Fakten im Überblick
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schlägt ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vor.
Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren sollen nur eingeschränkte und von Eltern überwachte Konten nutzen dürfen.
Die EU-Kommission will Plattformen zu strengeren Sicherheitsstandards verpflichten und einen Gesetzesvorschlag in die EU-Verhandlungen einbringen.
Der Schutz von Kindern im digitalen Raum soll nach dem Willen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen deutlich verschärft werden. In Straßburg kündigte sie an, soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok oder Snapchat künftig für Kinder unter 13 Jahren zu verbieten. Bereits am Donnerstag will die EU-Kommission einen konkreten Gesetzesvorschlag präsentieren, der anschließend vom Europäischen Parlament und den 27 Mitgliedstaaten beraten werden soll.
Nach den Plänen sollen Kinder unter 13 Jahren keine sozialen Netzwerke mehr nutzen dürfen. Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren könnten erstmals Profile anlegen, allerdings nur mit eingeschränkten Funktionen, begrenzter täglicher Nutzungszeit und unter Aufsicht ihrer Eltern. Erst ab dem Alter von 15 Jahren wäre eine eigenständige Nutzung vorgesehen.
Von der Leyen begründete ihren Vorstoß mit den Auswirkungen digitaler Plattformen auf die Entwicklung junger Menschen. "Kinder werden ihrer Kindheit beraubt", sagte sie. Kinder bräuchten Zeit, um Gefühle zu entwickeln, eigene Entscheidungen zu treffen und sich auch einmal zu langweilen. "Wenn aber ein Kind ein Smartphone hat, ist all das weg."
Gleichzeitig nahm sie die großen Digitalkonzerne in die Pflicht. "Wir müssen keine Funktionen hinnehmen, die süchtig machen. Wir müssen uns nicht damit abfinden, dass Kinder in immer extremere Inhalte hineingezogen werden", erklärte sie. Ebenso dürfe man nicht akzeptieren, "dass Fotos von Mädchen für KI-generierte sexualisierte Bilder verwendet werden."
Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen künftig die Plattformbetreiber nachweisen müssen, dass ihre Angebote für Minderjährige sicher sind. Bereits heute gelten mit dem Digital Services Act (DSA) umfangreiche Vorschriften für große Onlineplattformen. Gegen mehrere Anbieter laufen bereits Verfahren wegen möglicher Verstöße beim Jugendschutz. Die nun geplanten Regeln würden diese Vorgaben erheblich erweitern.
Unterstützung erhält der Vorstoß unter anderem von Bundesfamilienministerin Karin Prien. Sie erklärte, dass Eltern entlastet würden, wenn Plattformen ihre Dienste grundsätzlich kindersicher gestalten müssten. Eine europäische Lösung sei notwendig, da nationale Alleingänge kaum wirksam umzusetzen seien. Bis neue EU-Regeln gelten, kündigte sie Übergangsmaßnahmen sowie eine stärkere Aufklärung von Eltern und Kindern über Künstliche Intelligenz an.
Kritik kommt dagegen von Verbraucherschützern und Bürgerrechtsorganisationen. Ramona Popp, Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sieht die eigentliche Ursache in den Geschäftsmodellen der Plattformen. Diese seien auf maximale Aufmerksamkeit und möglichst lange Nutzungszeiten ausgelegt. Altersgrenzen allein reichten daher nicht aus. Auch Simeon de Brouwer von der Organisation EDRi hält die Pläne für unzureichend. "Wenn das Design mit 13 schädlich ist, wird es am 15. oder 18. Geburtstag nicht von Zauberhand sicher", kritisierte er.
Zustimmung erhielt die Kommission hingegen von der Kinderrechtsorganisation 5Rights Foundation. Deren Vorsitzende Leanda Barrington-Leach begrüßte den Vorstoß grundsätzlich, mahnte jedoch an, dass auch Onlinespiele, KI-Chatbots und Lernplattformen in die neuen Sicherheitsvorgaben einbezogen werden müssten.
Eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung bleibt die zuverlässige Altersprüfung. Diese könnte künftig über die europäische digitale Identität beziehungsweise die geplante E-Wallet erfolgen, die unter anderem in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll. Parallel entwickelt die EU-Kommission eine eigene Altersverifikations-App, die allerdings wegen möglicher Datenschutzprobleme bereits kritisch diskutiert wird.
Bis die neuen Regeln tatsächlich in Kraft treten, dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen. Die Beratungen zwischen Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten ziehen sich erfahrungsgemäß über Monate oder sogar Jahre.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Europas digitale Zeitenwende für Kinder
Die EU setzt mit diesem Vorstoß ein deutliches Signal: Nicht Kinder sollen sich an digitale Plattformen anpassen, sondern die Plattformen an Kinder. Damit verschiebt sich die Verantwortung erstmals stärker von Eltern hin zu den milliardenschweren Technologiekonzernen. Ob Altersgrenzen allein ausreichen, bleibt jedoch fraglich. Solange Algorithmen auf maximale Aufmerksamkeit und Werbeeinnahmen optimiert sind, wird der Konflikt zwischen Jugendschutz und Geschäftsmodell bestehen bleiben. Der politische Druck auf Konzerne wie Meta, ByteDance oder Snap dürfte deshalb weiter steigen. Europa könnte erneut weltweite Standards für digitale Regulierung setzen – ähnlich wie bereits mit der Datenschutz-Grundverordnung oder dem Digital Services Act.
Historischer Hintergrund
Die Europäische Union verschärft seit Jahren ihre Regulierung großer Onlineplattformen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Digital Services Act (DSA) richtet sich der Fokus zunehmend auf den Schutz von Minderjährigen. Länder wie Frankreich, Spanien, Griechenland und Australien haben bereits über strengere Altersgrenzen oder Social-Media-Verbote für Kinder diskutiert. Gleichzeitig wächst weltweit die Sorge über die Auswirkungen sozialer Netzwerke auf psychische Gesundheit, Konzentration, Cybermobbing und den Einfluss KI-generierter Inhalte.
Zukunftsprognose
Die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten werden voraussichtlich kontrovers verlaufen. Besonders Fragen der Altersverifikation, des Datenschutzes und der technischen Umsetzung dürften intensiv diskutiert werden. Für große Plattformbetreiber könnten erhebliche Investitionen in neue Sicherheitsmechanismen notwendig werden. Gleichzeitig könnten europäische Vorgaben erneut internationale Standards setzen und den Druck auf andere Staaten erhöhen, vergleichbare Regelungen einzuführen.
Erklärungen
Wer ist Ursula von der Leyen?
Ursula von der Leyen ist Präsidentin der Europäischen Kommission und damit die politische Leiterin der EU-Behörde, die Gesetzesvorschläge für alle Mitgliedstaaten erarbeitet. Sie verantwortet zahlreiche europäische Initiativen in den Bereichen Digitalisierung, Wirtschaft, Klima und Sicherheit.
Was ist der Digital Services Act (DSA)?
Der Digital Services Act ist das europäische Gesetzespaket zur Regulierung großer Onlineplattformen. Es verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, illegale Inhalte schneller zu entfernen, Risiken für Nutzer zu reduzieren und Kinder besser vor schädlichen Inhalten sowie manipulativen Algorithmen zu schützen.
OZD-Extras
Sollten die geplanten Regeln umgesetzt werden, könnten insbesondere große Social-Media-Unternehmen kurzfristig höhere Kosten für Alterskontrollen, Datenschutz und technische Anpassungen tragen müssen. Anleger beobachten bereits seit Jahren, dass strengere EU-Regulierungen den Margendruck bei internationalen Plattformbetreibern erhöhen können. Gleichzeitig könnten europäische Anbieter für digitale Jugendschutzlösungen oder Identitätsprüfungen von einer steigenden Nachfrage profitieren.
Gewinnspiel
Wie alt sollen Jugendliche nach den Plänen der EU-Kommission sein, um soziale Netzwerke eigenständig nutzen zu dürfen?
A) 13 Jahre
B) 14 Jahre
C) 15 Jahre
D) 16 Jahre
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.