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Erst Gift im Kaffee, dann tödliche Gewalt: Urteil gegen Ex-Partner ist rechtskräftig

Nach einem erschütternden Tötungsdelikt in Niedersachsen ist das Urteil rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof bestätigte die Haftstrafe gegen den Täter.

Fakten im Überblick

Der Bundesgerichtshof bestätigte die 13-jährige Freiheitsstrafe.

Der Täter hatte zuvor versucht, seine frühere Partnerin mit Rattengift zu töten.

Wenige Tage später erschlug er die 38-Jährige in ihrer Wohnung.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Mann aus Niedersachsen bestätigt, der seine frühere Partnerin nach einem gescheiterten Giftanschlag brutal getötet hatte. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hildesheim rechtskräftig. Der 41-Jährige muss wegen versuchten Mordes und Totschlags für 13 Jahre ins Gefängnis.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte zunächst versucht, seine ehemalige Partnerin heimtückisch mit Rattengift im Kaffee zu töten. Dieser Mordversuch blieb jedoch erfolglos.

Nur wenige Tage später eskalierte die Tat auf grausame Weise. Im Februar 2025 suchte der Mann die 38-Jährige in ihrer Wohnung im Ortsteil Rietze der Gemeinde Edemissen in Niedersachsen auf. Dort schlug er laut Urteil mit einer Brechstange insgesamt 23 Mal auf den Kopf der Frau ein. Anschließend stieß er sie eine Treppe hinunter. Die Frau starb an den schweren Verletzungen.

Das Landgericht Hildesheim verurteilte den Angeklagten im Januar wegen versuchten Mordes und Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Gegen dieses Urteil legte der Mann Revision ein.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfte das Verfahren und stellte keine Rechtsfehler fest. Damit blieb die Revision ohne Erfolg. Das Urteil ist nun endgültig rechtskräftig.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Gewalt gegen Frauen bleibt eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen

Dieser Fall zeigt auf erschütternde Weise, wie gefährlich Trennungssituationen sein können. Der Täter plante zunächst einen heimtückischen Giftanschlag und griff anschließend zu brutaler Gewalt. Solche Verbrechen machen deutlich, dass der Schutz von Frauen vor Partnerschaftsgewalt weiter verbessert werden muss. Frühzeitige Hilfsangebote, konsequente Gefährdungsanalysen und wirksame Schutzmaßnahmen bleiben unverzichtbar. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel.

Historischer Hintergrund

Partnerschaftsgewalt zählt in Deutschland seit Jahren zu den häufigsten Formen schwerer Gewaltkriminalität. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden werden jedes Jahr tausende Frauen Opfer körperlicher oder tödlicher Gewalt durch aktuelle oder frühere Partner. Justiz und Polizei haben ihre Schutzkonzepte in den vergangenen Jahren ausgebaut, dennoch bleibt das Problem gesellschaftlich hoch relevant.

Zukunftsprognose

Der politische Druck, den Schutz vor häuslicher Gewalt weiter auszubauen, dürfte zunehmen. Diskutiert werden unter anderem bessere Präventionsprogramme, schnellere Schutzanordnungen und eine stärkere Unterstützung von Frauenhäusern sowie Beratungsstellen. Wirtschaftliche Auswirkungen oder Folgen für die Börsen ergeben sich aus dem Einzelfall nicht.

Erklärungen

Was ist der Bundesgerichtshof (BGH)?

Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe ist das höchste deutsche Gericht für Straf- und Zivilsachen. Er überprüft Urteile ausschließlich auf Rechtsfehler und führt keine neue Beweisaufnahme durch.

Was bedeutet Rechtskraft eines Urteils?

Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn keine ordentlichen Rechtsmittel mehr möglich sind oder diese erfolglos geblieben sind. Die Entscheidung ist damit endgültig und vollstreckbar.

OZD-Extras

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nicht auf, weil die Richter keine Rechtsfehler im Verfahren des Landgerichts Hildesheim erkennen konnten. Damit bleibt die verhängte Freiheitsstrafe von 13 Jahren bestehen.

Gewinnspiel

Welches Gericht bestätigte das Urteil gegen den Angeklagten endgültig?

A) Bundesverfassungsgericht

B) Bundesgerichtshof

C) Oberlandesgericht Celle

D) Verwaltungsgericht Hannover

https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.