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Schwein auf der Couch reicht nicht: Berliner Tiktokerin verliert Streit um ungewöhnliche Tierhaltung

Eine Tiktokerin hält ihr Schwein in einer Berliner Altbauwohnung und geht mit ihm durch die Innenstadt spazieren. Nun setzt das Verwaltungsgericht Grenzen.

Fakten im Überblick

Eine Berliner Tiktokerin darf ihr Schwein nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht weiter ausschließlich in ihrer Altbauwohnung halten.

Das Gericht verlangt unter anderem jederzeit zugänglichen Auslauf sowie Möglichkeiten zum Wühlen und Suhlen.

Auch für sogenannte Minischweine gelten nach Auffassung des Gerichts grundsätzlich die Anforderungen einer artgerechten Schweinehaltung.

Ein Schwein in einer 70 Quadratmeter großen Berliner Altbauwohnung, Spaziergänge durch die Innenstadt und im Winter möglichst viel Zeit auf der Couch: Was in den sozialen Netzwerken für Aufmerksamkeit sorgt, beschäftigt inzwischen die Berliner Justiz. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Tiktokerin ihr Schwein nicht in der bisherigen Form in ihrer Wohnung im vierten Stock eines Hauses ohne Aufzug halten darf. Die Haltung verstoße gegen tierschutzrechtliche Anforderungen. Die Frau hatte argumentiert, das Tier könne sich innerhalb der rund 70 Quadratmeter großen Wohnung frei bewegen und wolle „im Winter hauptsächlich auf der Couch liegen“. Für das Gericht reicht das nicht aus. Schweine benötigen demnach unter anderem geeignete Möglichkeiten zum Wühlen und Suhlen sowie einen jederzeit zugänglichen Auslauf. Auch regelmäßige Spaziergänge durch Berlin können diese Anforderungen nicht ersetzen. Besonders problematisch ist nach Einschätzung der Behörden zudem der Weg nach draußen: Für jeden Spaziergang muss das Schwein vier Stockwerke über die Treppe bewältigen. Der Bewegungsapparat von Schweinen sei für regelmäßiges Treppensteigen nicht ausgelegt.

Bekannt wurde die ungewöhnliche Tierhaltung auch durch soziale Medien. Die Halterin veröffentlicht regelmäßig Videos, die sie beim „Gassigehen“ mit ihrem Schwein in der Berliner Innenstadt zeigen. Nach Hinweisen aus der Nachbarschaft beschäftigte sich das zuständige Bezirksamt mit den Haltungsbedingungen und forderte Verbesserungen. Im November 2023 verschärfte sich der Konflikt, nachdem das Schwein entlaufen war und von der Polizei auf einer stark befahrenen Straße aufgegriffen wurde. Bei einer anschließenden Kontrolle stellten Beamte fest, dass das Tier weiterhin in der Wohnung gehalten wurde. Im März 2024 ordnete das Bezirksamt schließlich an, dass das Schwein außerhalb der Wohnung untergebracht werden müsse und dort unter anderem frei zugänglichen Auslauf sowie Möglichkeiten zum Wühlen und Suhlen erhalten solle. Gegen diese Verfügung zog die Halterin vor Gericht.

Auch der Hinweis auf Aufenthalte im Freien überzeugte das Verwaltungsgericht nicht. Nach Darstellung der Frau könne sich das Tier ab dem Frühjahr regelmäßig auf einem Hof in Brandenburg suhlen und halte sich außerdem gern im Garten ihrer Familie in Berlin auf. Sie habe das Tier ursprünglich als Minischwein gekauft, zudem werde es zum Therapieschwein ausgebildet. Für die tierschutzrechtliche Bewertung machte dies nach Auffassung des Gerichts jedoch keinen entscheidenden Unterschied. Für sogenannte Minischweine gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen an eine artgerechte Haltung wie für andere Hausschweine. Damit wird aus einem ungewöhnlichen Berliner Social-Media-Fall eine grundsätzliche Frage des Tierschutzes: Nicht die emotionale Bindung zwischen Mensch und Tier oder die Popularität eines Tieres im Internet entscheidet darüber, welche Haltungsbedingungen erforderlich sind, sondern seine artspezifischen Bedürfnisse.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Ein Haustier bleibt ein Tier mit eigenen Bedürfnissen

Der Berliner Fall wirkt auf den ersten Blick kurios, berührt aber eine ernsthafte Frage. Tiere können enge Beziehungen zu Menschen entwickeln und Teil des Familienlebens werden, doch daraus folgt nicht automatisch, dass jede menschliche Wohnform ihren Bedürfnissen entspricht. Ein Schwein benötigt andere Lebensbedingungen als Hund oder Katze. Entscheidend sind Bewegung, Beschäftigung, Sozialverhalten und natürliche Verhaltensweisen wie Wühlen und Suhlen. Gerade ungewöhnliche Haustiere können in sozialen Netzwerken schnell Aufmerksamkeit gewinnen. Tierschutzrechtlich bleibt jedoch entscheidend, ob ihre Haltung den Bedürfnissen der jeweiligen Tierart entspricht. Genau diese Frage hat das Verwaltungsgericht in Berlin zum Maßstab seiner Entscheidung gemacht.

Historischer Hintergrund

Schweine werden seit Jahrtausenden als Nutztiere gehalten, in den vergangenen Jahrzehnten wurden sogenannte Minischweine jedoch zunehmend auch als Heimtiere populär. Die Bezeichnung kann dabei falsche Erwartungen wecken: Auch Minischweine bleiben biologisch Schweine und besitzen entsprechende Verhaltensbedürfnisse. Sie sind intelligente, soziale und ausgesprochen erkundungsfreudige Tiere. Das deutsche Tierschutzgesetz verpflichtet Halter grundsätzlich dazu, Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Bei exotischen oder ungewöhnlichen Heimtieren entstehen deshalb immer wieder Konflikte darüber, ob Wohnungen oder städtische Lebensbedingungen eine artgerechte Haltung ermöglichen.

Zukunftsprognose

Das Berliner Urteil könnte vor allem für Halter ungewöhnlicher Haustiere Aufmerksamkeit erzeugen. Es bedeutet nicht automatisch, dass Schweine grundsätzlich niemals privat gehalten werden dürfen. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Bedingungen. Behörden können eingreifen, wenn sie tierschutzrechtliche Anforderungen als nicht erfüllt ansehen. Durch die wachsende Sichtbarkeit ungewöhnlicher Tierhaltungen auf TikTok, Instagram und anderen Plattformen könnten solche Fälle künftig häufiger öffentlich diskutiert werden. Für potenzielle Halter bleibt deshalb wichtig, sich bereits vor der Anschaffung über Platzbedarf, Auslauf, Verhalten und rechtliche Anforderungen einer Tierart zu informieren.

Was ist ein Minischwein?

Minischwein ist eine Sammelbezeichnung für vergleichsweise kleinbleibende Schweinerassen beziehungsweise Zuchtlinien. Die Bezeichnung bedeutet jedoch nicht, dass die Tiere dauerhaft winzig bleiben oder dieselben Bedürfnisse wie klassische Haustiere haben. Auch Minischweine benötigen Beschäftigung, Bewegung und Möglichkeiten für arttypisches Verhalten.

Was bedeutet artgerechte Tierhaltung?

Eine artgerechte Haltung orientiert sich an den natürlichen Bedürfnissen und Verhaltensweisen einer Tierart. Bei Schweinen gehören dazu unter anderem Bewegung, Erkundungsverhalten, Wühlen, geeignete Ruhebereiche und Möglichkeiten zur Beschäftigung. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von Tierart und konkreten Haltungsbedingungen ab.

OZD-Extra – Warum Schweine überhaupt wühlen und suhlen

Wühlen ist für Schweine kein bloßer Zeitvertreib. Mit ihrer empfindlichen Schnauze erkunden sie den Boden und suchen unter anderem nach Nahrung. Auch das Suhlen im Schlamm erfüllt wichtige Funktionen: Schweine besitzen nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Temperaturregulierung über Schweißdrüsen. Eine Suhle kann deshalb bei der Abkühlung helfen und zugleich Hautschutz bieten. Eine Wohnungscouch mag für ein einzelnes Tier attraktiv sein – sie ersetzt diese arttypischen Verhaltensmöglichkeiten aus Sicht des Tierschutzes jedoch nicht.

Gewinnspiel

In welchem Stockwerk hielt die Berliner Tiktokerin ihr Schwein?

A: Im Erdgeschoss
B: Im zweiten Stock
C: Im vierten Stock
D: Im achten Stock

https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.