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Kein Familiennachzug nach Einbürgerung eines Flüchtlingskindes

Ein Flüchtling wird deutscher Staatsbürger – und verliert dadurch seine bisherige Möglichkeit zum Familiennachzug. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil eine rechtliche Lücke bestätigt, die für viele Betroffene zum Dilemma wird.

Berlin, Juni 2025 – Wenn ein anerkannter Flüchtling eingebürgert wird, kann seine Familie aus dem Ausland unter Umständen dauerhaft außen vor bleiben. Diese bittere Realität bestätigt nun ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Die Richter urteilten, dass die Eltern eines mittlerweile eingebürgerten Geflüchteten keinen Anspruch mehr auf Familiennachzug haben – auch wenn der Nachzugsantrag bereits Jahre zuvor gestellt wurde.

Der Fall betrifft einen jungen Mann, der 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland geflüchtet war und später den Flüchtlingsstatus erhielt. Im Jahr 2022 wurde er eingebürgert. Das Auswärtige Amt lehnte daraufhin den seit 2017 laufenden Antrag seiner Eltern auf Nachzug ab. Begründung: Mit der Einbürgerung sei die Flüchtlingseigenschaft – und damit die rechtliche Grundlage für den Nachzug – entfallen.

Ein Verwaltungsgericht hatte diese Argumentation zunächst verworfen und im Sinne der Familie entschieden. Der Anspruch auf Familiennachzug dürfe nicht allein durch eine Einbürgerung erlöschen, so das Gericht damals. Doch das OVG kippte dieses Urteil nun – mit weitreichender Signalwirkung.

Nach Auffassung des OVG greift die europäische Familienzusammenführungsrichtlinie nicht mehr, sobald eine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt. Auch die oft bemühte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Schutz minderjähriger Geflüchteter helfe hier nicht weiter – denn diese sei an den Flüchtlingsstatus und nicht an die Unionsbürgerschaft gebunden.

Für viele Betroffene bedeutet das Urteil einen schmerzhaften Widerspruch: Einerseits wird Integration über Einbürgerung politisch gefordert und gefördert, andererseits kann genau diese Integration zur familienrechtlichen Sackgasse werden. Es zeigt sich einmal mehr: Die Gesetzeslage im Bereich des Familiennachzugs ist nicht nur kompliziert – sie ist teils widersprüchlich. Die zugelassene Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte nun für mehr rechtliche Klarheit sorgen. Doch bis dahin bleibt der Fall exemplarisch für ein Grundsatzproblem moderner Migrationspolitik.

OZD



Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP