Fakten im Überblick
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen mutmaßlichen Gehilfen.
Ihm wird Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen.
Der Haupttäter wurde bereits zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Im Zusammenhang mit der Messerattacke am Berliner Holocaust-Mahnmal im Februar 2025 hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen zweiten mutmaßlichen Beteiligten erhoben. Dem Syrer Khalaf A. wird Beihilfe zum versuchten Mord sowie zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen. Nach Angaben der Karlsruher Ermittlungsbehörde soll er den bereits verurteilten Täter Wassim Al M. vor der Tat ermutigt und in seinem Vorhaben bestärkt haben.
Der Hauptangeklagte hatte am 21. Februar 2025 einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin mit einem Messer schwer am Hals verletzt. Das Opfer überlebte den Angriff nur knapp. Nach dem Urteil des Berliner Kammergerichts wurden lebenswichtige Blutgefäße lediglich um wenige Millimeter verfehlt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Wassim Al M. spätestens seit 2024 im Internet im Sinne der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) radikalisiert hatte. Sein Ziel sei es gewesen, "Ungläubige" zu töten. Nach den Feststellungen des Gerichts wollte er gezielt Israelis oder Menschen jüdischen Glaubens angreifen.
Im März wurde der damals 19-jährige Syrer wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der nun angeklagte Khalaf A. wurde Ende Mai festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft verbrachte er den Nachmittag vor der Tat gemeinsam mit dem späteren Angreifer und soll diesen ausdrücklich zu dem Messerangriff ermutigt haben.
Ob es zu einem Prozess gegen den Beschuldigten kommt, entscheidet nun das Berliner Kammergericht.
Das Holocaust-Mahnmal im Herzen Berlins erinnert seit seiner Eröffnung im Jahr 2005 an die rund sechs Millionen von den Nationalsozialisten ermordeten Jüdinnen und Juden Europas. Die Gedenkstätte liegt zwischen Brandenburger Tor und Potsdamer Platz und zählt zu den wichtigsten Erinnerungsorten Deutschlands.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Terror beginnt oft lange vor der Tat
Nicht nur der Täter selbst, sondern auch mutmaßliche Unterstützer müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Radikalisierung entsteht häufig im Umfeld Gleichgesinnter, die Hass bestärken und Gewalttaten fördern. Gerade Angriffe auf Gedenkstätten wie das Holocaust-Mahnmal treffen das historische Selbstverständnis Deutschlands. Der Rechtsstaat muss deshalb deutlich machen, dass sowohl Terroristen als auch ihre Helfer mit der ganzen Härte des Gesetzes rechnen müssen.
Historischer Hintergrund
Das Holocaust-Mahnmal in Berlin wurde 2005 eröffnet und erinnert an die sechs Millionen ermordeten Jüdinnen und Juden Europas. Seit mehreren Jahren registrieren die Sicherheitsbehörden in Deutschland eine zunehmende Gefahr durch islamistischen Terrorismus und durch Einzeltäter, die sich über das Internet radikalisieren. Die Bekämpfung extremistischer Netzwerke gehört deshalb zu den wichtigsten Aufgaben der deutschen Sicherheitsbehörden.
Zukunftsprognose
Sollte das Berliner Kammergericht die Anklage zulassen, wird sich das Verfahren insbesondere mit der Frage beschäftigen, welche Rolle mutmaßliche Unterstützer bei der Vorbereitung terroristischer Straftaten spielen. Parallel dürfte die Debatte über die Bekämpfung von Online-Radikalisierung und den Schutz symbolträchtiger Orte in Deutschland weiter an Bedeutung gewinnen. Auswirkungen auf die Finanzmärkte oder die Börsen sind durch den Fall nicht zu erwarten.
Erklärungen
Was ist das Holocaust-Mahnmal?
Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin erinnert an die Opfer des Holocaust. Es befindet sich nahe dem Brandenburger Tor und besteht aus mehr als 2.700 Betonstelen sowie einem unterirdischen Informationszentrum. Es zählt zu den bedeutendsten Erinnerungsorten Deutschlands.
Was ist der sogenannte Islamische Staat (IS)?
Der "Islamische Staat" (IS) ist eine islamistische Terrororganisation, die insbesondere in Syrien und im Irak große Gebiete kontrollierte. Die Organisation wirbt weltweit Anhänger an und ruft zu terroristischen Anschlägen auf. In Deutschland ist sie verboten und wird von den Sicherheitsbehörden intensiv bekämpft.
OZD-Extras
Der Angriff auf das Holocaust-Mahnmal löste bundesweit Entsetzen aus, weil er einen der wichtigsten Orte der deutschen Erinnerungskultur traf. Experten sehen gerade symbolträchtige Gedenkstätten weiterhin als mögliche Ziele extremistischer Täter.
Gewinnspiel
Welche Behörde hat die zweite Anklage im Zusammenhang mit der Messerattacke am Holocaust-Mahnmal erhoben?
A) Bundeskriminalamt
B) Berliner Polizei
C) Bundesanwaltschaft
D) Bundesverfassungsgericht
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.