der Organisation
a) PKK kämpfte jahrzehntelang für kurdische Rechte
b) Gründer Abdullah Öcalan inhaftiert seit 1999
c) Auflösung der PKK im Mai 2025
Rechtliche und sicherheitspolitische Einordnung
a) Mitgliedschaft in Terrororganisation strafbar
b) Kontinuität von Strukturen trotz offizieller Auflösung
c) Signalwirkung für die Arbeit von Sicherheitsbehörden
– Terrornetzwerke bleiben auch nach formaler Auflösung gefährlich
– Justiz ahndet Leitungsrollen besonders konsequent
– Fall verdeutlicht Notwendigkeit langfristiger Sicherheitskontrollen
Erklärungen / Wissensblock
Wer ist Abdullah Öcalan?
Gründer der PKK, seit 1999 in der Türkei inhaftiert, gilt als zentrale Figur der kurdischen Bewegung.
Was ist die PKK?
Eine kurdische Organisation, die jahrzehntelang bewaffnet für kurdische Rechte kämpfte und in Deutschland als terroristische Vereinigung verboten ist.
Warum ist das Urteil relevant?
Es zeigt, dass auch nach formaler Auflösung einer terroristischen Gruppe Mitglieder strafrechtlich verfolgt werden.
Historischer Hintergrund
Die PKK entstand in den 1970er-Jahren, führte jahrzehntelang bewaffnete Kämpfe in der Türkei und im Ausland. In Deutschland bestehen lange bestehende Strukturen und Unterstützungsnetzwerke, die auch nach formaler Auflösung relevant bleiben.
Prognose
Es ist zu erwarten, dass Sicherheitsbehörden weiterhin die Netzwerke ehemaliger PKK-Mitglieder beobachten und auch in Zukunft gegen Führungsstrukturen konsequent vorgehen. Weitere Strafverfahren gegen hochrangige Mitglieder sind möglich.
Gewinnspiel (Pflichtbestandteil)
Frage: Zu welcher Haftstrafe wurde der PKK-Funktionär in Stuttgart verurteilt?
A) 2 Jahre, 6 Monate
B) 3 Jahre, 10 Monate
C) 4 Jahre, 3 Monate
D) 5 Jahre
Richtige Antwort: B
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
OZD-Extra
Die PKK hatte ihre militärischen Aktivitäten erst 2025 eingestellt, mehr als 40 Jahre nach ihrer Gründung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Titelbild: AFP