Die posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters gilt rechtlich als Berufskrankheit. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart entschieden und damit die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet, die Erkrankung entsprechend anzuerkennen. Der Kläger war fast 30 Jahre lang im Rettungsdienst tätig und dabei immer wieder mit extrem belastenden Einsätzen konfrontiert.
Nach Angaben des Gerichts war der Mann unter anderem an der Versorgung von Opfern des Amoklaufs von Winnenden im Jahr 2009 beteiligt. Ab 2016 musste er wegen seiner psychischen Erkrankung behandelt werden und seinen Beruf schließlich aufgeben. Die Richter stellten fest, dass sich die zahlreichen traumatisierenden Erlebnisse im Laufe der Jahre aufaddiert hätten und zu einer schweren PTBS geführt hätten.
Die Unfallversicherung hatte eine Anerkennung zunächst abgelehnt, da die PTBS nicht ausdrücklich in der Berufskrankheitenliste geführt wird. Auch eine Gleichstellung als sogenannte Wie-Berufskrankheit wurde verneint. Erst ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht in Kassel brachte die Wende: Die Richter dort hielten eine Anerkennung grundsätzlich für möglich und verwiesen den Fall zurück nach Stuttgart.
Das Landessozialgericht kam nach umfassender Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass der Kläger bei zahlreichen Einsätzen akute Belastungsreaktionen entwickelt habe. Diese hätten langfristig zu einer seelischen Labilisierung geführt, bis die psychische Widerstandskraft schließlich zusammenbrach. Andere Ursachen als die berufliche Tätigkeit sah das Gericht nicht. Das Urteil wurde bereits im November gefällt, aber erst jetzt veröffentlicht. OZD
OZD-Kommentar
Dieses Urteil ist überfällig. Rettungssanitäter, Feuerwehrleute und Notärzte tragen nicht nur körperliche Risiken, sondern auch enorme seelische Lasten. Jahrzehntelang wurden psychische Erkrankungen im Einsatz bagatellisiert oder als individuelles Problem abgetan. Die Entscheidung aus Stuttgart setzt ein wichtiges Zeichen: Wer täglich Leid, Tod und Katastrophen erlebt, darf nicht allein gelassen werden. Nun ist die Politik gefordert, diese Rechtsprechung in klare gesetzliche Regelungen zu überführen – statt Betroffene weiter durch jahrelange Verfahren zu zermürben.
Historischer Hintergrund
Psychische Erkrankungen galten im deutschen Berufsrecht lange als schwer nachweisbar und wurden selten als arbeitsbedingt anerkannt. Erst in den vergangenen Jahren rückten posttraumatische Belastungsstörungen bei Einsatzkräften stärker in den Fokus von Medizin und Justiz. Besonders prägende Großereignisse wie der Amoklauf von Winnenden oder schwere Verkehrskatastrophen trugen dazu bei, das Bewusstsein für die langfristigen Folgen solcher Einsätze zu schärfen.

Erklärungen
Was ist eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)?
Eine PTBS ist eine psychische Erkrankung, die nach extrem belastenden
oder traumatischen Ereignissen auftreten kann. Typisch sind Flashbacks,
Schlafstörungen, Angstzustände und emotionale Abstumpfung.
PTBS steht für Posttraumatische Belastungsstörung. Es handelt sich um eine psychische Erkrankung, die nach extrem belastenden Erlebnissen wie Gewalt, Unfällen, Krieg oder Missbrauch entstehen kann.
PTBS wird durch traumatische Ereignisse ausgelöst, bei denen man sich hilflos, bedroht oder dem Tod nahe fühlt – etwa schwere Unfälle, Übergriffe oder Katastrophen. Auch Zeuginnen und Zeugen können betroffen sein, nicht nur direkte Opfer.
Hauptsymptome
Flashbacks, Albträume oder aufdringliche Erinnerungen, die das Trauma „wieder lebendig“ machen. Vermeidung von allem, was an das Ereignis erinnert, plus emotionale Taubheit und Rückzug aus Beziehungen. Ständige Alarmbereitschaft mit Schreckhaftigkeit, Schlafproblemen, Reizbarkeit und Konzentrationsstörungen.
Behandlungsmöglichkeiten
Traumatherapien wie EMDR oder Verhaltenstherapie sind besonders wirksam, oft mit Medikamenten gegen Begleitsymptome kombiniert. Je früher Hilfe kommt, desto besser die Prognose; sozialer Rückhalt spielt eine große Rolle.
Was bedeutet „Wie-Berufskrankheit“?
Eine Wie-Berufskrankheit liegt vor, wenn eine Erkrankung nicht in der
offiziellen Liste steht, aber nachweislich durch die berufliche
Tätigkeit verursacht wurde und daher rechtlich gleichgestellt wird.

OZD-Extras – Quiz & Gewinnspiel
Quizfrage:
Welche psychische Erkrankung wurde im Urteil des Landessozialgerichts als Berufskrankheit anerkannt?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.