Ein schwerkranker junger Mann ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine Krankenkasse zur Finanzierung eines bestimmten Medikaments zu verpflichten. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde seine Verfassungsbeschwerde als unzulässig verworfen (Az. 1 BvR 1863/23).
Der 2004 geborene Patient leidet an Duchenne-Muskeldystrophie, einer seltenen und unheilbaren Erkrankung, die meist im frühen Erwachsenenalter tödlich verläuft. Aufgrund eines genetischen Defekts kann der Körper kein für den Muskelaufbau essentielles Eiweiß mehr produzieren. Seit 2015 ist der Betroffene nicht mehr gehfähig.
Im Jahr 2019 beantragte er bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten für das Medikament Translarna. Die jährlichen Behandlungskosten hätten rund 170.000 Euro betragen. Zwar war das Mittel bis Anfang 2025 in der Europäischen Union zugelassen, jedoch nur für Patienten, die noch gehen können. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme daher ab.
Auch auf europäischer Ebene blieb das Medikament umstritten. Der Hersteller hatte bei der Europäische Arzneimittel-Agentur eine Ausweitung der Zulassung beantragt, zog diesen Antrag jedoch zurück, nachdem die Datenlage als unzureichend bewertet worden war. Im März 2025 wurde schließlich auch die bestehende Zulassung nicht verlängert, da neue Studien die Wirksamkeit nicht ausreichend bestätigen konnten.
Der Patient scheiterte bereits vor den Sozialgerichten. Im Jahr 2023 entschied das Bundessozialgericht, dass die Krankenkasse nicht zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Daraufhin legte er Verfassungsbeschwerde ein.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese nun jedoch für unzulässig. Der Beschwerdeführer habe nicht ausreichend dargelegt, inwiefern seine Grundrechte verletzt seien. Zudem habe er seine Argumentation nicht an die veränderte Lage angepasst, nachdem das Medikament seit März 2025 nicht mehr zugelassen ist.
Nach Auffassung der Richter hätte der Patient konkret darlegen müssen, dass das Medikament zumindest eine realistische Aussicht auf Heilung oder eine spürbare Verbesserung seines Zustands bietet. Außerdem hätte er klären müssen, ob ein Import des Medikaments überhaupt rechtlich zulässig wäre.
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OZD-Kommentar
Der Fall zeigt die harte Grenze zwischen medizinischer Hoffnung und rechtlicher Realität. Für schwerkranke Patienten ist der Wunsch nach Zugang zu neuen oder experimentellen Therapien verständlich – doch das Gesundheitssystem orientiert sich an klaren Kriterien wie Wirksamkeit, Zulassung und Evidenz.
Das Urteil macht deutlich, dass selbst in extremen Einzelfällen diese Regeln nicht beliebig aufgeweicht werden. Gleichzeitig wirft es Fragen auf: Wie viel Spielraum sollte es für individuelle Heilversuche geben, wenn es keine Alternativen mehr gibt?
Zwischen Patientenschutz, wissenschaftlicher Evidenz und Kostenkontrolle bleibt ein Spannungsfeld, das auch künftig für Diskussionen sorgen dürfte.
Mini-Infobox
– Gericht: Bundesverfassungsgericht
– Erkrankung: Duchenne-Muskeldystrophie
– Medikament: Translarna (nicht mehr zugelassen)
– Kosten: ca. 170.000 Euro pro Jahr
– Ergebnis: Beschwerde unzulässig
OZD-Analyse
Juristische Entscheidung
a) Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen
b) Fehlende Begründung einer Grundrechtsverletzung
c) Keine Anpassung an geänderte Rechtslage
Medizinischer Kontext
a) Schwere, unheilbare Muskelerkrankung
b) Medikament nur eingeschränkt zugelassen gewesen
c) Wirksamkeit wissenschaftlich nicht ausreichend belegt
Systemische Fragen
a) Grenzen der Kostenübernahme durch Krankenkassen
b) Bedeutung von Studien und Zulassungsverfahren
c) Konflikt zwischen individueller Hoffnung und evidenzbasierter Medizin
Erklärungen / Wissensblock
Was ist Duchenne-Muskeldystrophie?
Eine genetische Erkrankung, bei der Muskeln zunehmend abgebaut werden und die meist im jungen Erwachsenenalter tödlich endet.
Was ist Translarna?
Ein Medikament zur Behandlung bestimmter Formen der Duchenne-Muskeldystrophie, dessen Wirksamkeit umstritten ist und das nicht mehr in der EU zugelassen ist.
Warum ist die Zulassung entscheidend?
Nur zugelassene Medikamente gelten als ausreichend geprüft. Ohne Zulassung übernehmen Krankenkassen in der Regel keine Kosten.
Historischer Hintergrund
In Deutschland gilt das Prinzip der evidenzbasierten Medizin: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen wirksam, notwendig und wirtschaftlich sein. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, insbesondere bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ohne Therapiealternative.
Prognose
Der Fall dürfte die Debatte über den Zugang zu nicht zugelassenen Medikamenten weiter anheizen. Künftig könnten Forderungen nach flexibleren Regelungen für schwerkranke Patienten lauter werden – gleichzeitig bleibt die Sicherstellung wissenschaftlicher Standards ein zentrales Argument.
Gewinnspiel (Pflichtbestandteil)
Frage: Warum musste die Krankenkasse das Medikament nicht bezahlen?
A) Es war zu teuer
B) Es war nicht mehr in der EU zugelassen
C) Der Patient war privat versichert
D) Es gab keinen Antrag
Richtige Antwort: B
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
OZD-Extra
Das Medikament Translarna kostete rund 170.000 Euro pro Jahr – und verlor 2025 endgültig seine EU-Zulassung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Titelbild: AFP