Fakten im Überblick
Zwei Jahre und neun Monate Haft.
Verurteilung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Unterstützung von IS-Mitgliedern und IS-Anhängern.
Geldtransfers und Briefaktionen nach Syrien und Österreich.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine 43-jährige deutsche IS-Sympathisantin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts betrieb Nadine D. über mehrere Jahre eine Initiative zur Unterstützung inhaftierter Mitglieder und Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS).
Nach den Feststellungen des Gerichts bestand die Initiative seit Ende des Jahres 2019. Bis August 2024 soll die Angeklagte Spenden gesammelt, Einnahmen aus dem Verkauf von IS-Literatur weitergeleitet und Briefkampagnen organisiert haben. Ziel sei es gewesen, inhaftierte IS-Mitglieder psychisch und finanziell zu unterstützen und sie zum weiteren Engagement für die Terrororganisation zu ermutigen.
Das Gericht nannte mehrere konkrete Fälle. So habe die Angeklagte einem in Österreich zu 20 Jahren Haft verurteilten dschihadistischen Prediger 4200 Euro überwiesen. Weitere 3300 Euro sollen an weibliche IS-Mitglieder in einem Internierungslager in Syrien gegangen sein. Zudem habe sie einen aufmunternden Brief an eine Frau weitergeleitet, die sich wegen des Todes eines versklavten jesidischen Mädchens vor Gericht verantworten musste.
Darüber hinaus floss nach den Feststellungen des Gerichts Geld an weitere Unterstützer des IS. Das Oberlandesgericht wertete dieses Verhalten als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, als Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie als strafbares Werben um Mitglieder oder Unterstützer des IS.
Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um die erste strafrechtliche Verurteilung dieser Art wegen einer derartigen Gefangenenhilfestruktur für den IS.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar Anklage erhoben und dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß unter der Forderung der Anklage.
Die Angeklagte war bereits im September 2025 festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Diese bleibt nach der Entscheidung des Gerichts bestehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Terrorunterstützung endet nicht an der Gefängnismauer
Der Fall zeigt, dass extremistische Netzwerke auch nach Verhaftungen ihrer Mitglieder aktiv bleiben können. Finanzielle Unterstützung, ideologische Bestärkung und organisierte Kommunikationsstrukturen können nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden dazu beitragen, extremistische Szenen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig gilt: Über die endgültige strafrechtliche Bewertung entscheidet erst ein rechtskräftiges Urteil.
Historischer Hintergrund
Der sogenannte Islamische Staat kontrollierte zwischen 2014 und 2019 große Gebiete im Irak und in Syrien. Obwohl das Terror-Kalifat militärisch zerschlagen wurde, bestehen internationale Unterstützernetzwerke weiterhin fort. Sicherheitsbehörden in Deutschland und anderen europäischen Staaten verfolgen seit Jahren mutmaßliche Finanzierungs- und Unterstützungsstrukturen des IS.
Zukunftsprognose
Mit Verfahren wie diesem dürfte der Fokus der Strafverfolgungsbehörden verstärkt auf Unterstützungsnetzwerke, Geldflüsse und Kommunikationsstrukturen extremistischer Organisationen gerichtet bleiben. Gleichzeitig könnten vergleichbare Verfahren die rechtliche Bewertung sogenannter Gefangenenhilfen für terroristische Vereinigungen weiter prägen.
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Mini-Infobox
Urteil des OLG Düsseldorf.
Zwei Jahre und neun Monate Haft.
Unterstützung von IS-Mitgliedern.
Geldtransfers und Briefaktionen.
Revision zum Bundesgerichtshof möglich.
OZD-Analyse
1. Vorwürfe
– Nach Auffassung des Gerichts organisierte die Angeklagte über Jahre finanzielle und ideelle Unterstützung für inhaftierte IS-Mitglieder.
2. Beweislage
– a) Geldüberweisungen an verurteilte Extremisten.
– b) Unterstützung internierter IS-Mitglieder.
– c) Briefaktionen zur ideologischen Bestärkung.
3. Folgen
– Das Urteil könnte für zukünftige Verfahren gegen Unterstützungsnetzwerke extremistischer Organisationen richtungsweisend sein. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt jedoch das weitere Rechtsmittelverfahren.
Erklärungen
Was ist der Islamische Staat (IS)?
Der Islamische Staat (IS) ist eine dschihadistische Terrororganisation, die zeitweise große Gebiete in Syrien und im Irak kontrollierte. Die Organisation wird von zahlreichen Staaten und internationalen Organisationen als terroristische Vereinigung eingestuft.
Was bedeutet „Werben um Mitglieder oder Unterstützer“?
Das deutsche Strafrecht stellt nicht nur die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch das gezielte Werben um neue Mitglieder oder Unterstützer sowie die Förderung entsprechender Aktivitäten.
OZD-Extras
Für Unternehmen und Börsen hat dieses Urteil keine unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen. Sicherheitspolitisch unterstreicht der Fall jedoch die anhaltende Bedeutung der Bekämpfung extremistischer Finanzierungs- und Unterstützungsnetzwerke in Europa.
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.