Der Bundesrat hat Änderungen an der Krankenhausreform gebilligt – trotz anhaltender Kritik aus den Ländern. In seiner Sitzung in Berlin gab die Länderkammer einem zuvor mit dem Bund ausgehandelten Kompromiss grünes Licht.
Der Kompromiss sieht unter anderem längere Fristen für den Umbau der Kliniklandschaft sowie Ausnahmeregeln für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum vor. Zudem stellt der Bund zusätzliche finanzielle Mittel bereit.
Mehrere Landesvertreter äußerten in der Debatte deutliche Vorbehalte und forderten weitere Anpassungen. Dennoch verzichtete der Bundesrat darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zeigte sich offen für spätere Korrekturen. Das Gesetz sei „eine notwendige Grundlage“, sagte sie. „Wir werden aber die Veränderungen auch weiterhin im Blick behalten.“ Ziel sei es vor allem, „mehr Planungssicherheit für die Krankenhäuser“ zu schaffen.
In einer Protokollerklärung sagte Warken zu, die Auswirkungen der Reform genau zu überprüfen. Dabei geht es insbesondere um Personaluntergrenzen sowie die geplante Umstellung der Krankenhausfinanzierung.
Der Bund stellt den Ländern für die kommenden zehn Jahre bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung – vier Milliarden mehr als ursprünglich vorgesehen. Anders als zunächst geplant wird der Bundesanteil nicht über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert, sondern aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Der grundlegende Reformansatz des früheren Gesundheitsministers Karl Lauterbach bleibt bestehen. Zentrales Ziel ist eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser. Kleinere Kliniken sollen sich künftig stärker auf bestimmte Leistungen konzentrieren.
Gerade darin sehen viele Länder jedoch Risiken. Sie befürchten, dass vor allem im ländlichen Raum Krankenhäuser schließen könnten und sich die Wege für Patientinnen und Patienten deutlich verlängern.
Die Kritik wurde auch in der Bundesratssitzung deutlich. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erklärte, die Bemühungen um eine „praxistaugliche Krankenhausreform“ seien „nur zum Teil erfolgreich“ gewesen. Dennoch sei die Zustimmung notwendig, da die Kliniken „jetzt dringend Planungssicherheit“ bräuchten.
Auch Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi sprach von „wichtigen Verbesserungen“, machte aber deutlich, dass weitere Nachbesserungen nötig seien. Das Gesetz enthalte Regelungen, die „dringenden nachsteuernden Handlungsbedarf erfordern“.
Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk betonte ebenfalls die Bedeutung der Planungssicherheit, warnte jedoch: „Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gesetz lange noch nicht perfekt ist.“
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OZD-Kommentar – Reform beschlossen, Probleme vertagt
Die Krankenhausreform ist beschlossen – doch gelöst ist wenig. Der politische Kompromiss wirkt wie ein klassischer Aufschub: mehr Geld, längere Fristen, aber keine klare Antwort auf die strukturellen Probleme. Die Kritik der Länder zeigt, wie tief die Unsicherheit sitzt. Besonders im ländlichen Raum drohen Versorgungslücken, wenn Kliniken schließen oder Leistungen reduzieren. Sollte die Politik nicht schnell nachsteuern, könnte aus der Reform ein massives Versorgungsproblem werden – mit direkter Wirkung für Millionen Patienten.
Mini-Infobox
– Entscheidung: Bundesrat stimmt zu
– Budget: bis zu 29 Milliarden Euro
– Fokus: Spezialisierung der Kliniken
– Kritik: Versorgung im ländlichen Raum
– Folge: mögliche Nachbesserungen
OZD-Analyse
Inhalt der Reform
a) strukturelle Änderungen
– stärkere Spezialisierung
– Umverteilung von Leistungen
b) finanzielle Maßnahmen
– Milliardenhilfe für Länder
– Finanzierung aus Sondervermögen
Kritik der Länder
a) Versorgungssorgen
– mögliche Klinikschließungen
– längere Wege für Patienten
b) praktische Umsetzung
– Zweifel an Leistungszuweisungen
– Bedarf an Nachbesserungen
Politische Bewertung
a) Kompromisslösung
– Zustimmung trotz Kritik
– Verzicht auf Verzögerung
b) zukünftiger Anpassungsbedarf
– Überprüfung angekündigt
– weitere Reformschritte wahrscheinlich
Erklärungen / Wissensblock
Was ist der Bundesrat?
Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene und wirkt an der Gesetzgebung mit.
Was ist die Krankenhausreform?
Die Reform zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft effizienter zu gestalten, die Qualität zu verbessern und die Finanzierung neu zu ordnen.
Historischer Hintergrund
Die Krankenhausreform wurde ursprünglich unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg gebracht, um strukturelle Probleme wie Überkapazitäten und ineffiziente Verteilung von Leistungen zu beheben. Seitdem sorgt sie für kontroverse Debatten zwischen Bund und Ländern.
Prognose
Die Reform wird die Krankenhauslandschaft spürbar verändern. In den kommenden Jahren dürfte es zu Umstrukturierungen und möglicherweise auch Schließungen kommen. Gleichzeitig wird politischer Druck entstehen, die Reform nachzubessern, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Gewinnspiel
Wie viel Geld stellt der Bund für die Reform bereit?
A) 10 Milliarden Euro
B) 20 Milliarden Euro
C) 29 Milliarden Euro
D) 50 Milliarden Euro
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
OZD-Extra
Die Reform könnte langfristig darüber entscheiden, wie schnell Patienten künftig medizinische Hilfe erreichen – besonders außerhalb der Städte.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Titelbild: AFP