Fakten im Überblick
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren Fragen zum privaten Datenschutz an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.
Im Mittelpunkt steht die sogenannte Haushaltsausnahme der DSGVO für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
Nach der Antwort des EuGH muss der BGH über die beiden Verfahren I ZR 256/25 und I ZR 289/25 entscheiden.
Ein Streit unter Freundinnen, eine Kamera in einer gemeinsam genutzten Wohnküche und eine Tochter, die Aufnahmen ihrer eigenen Mutter an die Polizei weitergibt: Zwei ungewöhnliche Verfahren beschäftigen den Bundesgerichtshof in Karlsruhe – und könnten grundsätzliche Bedeutung für Millionen Menschen in der Europäischen Union bekommen.
Denn hinter den auf den ersten Blick privaten Konflikten steckt eine zentrale Rechtsfrage des digitalen Alltags: Wann ist der Umgang mit persönlichen Daten tatsächlich reine Privatsache – und ab welchem Moment gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung?
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage nun dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.
Es geht um die sogenannte Haushaltsausnahme der DSGVO.
Die Datenschutzgrundverordnung gilt grundsätzlich nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten "zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten".
Was darunter bei privaten Konflikten konkret zu verstehen ist, ist allerdings nicht in jeder Konstellation eindeutig.
Genau diese Grenze sollen die europäischen Richter nun präzisieren.
Der erste Fall beginnt mit einer Freundschaft.
Eine der beiden Frauen arbeitete in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über Vorgänge und Verhältnisse an ihrem Arbeitsplatz aus.
Dann zerbrach die Freundschaft.
Die ehemalige Freundin leitete die Chatnachrichten an die Arztpraxis weiter.
Für die dort beschäftigte Frau hatte das erhebliche Folgen: Ihr Arbeitsverhältnis wurde gekündigt.
Sie zog anschließend vor Gericht und verlangt von ihrer früheren Freundin 7500 Euro Schadenersatz.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage.
Ein privater Chat zwischen zwei Freundinnen gehört zunächst eindeutig zum persönlichen Lebensbereich.
Doch bleibt der Umgang mit den darin enthaltenen personenbezogenen Informationen weiterhin eine "ausschließlich persönliche" Tätigkeit, wenn eine Empfängerin die Nachrichten später gezielt an einen Arbeitgeber weiterleitet?
Genau diese Grenzziehung ist für die Anwendung der DSGVO entscheidend.
Der zweite Fall spielt innerhalb einer Familie – und sogar innerhalb eines gemeinsam bewohnten Hauses.
Eine ältere Frau lebte mit ihrer Tochter und deren Ehemann zusammen.
Tochter und Schwiegersohn fertigten Aufnahmen der Frau in der Wohnküche an.
Sie warfen ihr vor, Münzen gestohlen zu haben, und übermittelten die Aufnahmen an die Polizei.
Die Mutter sah darin einen Verstoß gegen den Datenschutz und verlangte Schmerzensgeld.
Während des Verfahrens starb sie. Ihre Erben führen den Rechtsstreit weiter.
Auch hier steckt die juristische Schwierigkeit in der Grenze zwischen privater Datenverarbeitung und einer Nutzung, die aus dem rein familiären Bereich hinausführt.
Aufnahmen innerhalb eines gemeinsam bewohnten Hauses können zunächst einen familiären Zusammenhang haben.
Doch was geschieht rechtlich, wenn diese Aufnahmen anschließend einer staatlichen Behörde übergeben werden?
Genau hier kommt die Haushaltsausnahme ins Spiel.
Sie soll verhindern, dass jede private Verarbeitung personenbezogener Daten automatisch unter sämtliche Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts fällt.
Das ist für den Alltag von großer Bedeutung.
Menschen speichern Telefonnummern von Freunden, fotografieren Familienmitglieder, führen private Chatverläufe, speichern Geburtstage und erstellen Videos bei Familienfeiern.
Würde die DSGVO uneingeschränkt auf jede dieser Tätigkeiten angewandt, wäre normaler privater Alltag mit umfangreichen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen verbunden.
Deshalb enthält das europäische Recht eine Ausnahme.
Entscheidend ist jedoch das Wort "ausschließlich".
Die Daten müssen "zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" verarbeitet werden.
Was passiert, wenn eine zunächst private Information diesen geschützten Kreis verlässt, ist eine der Fragen hinter den Karlsruher Verfahren.
Im Freundinnen-Fall gelangten die Nachrichten an eine Arztpraxis und damit in einen beruflichen Zusammenhang.
Im Familienfall wurden Videoaufnahmen an die Polizei weitergegeben und damit einer staatlichen Stelle zugänglich gemacht.
Der Bundesgerichtshof will nun wissen, wie solche Konstellationen unionsrechtlich einzuordnen sind.
Die Antwort aus Luxemburg wird nicht nur für die beiden konkreten Verfahren wichtig sein.
Sie kann die Auslegung der DSGVO in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beeinflussen.
Denn die Datenschutzgrundverordnung ist unmittelbar geltendes EU-Recht und muss europaweit einheitlich ausgelegt werden.
Der Bundesgerichtshof kann deshalb entscheidende Zweifelsfragen zur Interpretation des europäischen Rechts nicht einfach ausschließlich nach deutschem Verständnis beantworten.
Er legt sie dem Europäischen Gerichtshof vor.
Dieser entscheidet nicht darüber, ob die ehemalige Freundin tatsächlich 7500 Euro zahlen muss oder ob den Erben der verstorbenen Frau ein Anspruch zusteht.
Der EuGH beantwortet vielmehr die unionsrechtlichen Fragen.
Danach gehen die Verfahren zurück nach Karlsruhe.
Der BGH entscheidet die konkreten Fälle anschließend auf Grundlage der europäischen Auslegung.
Bis dahin bleibt offen, wo Luxemburg die Grenze ziehen wird.
Gerade deshalb sind die beiden Verfahren weit bedeutender, als ihre ungewöhnlichen Ausgangsgeschichten zunächst vermuten lassen.
Es geht um Chats, Videos, Freundschaften und Familien.
Am Ende geht es aber um eine Grundsatzfrage des europäischen digitalen Alltags:
Wann bleibt der Umgang mit persönlichen Informationen privat – und wann beginnt Datenschutzrecht?
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Privat bleibt nicht automatisch privat
Die beiden Verfahren zeigen, wie schwer die Grenzen des Datenschutzrechts im Alltag zu ziehen sind.
Die Haushaltsausnahme erfüllt einen wichtigen Zweck. Niemand sollte beim Speichern einer privaten Telefonnummer, beim Fotografieren der Familie oder beim Schreiben mit Freunden zunächst eine juristische DSGVO-Prüfung durchführen müssen.
Doch moderne Daten lassen sich mit wenigen Berührungen auf einem Smartphone aus einem privaten Umfeld hinausbefördern.
Ein Chat kann an einen Arbeitgeber weitergeleitet werden. Eine private Videoaufnahme kann innerhalb von Sekunden bei einer Behörde landen.
Damit verändert sich der Kontext.
Ob sich dadurch auch automatisch die datenschutzrechtliche Bewertung verändert, muss der EuGH nun genauer bestimmen.
Die Entscheidung ist deshalb wichtig, weil eine zu weit verstandene Haushaltsausnahme den Schutz personenbezogener Daten schwächen könnte. Eine zu enge Auslegung könnte dagegen gewöhnliche private Kommunikation unnötig mit umfangreichen rechtlichen Anforderungen belasten.
Zwischen beiden Polen muss das europäische Datenschutzrecht eine praktikable Grenze finden.
Die realistische Prognose: Die Luxemburger Entscheidung dürfte über die beiden ungewöhnlichen Streitfälle hinaus Bedeutung erlangen. Gerade bei privaten Chats, Smartphone-Aufnahmen, Überwachungskameras und der Weitergabe persönlicher Informationen könnte sie Gerichten künftig eine klarere Linie vorgeben.
Historischer Hintergrund
Die Datenschutzgrundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Ihr Ziel ist es, personenbezogene Daten zu schützen und zugleich einheitliche Regeln für deren Verarbeitung im europäischen Binnenmarkt zu schaffen.
Schon bei ihrer Entstehung war allerdings klar, dass Datenschutzrecht nicht jede rein private Handlung erfassen kann.
Deshalb enthält Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO die sogenannte Haushaltsausnahme.
Danach findet die Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Die Abgrenzung beschäftigt europäische Gerichte allerdings schon länger.
Besonders relevant wurde sie durch private Videoüberwachung, soziale Netzwerke und digitale Kommunikation.
Denn Smartphone, Messenger und Cloud-Dienste haben die Grenze zwischen privater Speicherung und Weitergabe an Dritte erheblich durchlässiger gemacht.
Die aktuellen Vorlagen des Bundesgerichtshofs setzen diese europäische Rechtsentwicklung fort.
Zukunftsprognose
Rechtlich könnte die Antwort des Europäischen Gerichtshofs die Reichweite der Haushaltsausnahme genauer definieren.
Das wäre nicht nur für Deutschland relevant.
Da die DSGVO in der gesamten Europäischen Union gilt, kann die Luxemburger Auslegung Auswirkungen auf Gerichte und Datenschutzbehörden von Portugal bis Polen und von Irland bis Griechenland haben.
Gesellschaftlich betrifft die Frage einen erheblichen Teil des digitalen Alltags.
Messenger-Nachrichten, Fotos, Videos und Sprachaufzeichnungen enthalten regelmäßig personenbezogene Informationen.
Besonders relevant könnte die Entscheidung für Fälle werden, in denen solche Daten zunächst privat entstehen und später gezielt an Arbeitgeber, Behörden oder andere externe Stellen weitergegeben werden.
Wirtschaftlich sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf Börsen, Aktien, Rohstoffe oder Währungen zu erwarten.
Für Unternehmen aus den Bereichen Datenschutzberatung, Compliance, Kamera- und Sicherheitstechnik sowie digitale Kommunikation könnte eine präzisere Rechtsprechung jedoch praktische Bedeutung besitzen.
Was ist die Haushaltsausnahme der DSGVO?
Die Haushaltsausnahme nimmt bestimmte rein private oder familiäre Tätigkeiten aus dem Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung heraus.
Ein klassisches Beispiel ist ein privates Adressbuch.
Auch private Fotos oder Kommunikation innerhalb von Familie und Freundeskreis können grundsätzlich darunter fallen.
Entscheidend ist, ob die Verarbeitung tatsächlich ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Was ist die DSGVO?
DSGVO steht für Datenschutzgrundverordnung.
Sie regelt seit 2018 den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Europäischen Union.
Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
Dazu können Namen, Bilder, Telefonnummern, Standorte, Gesundheitsinformationen oder Inhalte bestimmter Nachrichten gehören.
Warum fragt der BGH den EuGH?
Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Geht es in einem Verfahren jedoch um entscheidende Fragen zur Auslegung von EU-Recht, kann beziehungsweise muss ein letztinstanzliches nationales Gericht unter bestimmten Voraussetzungen den Europäischen Gerichtshof einschalten.
Der EuGH sorgt dafür, dass europäisches Recht in allen Mitgliedstaaten möglichst einheitlich ausgelegt wird.
Entscheidet der EuGH jetzt über die 7500 Euro?
Nein.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet im Vorabentscheidungsverfahren grundsätzlich nicht den deutschen Ausgangsrechtsstreit.
Er beantwortet die ihm vorgelegten Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts.
Danach setzt der Bundesgerichtshof die Verfahren fort und entscheidet auf Grundlage dieser Vorgaben über die konkreten Fälle.
Darf man private Chats einfach weiterleiten?
Die beiden Verfahren zeigen gerade, dass darauf keine pauschale Antwort möglich ist.
Neben dem Datenschutzrecht können je nach Inhalt und Situation weitere Rechtsgebiete betroffen sein.
Ob die DSGVO auf eine konkrete private Weitergabe Anwendung findet, hängt unter anderem davon ab, ob die Verarbeitung noch als ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit eingeordnet werden kann.
Genau diese Grenze soll der EuGH nun präzisieren.
OZD-Extra – Ein einziges Wort könnte entscheidend werden
Der vielleicht wichtigste Begriff in den Verfahren besteht aus einem einzigen Wort: "ausschließlich".
Die DSGVO nimmt Datenverarbeitung nicht generell deshalb aus ihrem Anwendungsbereich heraus, weil sie von einer Privatperson vorgenommen wird.
Die Tätigkeit muss "ausschließlich" persönlich oder familiär sein.
Damit entsteht eine entscheidende Grenzfrage.
Ein Chat zwischen zwei Freundinnen kann eindeutig privat beginnen.
Wenn dieser Chat später an einen Arbeitgeber weitergeleitet wird, verändert sich der Kreis der Empfänger und möglicherweise auch der Zweck der Datenverarbeitung.
Ähnliches gilt für eine Aufnahme in einer privaten Wohnküche, die anschließend bei der Polizei landet.
Der EuGH könnte deshalb genauer definieren, ob die Haushaltsausnahme anhand des ursprünglichen Entstehungskontexts, des späteren Verwendungszwecks oder einer Gesamtbetrachtung beurteilt werden muss.
Die Antwort könnte für zahlreiche Alltagssituationen relevant werden – vom Messenger-Screenshot über private Kameraaufnahmen bis zur Weitergabe digitaler Informationen an Arbeitgeber oder Behörden.
Gewinnspiel
Welche europäische Regelung steht im Mittelpunkt der beiden BGH-Verfahren?
A: Digital Markets Act
B: Datenschutzgrundverordnung
C: Europäische Menschenrechtskonvention
D: KI-Verordnung
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.