Wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine frühere Lebensgefährtin vor den Augen ihrer Kinder ist ein 34-Jähriger in Niedersachsen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Verden sprach den Mann nach Angaben eines Sprechers am Dienstag wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig.
Nach Feststellungen des Gerichts handelte der Beschuldigte demnach "aus Hass". Er habe sich durch die Trennung von ihr in seiner Ehre verletzt gefühlt, hieß es. Eine zusätzliche Rolle spielten finanzielle Konflikte. So war der Angeklagte auch der Auffassung, seine ehemalige Partnerin habe ihm Geld gestohlen. Auf Schlichtungsversuche durch die Familie der Getöteten ging der Mann im Vorfeld nicht ein.
Im Mai vergangenen Jahres erstach der Mann seine frühere Partnerin auf einem Parkplatz in Nienburg. Laut Gericht versetzte er ihr etwa zehn Messerstiche in Kopf und Oberkörper, zwei ihrer Kinder mussten die Tat mit ansehen. Nach früheren Polizeiangaben flüchtete er nach der Tat mit einem Auto, wurde jedoch kurz darauf festgenommen. Dabei bedrohte er Polizisten mit einem Messer, ließ dieses dann aber fallen.
Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte trotz einer leichten Intelligenzminderung und Verhaltensproblemen voll schuldfähig. Er habe sein Handeln aktiv geplant und gewusst, was er tat. Bereits vor der Tat hatte der Mann seiner ehemaligen Lebensgefährtin mehrfach mit dem Tod gedroht. Konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Tat lagen jedoch nicht vor.
Das Urteil entsprach den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Es ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.
OZD
OZD-Kommentar – Wenn gekränkte Männlichkeit tödlich endet
Dieses Urteil ist juristisch konsequent – gesellschaftlich aber ein weiterer Beleg für ein tief sitzendes Problem. Wenn Trennung als Ehrverletzung empfunden wird und Hass zur Rechtfertigung für Gewalt wird, offenbart sich ein toxisches Besitzdenken, das immer wieder tödlich endet. Die Tat war geplant, die Drohungen bekannt – und dennoch kam es zum Äußersten. Die Warnsignale waren da, doch sie reichten nicht aus, um das Verbrechen zu verhindern. Wenn Politik und Justiz nicht noch stärker in Prävention, Schutzmaßnahmen und konsequente Gefährderansprache investieren, werden ähnliche Fälle folgen.
Mini-Infobox
– Täter: 34 Jahre alt
– Tatort: Parkplatz in Nienburg, Niedersachsen
– Tat: Etwa zehn Messerstiche vor den Kindern
– Urteil: Lebenslange Haft wegen Mordes
– Revision beim Bundesgerichtshof möglich
OZD-Analyse
Tatmotiv und Einordnung
a) Das Gericht stellte niedrige Beweggründe fest – konkret Hass und gekränkte Ehre.
b) Finanzielle Konflikte verschärften die Situation zusätzlich.
c) Die Tat war geplant, nicht spontan.
Schuldfähigkeit
a) Trotz leichter Intelligenzminderung wurde volle Schuldfähigkeit festgestellt.
b) Entscheidendes Kriterium war die Fähigkeit zur Planung.
c) Der Angeklagte wusste nach Überzeugung des Gerichts, was er tat.
Rechtliche Folgen
a) Lebenslange Haft ist die höchste zeitige Freiheitsstrafe im deutschen Strafrecht.
b) Eine vorzeitige Entlassung ist frühestens nach 15 Jahren möglich.
c) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist zulässig.
Erklärungen / Wissensblock
Wer ist der Bundesgerichtshof?
Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen. Er überprüft Urteile auf Rechtsfehler, nimmt jedoch keine neue Beweisaufnahme vor. Wird Revision eingelegt, entscheidet er darüber, ob das Urteil Bestand hat oder neu verhandelt werden muss.
Historischer Hintergrund
Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Trennungen gehören seit Jahren zu den häufigsten Konstellationen im Bereich partnerschaftlicher Gewalt. Immer wieder eskalieren Konflikte nach dem Ende einer Beziehung. Gerichte werten solche Taten häufig als Mord aus niedrigen Beweggründen, wenn Besitzdenken, Rache oder gekränkte Ehre handlungsleitend waren.
Prognose
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte es als weiteres Beispiel für die harte Linie der Justiz bei Beziehungstaten gelten. Gleichzeitig wächst der Druck auf Politik und Behörden, gefährdete Personen früher und effektiver zu schützen. Ohne bessere Präventionsmechanismen und konsequente Umsetzung bestehender Schutzinstrumente droht die Zahl solcher Taten kaum zu sinken.en
OZD-Extra
Drohungen im Vorfeld einer Trennung werden statistisch häufig unterschätzt – obwohl sie in vielen Fällen klare Vorboten späterer Gewalttaten sind.