Union fordert deutlich härteren Umgang mit Gefährdern und Islamisten.
Markus Söder verlangt Erwachsenenstrafrecht und strengere Abschieberegeln.
Bundeskanzler Friedrich Merz will politische Konsequenzen prüfen, mahnt aber zur Besonnenheit.
Juristen warnen vor Schnellschüssen bei Änderungen des Jugendstrafrechts.
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist eine intensive Debatte über die deutsche Sicherheits- und Strafrechtspolitik entbrannt. Führende Politiker von CDU und CSU verlangen weitreichende Gesetzesänderungen, nachdem der als Gefährder eingestufte 21-jährige Abdul B. am Samstagabend mit einem Auto in eine Menschenmenge fuhr und anschließend Menschen mit einer Stichwaffe attackierte. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden teilweise schwerst verletzt. Der Verdächtige wurde am Sonntagabend von Polizisten erschossen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach sich für einen grundlegenden Kurswechsel aus. "Wir müssen darauf reagieren und zwar grundlegend", sagte er. Die Einstufung als Gefährder müsse künftig deutlich weitreichendere rechtliche Folgen haben. Nach seiner Auffassung sollte für Gefährder grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht gelten. Zudem stellte Söder das Staatsbürgerschaftsrecht zur Diskussion. Wer als Gefährder eingestuft sei, könne aus seiner Sicht nicht dauerhaft zwei Staatsbürgerschaften besitzen. Ohne deutsche Staatsangehörigkeit könne ein Gefährder schneller ausgewiesen werden. "Ich halte es für zwingend notwendig, all diese Dinge zu überlegen."
Auch weitere Unionspolitiker forderten schärfere Maßnahmen. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann (CDU), erklärte im "Handelsblatt": "Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind." Der Schutz der Bevölkerung müsse bei konkreten Gefahren "allerhöchste Priorität" haben.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) stellte öffentlich die Frage, weshalb sich der Tatverdächtige trotz seiner Einstufung als Gefährder auf freiem Fuß befand. Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), verlangte einen konsequenteren Umgang mit islamistischen Extremisten. "Bei Anhängern der islamistischen Ideologie darf es keinerlei Nachsicht geben." Dies müsse sich bei Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft widerspiegeln. "Es muss gelten: im Zweifel für die Sicherheit der Bevölkerung."
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte zwar an, mögliche Konsequenzen sorgfältig zu prüfen, warnte jedoch vor voreiligen politischen Entscheidungen. "Für eine Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen wir aus diesem brutalen Anschlag ziehen, ist es noch zu früh", sagte er in Berlin. Gleichzeitig machte er deutlich: "Klar ist aber auch, es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben." Entscheidend sei nun die Frage, "wie es eigentlich sein kann, dass ein Mann, der so eingestuft ist hier in Berlin, sich am Samstagabend unbehelligt in die Nähe des Christopher Street Days begeben konnte".
Auch das Bundesjustizministerium prüft möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Ein Ministeriumssprecher verwies jedoch darauf, dass erst vor wenigen Monaten Strafrechtsverschärfungen in Kraft getreten seien und zunächst die laufenden Ermittlungen abgeschlossen werden müssten.
Der Deutsche Anwaltverein reagierte zurückhaltend auf Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts. Vizepräsidentin Sonka Mehner betonte, dass Gesetzesänderungen nicht unter dem Eindruck einzelner besonders erschütternder Ereignisse beschlossen werden sollten. Vor einer Reform müsse sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich gesetzliche Lücken bestünden oder ob es sich um einen tragischen Einzelfall handle. Das Bundesjustizministerium verwies zudem auf eine bereits geplante wissenschaftliche Evaluierung des Jugendstrafrechts.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Sicherheit darf kein Lippenbekenntnis bleiben
Der Berliner Anschlag dürfte die deutsche Innenpolitik dauerhaft verändern. Die entscheidende Frage lautet nicht mehr, ob Sicherheitsgesetze angepasst werden, sondern wie weit der Staat dabei gehen darf. Die Union fordert härtere Regeln, während Juristen vor überhasteten Gesetzesänderungen warnen. Beide Seiten haben nachvollziehbare Argumente. Dennoch wird sich die Politik daran messen lassen müssen, ob sie Menschen wirksam schützt, ohne den Rechtsstaat zu beschädigen. Die Prognose der OZD: Noch in diesem Jahr dürfte eine umfassende Reform der Gefährderregelungen und der Präventivmaßnahmen auf die politische Agenda kommen.
Historischer Hintergrund
Seit den islamistischen Terroranschlägen der vergangenen Jahre, insbesondere nach dem Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz 2016, diskutiert Deutschland regelmäßig über den Umgang mit sogenannten Gefährdern. Die rechtlichen Möglichkeiten unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Gleichzeitig stehen Präventivhaft, elektronische Überwachung, Abschiebungen und das Jugendstrafrecht immer wieder im Spannungsfeld zwischen innerer Sicherheit und den Grundrechten des Rechtsstaats. Der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day verleiht dieser Debatte neue politische Dynamik.
Zukunftsprognose
Die Bundesregierung dürfte in den kommenden Monaten mehrere Gesetze im Bereich der inneren Sicherheit überprüfen. Diskutiert werden könnten bundesweit einheitliche Präventivhaft-Regeln, eine Ausweitung elektronischer Überwachungsmaßnahmen sowie Änderungen beim Jugendstrafrecht für besonders gefährliche Straftäter. Gleichzeitig ist mit intensiven verfassungsrechtlichen Prüfungen und politischen Kontroversen zu rechnen. Auch auf europäischer Ebene dürfte die Diskussion über den Umgang mit islamistischem Extremismus und Gefährdern an Bedeutung gewinnen.
OZD-Analyse
Politischer Kurswechsel
– Die Sicherheitsdebatte entwickelt sich zu einem zentralen innenpolitischen Thema der Bundesregierung.
Juristische Herausforderungen
– a) Reform des Jugendstrafrechts.
– b) Verschärfung der Gefährderregelungen.
– c) Ausweitung von Präventivhaft und Abschiebemöglichkeiten.
Folgen
– Deutschland steht vor einer erneuten Grundsatzdebatte über das
Verhältnis zwischen Freiheit, Rechtsstaat und innerer Sicherheit.
Mögliche Gesetzesänderungen könnten langfristig die Arbeit von Polizei,
Justiz und Sicherheitsbehörden verändern.
Erklärungen
Was ist ein Gefährder?
Ein Gefährder ist eine Person, bei der Sicherheitsbehörden aufgrund konkreter Erkenntnisse annehmen, dass sie schwere Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnte. Die Einstufung dient der Gefahrenabwehr und stellt keine strafrechtliche Verurteilung dar.
Wer ist Friedrich Merz?
Friedrich Merz (CDU) ist Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor war er langjähriger Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU Deutschlands.
OZD-Extras
Die Diskussion über den Umgang mit Gefährdern wird seit Jahren auch in anderen europäischen Staaten geführt. Frankreich, Großbritannien und Österreich haben teilweise weitergehende Möglichkeiten zur Überwachung oder Präventivhaft als Deutschland, wobei auch dort regelmäßig Gerichte über die Vereinbarkeit mit den Grundrechten entscheiden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.