Fakten im Überblick
Erdogans Rechtsberater Mehmet Ucum rechnet mit einer erneuten Kandidatur des türkischen Präsidenten im Jahr 2028.
Für die verfassungsrechtliche Möglichkeit einer weiteren Kandidatur müsste das Parlament mit mindestens 360 Stimmen Neuwahlen beschließen.
Als möglichen Termin nannte Ucum den 16. April 2028 – wenige Wochen vor dem regulären Wahltermin.
Die politische Zukunft von Recep Tayyip Erdogan rückt bereits lange vor der nächsten Präsidentenwahl ins Zentrum der türkischen Politik. Der heute 72 Jahre alte Staatschef soll 2028 erneut kandidieren – ermöglicht werden könnte dies durch eine vorgezogene Wahl.
Erdogans Rechtsberater Mehmet Ucum erklärte, das türkische Parlament könne den Weg dafür freimachen.
"Wenn 360 Abgeordnete einen Beschluss zum Ansetzen von Neuwahlen unterstützen, werden diese am 16. April 2028 stattfinden", sagte Ucum.
Der Termin hätte auch symbolische Bedeutung: Am 16. April 2017 stimmten die Türken in einem Referendum über den Übergang zum Präsidialsystem ab.
Normalerweise wäre die nächste Wahl erst im Mai 2028 vorgesehen.
Die türkische Verfassung setzt der Zahl der Amtszeiten des Präsidenten grundsätzlich Grenzen. Nach Artikel 101 kann eine Person höchstens zweimal zum Präsidenten gewählt werden.
Entscheidend ist allerdings Artikel 116.
Beschließt das Parlament während der zweiten Amtszeit des Präsidenten die Erneuerung der Wahlen, darf der amtierende Präsident ein weiteres Mal kandidieren.
Für einen solchen Parlamentsbeschluss ist eine Drei-Fünftel-Mehrheit erforderlich.
Bei 600 Abgeordneten bedeutet das mindestens 360 Stimmen.
Genau auf diesen Mechanismus setzt Ucum.
Erdogans islamisch-konservative AKP und ihr nationalistischer Bündnispartner MHP verfügen allein nicht über die dafür notwendige Mehrheit. Das Regierungslager wäre deshalb auf zusätzliche Stimmen im Parlament angewiesen.
Ob diese Mehrheit zustande kommt, ist derzeit offen.
Erdogan war von 2003 bis 2014 türkischer Ministerpräsident und wurde anschließend erstmals zum Präsidenten gewählt.
Mit der Verfassungsreform von 2017 wurde die Türkei vom parlamentarischen Regierungssystem in ein Präsidialsystem umgewandelt.
Erdogan gewann anschließend die Präsidentschaftswahlen 2018 und 2023.
Eine weitere Kandidatur 2028 würde deshalb erneut eine verfassungsrechtlich und politisch bedeutende Debatte auslösen.
Ucum argumentiert, dass eine vom Parlament beschlossene Wahlwiederholung den ausdrücklich in Artikel 116 vorgesehenen Weg für eine erneute Kandidatur eröffnen würde.
Ob es tatsächlich dazu kommt, entscheidet letztlich das Parlament in Ankara.
Damit könnte die entscheidende Abstimmung über Erdogans politische Zukunft bereits vor der eigentlichen Präsidentenwahl stattfinden.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Die entscheidende Zahl lautet 360
Die Debatte über Erdogans mögliche Kandidatur 2028 hängt zunächst weniger von Wahlkampfstrategien als von einer konkreten Verfassungsregel ab.
Artikel 101 begrenzt die Präsidentschaft grundsätzlich auf zwei Amtszeiten. Artikel 116 schafft jedoch ausdrücklich eine Möglichkeit für eine weitere Kandidatur, wenn das Parlament während der zweiten Amtszeit des Präsidenten Neuwahlen beschließt.
Politisch entscheidend ist deshalb die Zahl 360.
AKP und MHP können einen solchen Beschluss nicht allein durchsetzen. Das Regierungslager benötigt zusätzliche Stimmen aus dem Parlament.
Damit dürfte sich die politische Auseinandersetzung in Ankara zunehmend darauf konzentrieren, ob eine ausreichende Mehrheit für vorgezogene Wahlen entsteht.
Die realistische Prognose: Je näher das Jahr 2028 rückt, desto wichtiger wird die Frage nach den 360 Stimmen. Erst ein entsprechender Parlamentsbeschluss würde den von Ucum beschriebenen verfassungsrechtlichen Weg für Erdogans erneute Kandidatur eröffnen.
Historischer Hintergrund
Recep Tayyip Erdogan prägt die türkische Politik seit mehr als zwei Jahrzehnten.
Von 2003 bis 2014 regierte er als Ministerpräsident.
2014 wurde er erstmals zum Staatspräsidenten gewählt.
Ein entscheidender Einschnitt folgte 2017. In einem Referendum stimmte eine knappe Mehrheit für eine umfassende Verfassungsänderung und den Übergang zu einem Präsidialsystem.
Das Amt des Ministerpräsidenten wurde abgeschafft und die Macht des Präsidenten erheblich ausgeweitet.
Unter dem neuen System gewann Erdogan die Präsidentschaftswahlen 2018 und 2023.
Nun könnte Artikel 116 der Verfassung für seine politische Zukunft entscheidend werden.
Zukunftsprognose
Politisch dürfte die Frage einer erneuten Erdogan-Kandidatur die Türkei zunehmend beschäftigen.
Besondere Bedeutung erhalten kleinere Parteien und oppositionelle Abgeordnete, falls deren Stimmen für das Erreichen der 360er-Schwelle benötigt werden.
Wirtschaftlich könnten zunehmende politische Unsicherheiten vor der Wahl Auswirkungen auf die türkische Lira, türkische Staatsanleihen und den Aktienmarkt in Istanbul haben. Die Richtung solcher Marktbewegungen lässt sich jedoch nicht allein aus der möglichen Kandidatur ableiten.
International wird die Entwicklung auch in Brüssel, Washington und den NATO-Hauptstädten aufmerksam verfolgt werden. Die Türkei ist NATO-Mitglied, EU-Beitrittskandidat und ein wichtiger Akteur im Schwarzen Meer, im Nahen Osten und im östlichen Mittelmeer.
Warum könnte Erdogan 2028 noch einmal kandidieren?
Artikel 101 der türkischen Verfassung sieht grundsätzlich höchstens zwei Amtszeiten für den Präsidenten vor.
Artikel 116 enthält jedoch eine besondere Regel.
Wenn das Parlament während der zweiten Amtszeit des Präsidenten die Erneuerung der Wahlen beschließt, kann der Präsident noch einmal kandidieren.
Dafür braucht das Parlament eine Drei-Fünftel-Mehrheit.
Warum sind 360 Abgeordnete entscheidend?
Das türkische Parlament, die Große Nationalversammlung in Ankara, hat 600 Mitglieder.
Für die parlamentarische Ansetzung vorgezogener Neuwahlen verlangt die Verfassung eine Drei-Fünftel-Mehrheit.
Das sind 360 Stimmen.
Ohne diese Mehrheit kann das Parlament den für Erdogans erneute Kandidatur relevanten Mechanismus nicht auslösen.
Wer ist Mehmet Ucum?
Mehmet Ucum ist ein führender Rechtsberater von Präsident Recep Tayyip Erdogan und stellvertretender Vorsitzender des Präsidialen Rates für Rechtspolitik.
Er beschäftigt sich insbesondere mit verfassungsrechtlichen und politischen Fragen des türkischen Präsidialsystems.
Ucum erklärte, Erdogan werde bei der nächsten Wahl ein letztes Mal kandidieren.
OZD-Extra – Warum gerade der 16. April?
Der von Ucum genannte 16. April 2028 ist kein zufälliges Datum.
Am 16. April 2017 fand das türkische Verfassungsreferendum statt, das den Übergang vom parlamentarischen zum heutigen Präsidialsystem einleitete.
Eine Wahl am 16. April 2028 würde damit genau elf Jahre später stattfinden.
Ucum bezeichnete den Termin deshalb ausdrücklich als symbolisch.
Ob die Wahl tatsächlich an diesem Tag stattfindet, steht jedoch nicht fest. Voraussetzung wäre zunächst ein entsprechender Beschluss des türkischen Parlaments.
Gewinnspiel
Wie viele Stimmen benötigt das türkische Parlament für den beschriebenen Beschluss über vorgezogene Neuwahlen?
A: 276
B: 301
C: 360
D: 400
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.