Fakten im Überblick
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Zuckergetränkesteuer beschlossen.
Die Steuer gilt für Getränke ab fünf Gramm Zucker pro hundert Milliliter.
Der Brauer-Bund warnt vor einer "massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe".
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch nach Einigung von Union und SPD den Gesetzentwurf zur Zuckergetränkesteuer beschlossen. Das Bundesfinanzministerium hob hervor, die Steuer solle dazu dienen, "die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten" und einen wichtigen Beitrag "zum Schutz der Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen" zu leisten. Mit der Initiative setzt die Bundesregierung laut Ministerium um, "was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit langem fordern". Die Einführung betrifft ab dem 1. Juli 2027 zuckergesüßte Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker pro hundert Milliliter. Diese werden mit einem Steuersatz von 26 Cent pro Liter belegt, ab acht Gramm Zucker werden 32 Cent erhoben. Erfasst werden unter anderem Cola, Limonaden, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar und Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz. Ausgenommen sind alkoholfreie Biere oder Weine sowie Milch, Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- oder Gemüsesäfte und ungesüßte Schorlen. Das Ministerium erklärte: "Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen nicht unter die Zuckergetränkesteuer fallen".
Laut Finanzministerium werden dem Bund durch die Steuer im Jahr nach Einführung Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro erwartet, 2028 sollen es 925 Millionen Euro und von 2028 bis 2031 zwischen 875 und 890 Millionen Euro sein. Die Steuereinnahmen sollen dabei eingesetzt werden, "die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten". Aus der Getränkewirtschaft kamen erneut Warnungen vor einer "massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe". Der Deutsche Brauer-Bund kritisierte zudem, dass weder der Zoll noch die Betriebe "ausreichend Zeit, sich vorzubereiten" hätten. Die Bundesregierung sieht jedoch in der Steuer weiterhin einen wichtigen Schritt für mehr Gesundheitsschutz.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Die Zuckersteuer – zwischen Schutz und Belastung
Mit der Zuckergetränkesteuer verfolgt die Politik das Ziel, Prävention und Kostendämpfung im Gesundheitssystem zu stärken. Das Gesetz ist die Antwort auf jahrelange Forderungen aus Verbänden, denen die Risiken von Übergewicht und Folgeerkrankungen durch Zucker Sorgen bereiten. Die wirtschaftliche Kritik ist durchaus verständlich, denn der Deutsche Brauer-Bund befürchtet eine "massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe" und kritisiert fehlende Vorlaufzeiten. Dennoch gehen von der Steuer wichtige Impulse für die Debatte um Ernährungsgewohnheiten und Prävention aus. Die Umstellung wird für Hersteller und Verbraucher spürbar. Prognose: Die Zuckersteuer kommt – ob sie aber den gewünschten gesundheitlichen Wandel bringt, bleibt in der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Praxis abzuwarten.
Historischer Hintergrund
Die Debatte um eine Steuer auf gezuckerte Getränke läuft in Deutschland seit Jahren. Verbände aus Gesundheits-, Wissenschafts-, Kinder- und Verbraucherschutz forderten die Abgabe schon lange, um Krankheitsrisiken durch Zuckerkonsum einzudämmen. Europäische Nachbarländer wie Großbritannien oder Frankreich führten ähnliche Maßnahmen früher ein. Die Einigung von Union und SPD ebnete in Deutschland den Weg zum ersten gemeinsamen Gesetzentwurf, den das Kabinett nun beschlossen hat.
Zukunftsprognose
Künftig dürften gezuckerte Getränke für Verbraucher teurer werden. Unternehmen werden voraussichtlich ihre Rezepturen oder Sortimente überdenken müssen. Im Bundestag und in der Öffentlichkeit wird die Steuer kontrovers diskutiert bleiben. Es ist möglich, dass sich der Konsum von stark gezuckerten Getränken verringert. Europas Blick auf den Steuerstart in Deutschland ist aufmerksam, die langfristigen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen bleiben jedoch offen.
Erklärungen
Was ist die Zuckergetränkesteuer?
Die Zuckergetränkesteuer ist eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke, die ab Juli 2027 in Deutschland eingeführt werden soll. Ziel ist, den Konsum von Zucker zu verringern und gesundheitliche Folgen wie Fettleibigkeit oder Diabetes einzudämmen.
OZD-Extras
Die Steuer gilt nicht für Produkte, die mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt sind. Wie sich die Steuer auf Märkte und Konsum auswirkt, ist aktuell offen; Marktbeobachter erwarten aber Veränderungen bei Sortiment und Preisen.
Gewinnspiel
Wie viel Cent pro Liter werden bei mehr als acht Gramm Zucker fällig?
A) 32 Cent
B) 26 Cent
C) 12 Cent
D) 40 Cent
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.