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Stallpflicht wegen Geflügelpest

Münsters Geflügel muss nach wie vor im Stall bleiben. Grund dafür ist die Gefahr der Vogelgrippe.

Münster (SMS) -  Auch wenn der Sperrbezirk im Stadtgebiet aufgehoben werden konnte, bestehen die Beschränkungen des Beobachtungsgebietes weiterhin fort. Unabhängig davon bleibt die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgrund der allgemeinen Geflügelpestgefahr im gesamten Stadtgebiet Münster noch bestehen. 

Das Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder so untergebracht sein, dass es komplett vor Wildvögeln und deren Einträgen gesichert ist. 

Stadt Münster

Foto: Symbolbild, pixabay / Lalelu2000