Fakten im Überblick
Familienministerin Karin Prien zeigt sich offen dafür, den maximalen Elterngeldbezug von 14 Monaten doch beizubehalten.
Bislang sieht der Reformplan zwölf Monate vor, davon sollen jeweils drei Monate für jeden Elternteil reserviert werden.
Das Familienministerium soll allein beim Elterngeld jährlich rund 500 Millionen Euro einsparen.
Für Familien in Deutschland könnte eine der umstrittensten Sozialkürzungen der Bundesregierung noch einmal verändert werden: Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat angekündigt, die geplanten Einschnitte beim Elterngeld erneut zu überprüfen. Nach den intensiven Debatten des Sommers wolle sie sich noch einmal mit den Beteiligten zusammensetzen und klären, „ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind“, sagte Prien dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Auf die konkrete Frage, ob die bisherige maximale Bezugsdauer von 14 Monaten erhalten bleiben könnte, antwortete sie: „Dafür bin ich offen.“ Eine Entscheidung ist damit noch nicht gefallen. Union und SPD beraten nach Angaben der Ministerin weiterhin über verschiedene Modelle und müssen zugleich klären, welche Einsparungen mit einer weniger weitreichenden Reform erreichbar wären.
Der bislang diskutierte Entwurf sieht erhebliche Veränderungen vor. Statt maximal 14 Monaten Basiselterngeld für Elternpaare sollen künftig zwölf Monate zur Verfügung stehen. Jeweils drei Monate wären für jeden Elternteil reserviert, weitere sechs Monate könnten flexibel verteilt werden. Würde nur ein Elternteil die Betreuung übernehmen, wären nach diesem Modell grundsätzlich höchstens neun Monate möglich. Gleichzeitig sollten die monatlichen Leistungen leicht steigen: Der Mindestbetrag sollte von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro angehoben werden. Hintergrund ist erheblicher Spardruck im Bundeshaushalt. Priens Ressort soll allein beim Elterngeld rund 500 Millionen Euro jährlich einsparen. Nach geltendem Recht können Eltern gemeinsam grundsätzlich bis zu 14 Monate Basiselterngeld aufteilen, wobei ein Elternteil höchstens zwölf Monate erhalten kann und für die zusätzlichen Partnermonate bestimmte Voraussetzungen gelten.
Nun steht nicht nur die Gesamtdauer erneut zur Diskussion, sondern auch die Verteilung zwischen den Eltern. „Wir reden über alle Stellschrauben und haben uns in der Koalition noch auf kein Modell festgelegt“, sagte Prien. Die geplante Verkürzung sei bei einer veränderten Aufteilung der Partnerschaftsmonate für viele Familien „nur schwer zu realisieren“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte die neue Offenheit. DGB-Vize Elke Hannack erklärte, die Ministerin nehme die Proteste gegen mögliche Kürzungen zu Recht ernst. Skeptischer reagierten die Grünen, die konkrete Änderungen verlangen. Prien selbst verband die Debatte zugleich mit grundsätzlicher Kritik an den Sparvorgaben der Bundesregierung. Sie bemängelte, dass ihr Ministerium Einschnitte etwa beim Elterngeld und Unterhaltsvorschuss prüfen müsse, während gleichzeitig Milliarden für einen zeitlich begrenzten Tankrabatt zur Verfügung gestellt würden. Damit ist aus einer Reform des Elterngelds zunehmend auch eine Debatte über die Prioritäten innerhalb des Bundeshaushalts geworden.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Beim Elterngeld ist wieder alles offen
Priens Aussagen verändern vor allem eines: Die ursprünglich vorgesehene Kürzung auf zwölf Monate kann nicht mehr als feststehendes Ergebnis der Reform betrachtet werden. Das Familienministerium steht dabei vor einem Zielkonflikt. Einerseits verlangt die Haushaltsplanung Einsparungen, andererseits soll das Elterngeld Eltern finanziell absichern und eine partnerschaftlichere Aufteilung der Betreuung fördern. Werden Monate gestrichen, sinkt der finanzielle Spielraum bestimmter Familien; werden 14 Monate erhalten, muss das Ministerium Einsparungen möglicherweise an anderer Stelle erzielen oder die Haushaltsvorgaben müssen verändert werden. Welche Variante Union und SPD wählen, ist offen. Für Familien, die ihre Elternzeit für 2027 und danach planen, wäre deshalb vor allem eine möglichst frühzeitige und verlässliche Entscheidung von Bedeutung.
Historischer Hintergrund
Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt und gehört inzwischen zu den wichtigsten familienpolitischen Leistungen des Bundes. Es soll einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzen, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen. Die zusätzlichen Partnermonate sollten von Beginn an einen stärkeren Anreiz schaffen, dass sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen. Nach den derzeit geltenden Regeln können Eltern gemeinsam grundsätzlich 14 Monate Basiselterngeld nutzen. Seit April 2025 liegt die maßgebliche Einkommensgrenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. 2025 bezogen laut Statistischem Bundesamt rund 1,61 Millionen Menschen Elterngeld, davon etwa 1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer.
Zukunftsprognose
Die kommenden Koalitionsberatungen werden entscheiden, ob die Kürzung von 14 auf zwölf Monate tatsächlich weiterverfolgt, abgeschwächt oder vollständig aus dem Reformmodell gestrichen wird. Ebenso offen bleibt die künftige Zahl reservierter Partnermonate. Finanzpolitisch verschwindet das Grundproblem durch Priens Kurskorrektur nicht: Die vorgesehenen Einsparungen müssen entweder innerhalb des Familienetats anders erreicht oder haushaltspolitisch neu bewertet werden. Gesellschaftlich dürfte besonders die Frage relevant bleiben, ob neue Regeln eine stärkere Beteiligung von Vätern ermöglichen, ohne Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen finanziell stärker zu belasten.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes weniger oder vorübergehend gar nicht arbeiten. Beim Basiselterngeld liegt die Leistung abhängig vom vorherigen Einkommen grundsätzlich zwischen mindestens 300 und höchstens 1800 Euro monatlich. Daneben existieren ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus.
Wie lange gibt es derzeit Elterngeld?
Nach geltendem Recht können Eltern gemeinsam grundsätzlich bis zu 14 Monate Basiselterngeld aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld erhalten. Für die zusätzlichen Partnermonate müssen beide Eltern Elterngeld beziehen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die geplante Reform ist noch nicht geltendes Recht.
Was sind die sogenannten Vätermonate?
Umgangssprachlich werden damit die zusätzlichen Partnermonate bezeichnet. Sie sind nicht ausschließlich Vätern vorbehalten. Nach geltendem Recht müssen beide Elternteile mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen, um die entsprechenden Partnermonate nutzen zu können. Der bisherige Reformplan sah drei reservierte Monate für jeden Elternteil vor.
OZD-Extra – Was die Reform für das Familienbudget bedeuten könnte
Die entscheidende Größe ist nicht allein der monatliche Elterngeldbetrag, sondern die Kombination aus Höhe und Bezugsdauer. Der bisherige Reformentwurf wollte zwar Mindest- und Höchstbetrag anheben, zugleich aber die maximale Gesamtdauer reduzieren. Für manche Familien könnte ein höherer Monatsbetrag deshalb den Verlust mehrerer Bezugsmonate nicht ausgleichen. Welche finanziellen Folgen tatsächlich entstehen, lässt sich erst seriös berechnen, wenn sich Union und SPD auf ein endgültiges Modell verständigt haben. Für Eltern gilt deshalb derzeit: Die bestehenden gesetzlichen Regeln bleiben maßgeblich, solange keine Reform beschlossen und in Kraft getreten ist.
Gewinnspiel
Wie viele Monate Basiselterngeld können Eltern nach den derzeit geltenden Regeln grundsätzlich gemeinsam aufteilen?
A: 10 Monate
B: 12 Monate
C: 14 Monate
D: 18 Monate
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.