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Der Unterhaltsvorschuss soll gekürzt werden

Die Bundesregierung plant Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss. Opposition und Kinderhilfswerk warnen vor neuen Belastungen für Alleinerziehende und Kinder.

Die Übersicht 

Reform des Unterhaltsvorschusses geplant.

Anspruch soll bis einschließlich 15 Jahre gelten.

Hintergrund sind Sparvorgaben.



Bundesfamilienministerin Karin Prien will den Anspruch auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende neu regeln. Nach Angaben ihres Ministeriums soll die Leistung künftig grundsätzlich nur noch bis einschließlich zum 15. Lebensjahr eines Kindes gezahlt werden. Hintergrund sind die Sparvorgaben für den Bundeshaushalt und die stark gestiegenen Ausgaben seit der Reform des Jahres 2017.

Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums erklärte, Karin Prien wolle "zeitnah einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen". Ziel sei es, die steigenden Kosten zu begrenzen. Seit der Ausweitung des Anspruchs im Jahr 2017 hätten sich die Ausgaben vervierfacht. Der Unterhaltsvorschuss sei inzwischen zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen geworden.

Nach Angaben des Ministeriums solle die Unterstützung insbesondere Familien mit jüngeren Kindern zugutekommen, da dort der Betreuungsaufwand besonders hoch sei. Gleichzeitig kündigte das Ministerium an, den sogenannten Unterhaltsrückgriff zu verbessern. Damit sollen unterhaltspflichtige Elternteile, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, konsequenter in die Verantwortung genommen werden.

Bislang besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt, unbekannt oder verstorben ist. Vor der Reform 2017 war die Leistung lediglich bis zum zwölften Geburtstag sowie höchstens für 72 Monate möglich.

Die Pläne stoßen auf deutlichen Widerstand. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann kritisierte die vorgesehenen Einschnitte scharf. "Ständig werden wir mit neuen Kürzungsvorhaben von CDU/CSU und SPD konfrontiert: Unterhaltsvorschuss, Elterngeld oder der Kindersofortzuschlag von 25 Euro zur Unterstützung von Kindern in Armut."

Weiter erklärte sie: "Es trifft immer die Gleichen: Alleinerziehende, Familien und Kinder." Die Bundesregierung setze aus ihrer Sicht falsche Prioritäten und spare ausgerechnet bei Familienleistungen.

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt die Pläne ab. Statt Kürzungen brauche Deutschland "durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen". Zusätzliche Investitionen seien insbesondere in Bildung, Armutsbekämpfung, soziale Infrastruktur und den Fachkräftemangel im Bildungssystem notwendig.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt seit Januar 2025 monatlich 227 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 299 Euro für Kinder zwischen sechs und elf Jahren sowie 394 Euro für Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren. Bereits geleistete Unterhaltszahlungen werden auf diese Beträge angerechnet.

Ob die geplanten Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Bereits jetzt zeichnet sich jedoch eine kontroverse politische Debatte über die Finanzierung familienpolitischer Leistungen ab.

OZD/AFP


OZD-Kommentar – Sparen auf Kosten der Schwächsten?

Der Unterhaltsvorschuss soll Kinder absichern, wenn ein Elternteil seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Eine Verkürzung der Bezugsdauer würde ausgerechnet Familien treffen, die ohnehin häufig unter finanziellen Belastungen leiden.

Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf stark gestiegene Ausgaben und knappe Haushaltsmittel. Die eigentliche Herausforderung bleibt jedoch, säumige Unterhaltspflichtige konsequenter zur Zahlung zu verpflichten. Gelingt dies nicht, droht die finanzielle Last erneut bei den betroffenen Familien zu landen.


Historischer Hintergrund

Der Unterhaltsvorschuss wurde eingeführt, um Kinder finanziell zu unterstützen, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mit der Reform von 2017 wurde der Anspruch erheblich ausgeweitet und gilt seitdem grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Reform führte zu einem deutlichen Anstieg der staatlichen Ausgaben und der Belastung für Bund, Länder und Kommunen.


Zukunftsprognose

Die geplante Reform dürfte im Bundestag und Bundesrat kontrovers diskutiert werden. Familienverbände, Sozialorganisationen und Oppositionsparteien werden voraussichtlich auf Nachbesserungen drängen. Gleichzeitig dürfte die Debatte über die Finanzierung familienpolitischer Leistungen angesichts der angespannten Haushaltslage weiter an Bedeutung gewinnen.


Gewinnspiel

Frage: Bis zu welchem Alter soll der Unterhaltsvorschuss nach den Plänen künftig grundsätzlich gezahlt werden?

A) Bis 12 Jahre

B) Bis 15 Jahre

C) Bis 16 Jahre

D) Bis 18 Jahre

Gewinnspiel:
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Erklärung: Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt zahlt. Der Staat übernimmt die Zahlung und versucht anschließend, das Geld vom Unterhaltspflichtigen zurückzufordern.


OZD-Analyse

Haushaltskonsolidierung
– Die Bundesregierung will steigende Sozialausgaben begrenzen.

Kernpunkte der Reform
– a) Begrenzung der Bezugsdauer bis zum 15. Lebensjahr.
– b) Entlastung der öffentlichen Haushalte.
– c) Konsequenteres Vorgehen gegen säumige Unterhaltspflichtige.

Folgen
– Die Reform könnte Kommunen finanziell entlasten, gleichzeitig jedoch viele Alleinerziehende und Jugendliche im Alter zwischen 16 und 17 Jahren stärker belasten. Die politische Auseinandersetzung über Familienförderung dürfte sich weiter verschärfen.


Erklärungen

Wer ist Karin Prien?

Karin Prien ist Bundesfamilienministerin und Mitglied der CDU. Sie verantwortet unter anderem die Familien-, Jugend- und Gleichstellungspolitik der Bundesregierung.

Was ist das Deutsches Kinderhilfswerk?

Das Deutsche Kinderhilfswerk ist eine bundesweit tätige Organisation, die sich für Kinderrechte, Chancengleichheit und die Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland einsetzt.

OZD-Extras

Alleinerziehende tragen in Deutschland überdurchschnittlich häufig ein Armutsrisiko. Der Unterhaltsvorschuss gilt deshalb als eine der wichtigsten staatlichen Unterstützungsleistungen für betroffene Familien.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.