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Bulgare erwürgte und verbrannte seine Lebensgefährtin in Deutschland

Lange Haftstrafe nach Erwürgen und Verbrennen von Lebensgefährtin in München

Gericht

Im Fall eines tödlichen Gewaltverbrechens an einer 25-Jährigen in einem Münchner Hotel hat das Landgericht München II einen 27-Jährigen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Laut Anklage hatte der Mann seine Partnerin im November 2021 bei einem Streit durch Tritte zunächst schwer verletzt und dann erwürgt.

Ihre Leiche soll er später in einen Wald bei Berg am Starnberger See gebracht und sie in einem selbst gegrabenen Erdloch mit Benzin übergossen und angezündet haben. Anschließend soll er sie mit Erde und Ästen bedeckt haben. Der Leichnam wurde rund sechs Wochen später zufällig von Spaziergängern mit einem Hund entdeckt und durch DNA-Tests identifiziert.

Laut Anklage waren die aus Ungarn stammende und als Prostituierte arbeitende 25-Jährige sowie der aus Bulgarien stammende Angeklagte mehrere Jahre lang ein Paar und haben zwei gemeinsame Kinder. Während der Beziehung gab es wiederholt Streit darüber, dass die Frau ihr Geld als Prostituierte im Ausland verdiente und ihren Partner mit den Kindern in Budapest zurückließ.

Während eines längeren Aufenthalts der Frau in Deutschland ereignete sich demnach die Tat. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll es am 25. November in einem Münchner Hotel erneut zu einem Streit zwischen der Frau und ihrem Partner gekommen sein, der sie in dieser Zeit besuchte und begleitete. Als sie sich erneut weigerte, ihre Arbeit als Prostituierte zu beenden, soll er sie aus Verärgerung attackiert und tödlich verletzt haben.

Der in Budapest lebende Angeklagte wurde durch weitere Ermittlungen nach dem Fund der Leiche seiner Partnerin als Verdächtiger identifiziert und im April 2021 in der ungarischen Hauptstadt gefasst. Später wurde er nach Deutschland überstellt. 

ald/cfm © Agence France-Presse

OZD-Wissen

Was ist Totschlag?

Totschlag bezeichnet eine Form der Tötung eines Menschen, die in rechtlicher Hinsicht weniger schwerwiegend ist als Mord, aber dennoch als schweres Verbrechen gilt. In vielen Rechtssystemen wird Totschlag definiert als das Töten einer Person ohne vorherige Absicht oder ohne die für Mord typischen erschwerenden Umstände wie Vorsatz oder besondere Grausamkeit.

Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag hängt oft von der Absicht des Täters und den Umständen der Tat ab. Bei Totschlag kann die Tötung im Affekt oder unter provozierenden Umständen erfolgen, die die Fähigkeit des Täters, klar zu denken und seine Handlungen zu kontrollieren, vorübergehend beeinträchtigt haben. In solchen Fällen wird angenommen, dass der Täter ohne die provozierende Situation keine Tötungsabsicht gehabt hätte.

Rechtssysteme haben unterschiedliche Kategorien und Strafen für Totschlag, abhängig davon, wie sie die verschiedenen Grade der Schuld und Verantwortung des Täters bewerten. In einigen Rechtsordnungen gibt es zusätzliche Unterscheidungen innerhalb der Kategorie Totschlag, wie etwa „Totschlag im Affekt“ oder „fahrlässige Tötung“, wobei letztere sich auf Todesfälle bezieht, die durch unvorsichtiges oder nachlässiges Verhalten verursacht wurden.

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