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Brutale Bluttat: Gericht verurteilt Ehefrau-Mörder zu lebenslanger Haft

Ein 35-jähriger Mann aus Baden-Württemberg wurde wegen des Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte eine besonders schwere Schuld fest.

Nach einer grausamen Tat im Landkreis Emmendingen hat das Landgericht Freiburg einen 35-jährigen Mann aus Baden-Württemberg zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ehefrau aus niedrigen Beweggründen zu Tode geprügelt hat. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.

Laut Anklage lebte das Ehepaar seit 2020 gemeinsam in einer Wohnung im Landkreis Emmendingen. Die Beziehung war von häufigen und teils heftigen Streitigkeiten geprägt. Ende Juni 2024 eskalierte ein weiterer Streit, bei dem der Mann laut Staatsanwaltschaft mit verschiedenen, teils schweren Gegenständen auf seine Frau einschlug und sie zudem würgte. Die Frau erlag ihren schweren Verletzungen.

Das Gericht verurteilte den Mann nicht nur zu lebenslanger Haft, sondern sprach auch den Angehörigen der Frau Hinterbliebenengeld zu: Jeweils 10.000 Euro an die Eltern und 5.000 Euro an den Bruder des Opfers. Die Familie war im Prozess als Nebenkläger aufgetreten und hatte das Verfahren von Beginn an begleitet. ozd


OZD-Kommentar

Das Urteil des Landgerichts Freiburg setzt ein klares Zeichen gegen tödliche Gewalt in Partnerschaften. Die besondere Schwere der Schuld unterstreicht, wie brutal und rücksichtslos der Täter vorging. Für die Hinterbliebenen bleibt der Schmerz über den Verlust, doch das Urteil gibt ihnen zumindest ein Stück Gerechtigkeit zurück. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Warnsignale in Beziehungen ernst zu nehmen und Betroffene frühzeitig zu schützen. 

Die Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen macht deutlich, dass die Justiz bei häuslicher Gewalt konsequent durchgreift. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erschwert eine vorzeitige Entlassung und spiegelt die gesellschaftliche Erwartung wider, dass solche Taten streng geahndet werden. Für die Angehörigen ist das Urteil ein wichtiger Schritt im Trauerprozess, auch wenn es den Verlust nicht ungeschehen machen kann. Der Fall verdeutlicht, wie notwendig Präventions- und Hilfsangebote im Bereich Partnerschaftsgewalt sind.



Erklärungen

Lebenslange Freiheitsstrafe: In Deutschland bedeutet dies in der Regel eine Haftdauer von mindestens 15 Jahren, bei besonderer Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung nahezu ausgeschlossen.

Mord aus niedrigen Beweggründen: Ein besonders verwerfliches Motiv, das im Strafrecht als Mordmerkmal gilt.

Hinterbliebenengeld: Eine finanzielle Entschädigung für nahe Angehörige eines Gewaltopfers.

Nebenkläger: Angehörige oder Opfer, die im Strafprozess eigene Rechte geltend machen können.



Biographien und Institutionen

Landgericht Freiburg: Zuständiges Gericht für schwere Straftaten im Raum Südbaden.

Staatsanwaltschaft Freiburg: Anklagebehörde, die die Ermittlungen und die Strafverfolgung leitete.

Nebenkläger: In diesem Fall die Eltern und der Bruder der getöteten Frau.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild dpa