Das deutsche Sendeverbot für den russischen Staatssender RT bleibt bestehen. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Dienstag, dass die Untersagung der Veranstaltung und Verbreitung des Programms in Deutschland rechtmäßig war und die zuständige Medienaufsicht korrekt gehandelt habe.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die für RT tätige Berliner Gesellschaft das Programm ohne die erforderliche Zulassung verbreitet hatte und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg deshalb berechtigt gewesen sei, das Angebot zu untersagen.
Das Urteil betrifft eine GmbH mit Sitz in Berlin, die mittlerweile abgewickelt wird. Das Unternehmen hatte gegen das Verbot geklagt und argumentiert, dass die eigentliche Programmverantwortung nicht bei der Berliner Gesellschaft liege, sondern bei der russischen Muttergesellschaft TV Nowosti.
Nach Darstellung der Kläger habe die Berliner Firma lediglich Produktionsleistungen erbracht und einzelne Sendungen zugeliefert, während die inhaltliche Gestaltung vollständig in Russland erfolgt sei.
Dieser Darstellung folgten die Richter jedoch nicht.
Das Gericht verwies darauf, dass sich die Berliner Gesellschaft vor dem Start des Sendebetriebs mehrfach öffentlich selbst als Veranstalterin des Programms präsentiert habe und somit eine zentrale Rolle beim Betrieb des Senders eingenommen habe.
Die fehlende deutsche Rundfunkzulassung sei daher entscheidend gewesen.
Das Urteil besitzt weit über Deutschland hinaus politische Bedeutung.
RT galt über Jahre als eines der wichtigsten internationalen Medieninstrumente des russischen Staates und wurde insbesondere nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine immer wieder beschuldigt, gezielt Desinformation und politische Propaganda zu verbreiten.
Bereits kurz vor dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 war die Ausstrahlung des Programms in Deutschland untersagt worden.
Wenige Wochen später folgte ein umfassendes Verbot des Senders in der gesamten Europäischen Union.
Die europäischen Institutionen begründeten die Maßnahmen damals mit der Rolle russischer Staatsmedien bei der Verbreitung von Kriegspropaganda und Desinformation im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg.
Das Berliner Urteil bestätigt nun erstmals auf deutscher Verwaltungsebene ausdrücklich die Rechtmäßigkeit des damaligen Vorgehens.
Allerdings ist die juristische Auseinandersetzung noch nicht endgültig beendet.
Die Kläger können weiterhin die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.
Ob der Fall damit noch eine weitere Instanz beschäftigen wird, ist derzeit offen.
Für RT dürfte das Urteil dennoch einen weiteren schweren Rückschlag darstellen.
Eine Rückkehr auf deutsche Bildschirme erscheint damit auf absehbare Zeit äußerst unwahrscheinlich.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Pressefreiheit endet dort, wo Staatspropaganda beginnt
Das Urteil berührt einen der sensibelsten Bereiche demokratischer Gesellschaften: die Grenze zwischen Pressefreiheit und staatlicher Propaganda.
Freie Medien sind eine tragende Säule demokratischer Systeme und staatliche Eingriffe in die Berichterstattung müssen immer die absolute Ausnahme bleiben.
Gleichzeitig darf Pressefreiheit nicht als Schutzschild für staatlich gesteuerte Desinformationskampagnen missbraucht werden.
RT war nie ein klassischer Nachrichtensender nach westlichem Verständnis, sondern ein strategisches Instrument russischer Außen- und Informationspolitik.
Die Entscheidung des Berliner Gerichts dürfte deshalb von vielen europäischen Regierungen als Bestätigung ihres bisherigen Kurses verstanden werden.
Die geopolitische Informationsschlacht zwischen Russland und dem Westen wird jedoch weitergehen – vermutlich mit immer neuen digitalen Plattformen und Formaten.
Historischer Hintergrund
RT wurde 2005 vom russischen Staat gegründet und sollte ursprünglich das internationale Bild Russlands verbessern.
Im Laufe der Jahre entwickelte sich der Sender zu einem zentralen Bestandteil der russischen Auslandsmedienstrategie und sendete in mehreren Sprachen weltweit.
Nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 verschärften zahlreiche westliche Staaten ihre Maßnahmen gegen russische Staatsmedien.
Die Europäische Union verhängte im März 2022 ein umfassendes Verbreitungsverbot für RT und weitere russische Sender.
Deutschland setzte die Regelungen unmittelbar um.
Zukunftsprognose
Russische Staatsmedien dürften künftig verstärkt auf soziale Netzwerke, Videoplattformen und alternative digitale Vertriebswege setzen.
Gleichzeitig werden europäische Staaten ihre Strategien zur Bekämpfung von Desinformation und ausländischer Einflussnahme weiter ausbauen.
Die juristische und politische Debatte über Meinungsfreiheit, Zensur und staatliche Informationskontrolle dürfte deshalb auch in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen.
Der Informationskrieg wird zunehmend zu einem zentralen Bestandteil moderner geopolitischer Konflikte.
Gewinnspiel
Frage: Seit welchem Jahr ist RT in der gesamten Europäischen Union verboten?
A) 2020
B) 2021
C) 2022
D) 2023
Zum Gewinnspiel:
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
Mini-Infobox
Berliner Verwaltungsgericht bestätigt RT-Sendeverbot.
Fehlende Rundfunklizenz war ausschlaggebend.
RT ist seit März 2022 EU-weit verboten.
Die Berliner RT-Gesellschaft wird abgewickelt.
Eine Berufung ist grundsätzlich noch möglich.
OZD-Analyse
Juristische Bestätigung
– Das Gericht bewertet das Vorgehen der deutschen Medienaufsicht als rechtmäßig.
Zentrale Streitpunkte
– a) Fehlende Rundfunkzulassung
– b) Verantwortung für die Programminhalte
– c) Rolle der Berliner Gesellschaft
Folgen
– Das Urteil stärkt die europäische Linie gegen russische Staatsmedien und könnte ähnliche Verfahren in anderen Ländern beeinflussen.
Erklärungen
Was ist RT?
RT ist ein internationaler Fernsehsender, der vom russischen Staat finanziert wird und Inhalte in mehreren Sprachen verbreitet.
Was ist die Medienanstalt Berlin-Brandenburg?
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist die zuständige Aufsichtsbehörde für private Rundfunk- und Medienangebote in den Bundesländern Berlin und Brandenburg.
OZD-Extras
Das Verbot von RT war eines der ersten europaweiten Medienverbote gegen einen staatlichen Sender in der jüngeren Geschichte der Europäischen Union und gilt als Teil der umfassenden Sanktionspolitik gegen Russland.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.