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Streit um Väterrechte eskaliert: Leipziger Gericht zieht EuGH hinzu

Deutschland steht beim Vaterschaftsurlaub auf dem Prüfstand: Ein Gericht hat den EuGH eingeschaltet. Es geht um EU-Vorgaben, nationale Gesetze – und konkrete Ansprüche von Vätern.

Vaterschaftsurlaub wird Fall für Europas höchste Richter

Der fehlende gesetzliche Anspruch auf Vaterschaftsurlaub in Deutschland wird zur juristischen Grundsatzfrage vor dem Europäischer Gerichtshof. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig legte den europäischen Richterinnen und Richtern mehrere Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vor. Im Zentrum steht die Frage, ob Deutschland verpflichtet ist, Vätern zusätzlich zu bestehenden Regelungen wie Elternzeit und Elterngeld einen bezahlten Kurzurlaub nach der Geburt zu gewähren.

EU-Richtlinie sorgt für rechtlichen Druck

Auslöser ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019, die Vätern einen Anspruch auf mindestens zehn Tage bezahlten Urlaub rund um die Geburt eines Kindes zusichert. Deutschland hat diese Vorgabe bislang nicht ausdrücklich in nationales Recht überführt.

Die Europäische Kommission hatte deshalb bereits 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dieses wurde 2023 zwar eingestellt, eine endgültige juristische Klärung blieb jedoch aus.

Bundesregierung hält Regelungen für ausreichend

Nach Ansicht des Bundesfamilienministeriums erfüllen die bestehenden Instrumente wie Elternzeit und Elterngeld bereits die Anforderungen der EU. Ein zusätzlicher gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub sei daher nicht notwendig.

Diese Einschätzung steht nun im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung durch den EuGH.

Bundeswehrsoldat klagt auf bezahlten Urlaub

Konkret geht es um den Fall eines Bundeswehrsoldaten, der im Januar 2024 Vater wurde. Sein Antrag auf zehn Tage Vaterschaftsurlaub wurde zunächst vollständig abgelehnt. Stattdessen musste er regulären Erholungsurlaub nehmen, später wurde ihm lediglich ein Tag Sonderurlaub gewährt.

Der Kläger fordert nun vor Gericht die nachträgliche Anerkennung weiterer neun Tage. Das Verfahren wurde ausgesetzt, bis der EuGH eine Entscheidung trifft.

Frühere Reformpläne scheiterten

Bereits die frühere Bundesregierung hatte mit der sogenannten „Familienstartzeit“ eine zweiwöchige bezahlte Freistellung nach der Geburt geplant. Dieses Vorhaben wurde jedoch nicht umgesetzt.

Zugleich hatte das Verwaltungsgericht Köln im September 2025 entschieden, dass Bundesbeamte Anspruch auf einen solchen Vaterschaftsurlaub haben könnten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Entscheidung mit weitreichenden Folgen erwartet

Das Urteil des EuGH dürfte erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Familienpolitik haben. Sollte das Gericht feststellen, dass die EU-Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt wurden, müsste der Gesetzgeber nachbessern.

Der Fall gilt damit als richtungsweisend für die Frage, wie verbindlich europäische Sozialstandards in den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden – und welche Rechte Vätern künftig zustehen.

OZD/AFP