Fakten im Überblick
Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für Maja T. von acht auf sieben Jahre reduziert.
Das Urteil ist rechtskräftig, die bereits verbrachte Haftzeit wird auf die sieben Jahre angerechnet.
Unmittelbar nach dem Urteil wurde das Verfahren für eine mögliche Rücküberstellung nach Deutschland eingeleitet.
Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für Maja T. aus Deutschland von acht auf sieben Jahre reduziert und damit eine neue Phase in einem der umstrittensten europäischen Strafverfahren des sogenannten Budapest-Komplexes eingeleitet. Das rechtskräftige Urteil fiel am Mittwoch in der ungarischen Hauptstadt. Das Gericht stufte die 25-jährige nicht-binäre Person bei den zugrunde liegenden Angriffen nicht mehr als Haupttäterin, sondern als Komplizin ein. Maja T. war wegen ihrer Beteiligung an gewaltsamen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest verurteilt worden. Die Taten ereigneten sich im Umfeld des sogenannten „Tags der Ehre“, einer rechtsextremen Gedenkveranstaltung, zu der jedes Jahr Neonazis aus mehreren europäischen Ländern nach Budapest kommen. Nach dem Urteil leitete das Gericht unmittelbar das Verfahren für eine mögliche Rücküberstellung nach Deutschland ein. Nach Angaben von T.s deutschem Rechtsanwalt Sven Richwin geht der entsprechende Beschluss nun an die deutschen Behörden, die einer Überstellung zustimmen müssen. Die bereits in Deutschland und Ungarn verbrachte Haftzeit von fast drei Jahren soll auf die siebenjährige Freiheitsstrafe angerechnet werden.
Der Fall besitzt besondere politische und rechtliche Brisanz, weil bereits die Auslieferung von Deutschland nach Ungarn Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war. Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und Ende Juni 2024 nach Ungarn überstellt worden. Das Bundesverfassungsgericht untersagte die Übergabe am Morgen des 28. Juni 2024 per einstweiliger Anordnung und wies die deutschen Behörden an, eine Auslieferung zu verhindern und gegebenenfalls eine Rückführung zu erreichen. Zu diesem Zeitpunkt war T. allerdings bereits auf dem Weg nach Ungarn und wurde noch am selben Vormittag den ungarischen Behörden übergeben. Im Januar 2025 gab das Bundesverfassungsgericht anschließend der Verfassungsbeschwerde statt. Das Berliner Kammergericht habe insbesondere die Haftbedingungen, die Maja T. als nicht-binärer Person in Ungarn erwarteten, nicht ausreichend aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht stellte dabei nicht über die strafrechtlichen Vorwürfe gegen T. in Budapest fest, sondern prüfte die Rechtmäßigkeit der deutschen Auslieferungsentscheidung.
Während der Haft in Ungarn kritisierten Maja T., Angehörige und Unterstützer wiederholt die Haftbedingungen. Im vergangenen Jahr trat T. für 40 Tage in einen Hungerstreik und protestierte damit gegen die Unterbringung und Isolationshaft. Zur Verkündung des Berufungsurteils wurde T. gefesselt in den Gerichtssaal geführt, während Unterstützer vor und im Gerichtsgebäude Solidarität bekundeten. Nach dem nun rechtskräftigen Urteil richtet sich die Aufmerksamkeit vor allem auf die mögliche Rückkehr nach Deutschland. Eine solche Überstellung würde das ungarische Urteil nicht aufheben: T. müsste die verbleibende Freiheitsstrafe grundsätzlich weiter verbüßen, könnte dies nach Abschluss des Verfahrens aber in Deutschland tun. Der Fall bleibt zugleich Teil des größeren Budapest-Komplexes, in dem auch deutsche Behörden gegen weitere mutmaßliche Beteiligte an den Angriffen vom Februar 2023 vorgehen.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Jetzt zählt ein rechtsstaatlich sauberes Verfahren
Der Fall Maja T. vereint zwei Fragen, die strikt voneinander getrennt werden müssen. Gewalttätige Angriffe auf Menschen sind strafrechtlich zu verfolgen – unabhängig davon, welche politische Einstellung Täter oder Opfer haben. Gleichzeitig besitzt jeder Beschuldigte und jeder Verurteilte Anspruch auf rechtsstaatliche Verfahren und menschenwürdige Haftbedingungen. Gerade die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass diese zweite Seite des Falls nicht als Nebensache behandelt werden darf. Das höchste deutsche Gericht beanstandete nicht das ungarische Strafverfahren als Ganzes, sondern die unzureichende Prüfung der Haftbedingungen durch deutsche Stellen vor der Auslieferung. Nach dem nun rechtskräftigen Urteil sollte deshalb das vereinbarte Rücküberstellungsverfahren zügig und sorgfältig bearbeitet werden. Die nächsten Schritte liegen nun insbesondere bei den zuständigen deutschen und ungarischen Behörden.
Historischer Hintergrund
Ausgangspunkt des Budapest-Komplexes sind mehrere gewaltsame Angriffe im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt. Rund um den sogenannten „Tag der Ehre“, bei dem Rechtsextreme und Neonazis an den gescheiterten Ausbruchsversuch deutscher und ungarischer Truppen aus dem von der Roten Armee belagerten Budapest im Februar 1945 erinnern, wurden mehrere Menschen angegriffen. Ungarische Ermittler ordneten die Taten einer international vernetzten Gruppe militanter Antifaschisten zu. Gegen zahlreiche Verdächtige wurden anschließend Ermittlungen und Haftbefehle eingeleitet. Der Fall Maja T. entwickelte sich in Deutschland insbesondere deshalb zu einem grundrechtlich bedeutsamen Verfahren, weil die Auslieferung vollzogen wurde, obwohl das Bundesverfassungsgericht sie am selben Morgen vorläufig untersagt hatte. Im Januar 2025 stellte Karlsruhe schließlich fest, dass die angegriffene Auslieferungsentscheidung T. in Grundrechten verletzt hatte.
Zukunftsprognose
Nach Abschluss des ungarischen Strafverfahrens dürfte sich der Schwerpunkt nun nach Deutschland verlagern. Die entscheidende Frage lautet, wie schnell das Rücküberstellungsverfahren abgeschlossen werden kann und unter welchen Bedingungen Maja T. die verbleibende Haftstrafe in Deutschland verbüßen würde. Politisch dürfte der Fall weiterhin Diskussionen über europäische Auslieferungsverfahren, Haftbedingungen innerhalb der Europäischen Union und den Schutz besonders gefährdeter Gefangener auslösen. Gleichzeitig laufen Verfahren gegen weitere mutmaßliche Beteiligte des Budapest-Komplexes weiter. Der Fall wird deshalb mit dem rechtskräftigen Urteil gegen Maja T. juristisch und politisch noch nicht vollständig abgeschlossen sein.
Wer ist Maja T.?
Maja T. ist eine 25-jährige nicht-binäre Person aus Deutschland. T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und 2024 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls nach Ungarn ausgeliefert. Hintergrund waren gewaltsame Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest.
Was ist der Budapest-Komplex?
Unter dem Budapest-Komplex werden Strafverfahren gegen mutmaßliche Beteiligte an mehreren Angriffen auf vermeintliche oder tatsächliche Rechtsextreme in Budapest im Februar 2023 zusammengefasst. Die Verdächtigen werden einem international vernetzten militant-antifaschistischen Umfeld zugerechnet.
Was ist der „Tag der Ehre“ in Budapest?
Der sogenannte „Tag der Ehre“ ist eine jährlich in Budapest stattfindende rechtsextreme Gedenkveranstaltung. Dabei erinnern Rechtsextreme an deutsche und ungarische Soldaten, die im Februar 1945 während der Belagerung Budapests einen verlustreichen Ausbruchsversuch aus der von sowjetischen Truppen eingeschlossenen Stadt unternahmen.
OZD-Extra – Warum das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung beanstandete
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2025 fest, dass das Berliner Kammergericht vor der Auslieferung seiner Aufklärungspflicht nicht ausreichend nachgekommen war. Insbesondere seien die konkreten Haftbedingungen, die Maja T. als nicht-binärer Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend untersucht worden. Bereits am 28. Juni 2024 hatte Karlsruhe die Übergabe vorläufig untersagt. Die Entscheidung erreichte die zuständigen Behörden jedoch erst, nachdem die Auslieferung faktisch bereits weit fortgeschritten war. Der Vorgang wurde damit auch zu einem bedeutenden Fall über effektiven Rechtsschutz bei europäischen Auslieferungsverfahren.
Gewinnspiel
Auf wie viele Jahre hat das Berufungsgericht in Budapest die Haftstrafe für Maja T. reduziert?
A: Fünf Jahre
B: Sechs Jahre
C: Sieben Jahre
D: Zehn Jahre
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.