Fakten im Überblick
Ein 24-jähriger Iraker wurde im brandenburgischen Landkreis Barnim wegen Terrorverdachts festgenommen.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll er eine Kirche in Bremen als mögliches Anschlagsziel ausgekundschaftet und sich eine Schusswaffe beschafft haben.
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ordnete Untersuchungshaft an.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen mutmaßlichen Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), der einen Anschlag auf eine Kirche in Bremen geplant haben soll. Der 24-jährige Iraker Gailan Al-M. wurde am Donnerstag im brandenburgischen Landkreis Barnim festgenommen.
Nach Angaben der Ermittler soll der Beschuldigte seit dem Frühjahr 2025 geplant haben, gemeinsam mit anderen Personen Anschläge gegen Menschen zu begehen, die er aus seiner Sicht als Ungläubige betrachtete.
Dabei soll er versucht haben, Gleichgesinnte für seine Pläne zu gewinnen.
In einem Fall sei dies gelungen. Die Identität dieses zweiten Tatverdächtigen ist nach Angaben der Ermittler bislang unbekannt.
Der 24-Jährige soll seine Planungen bereits konkretisiert haben.
Als erstes Anschlagsziel habe er eine Kirche in Bremen ausgewählt und ausgekundschaftet. Zudem soll er sich eine Schusswaffe beschafft haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft Gailan Al-M. die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Der Beschuldigte soll die radikal-islamistische Ideologie des IS teilen.
Bundespolizei und Bundeskriminalamt nahmen ihn im Landkreis Barnim nordöstlich von Berlin fest.
Anschließend wurde er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser ordnete den Vollzug des Haftbefehls an. Der Beschuldigte befindet sich damit in Untersuchungshaft.
Ob und wie weit die mutmaßlichen Anschlagsvorbereitungen tatsächlich fortgeschritten waren, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Auch nach der bislang unbekannten zweiten Person wird weiter ermittelt.
Für Gailan Al-M. gilt die Unschuldsvermutung.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Frühes Eingreifen ist bei Terrorverdacht entscheidend
Der Fall zeigt, warum Ermittlungen bereits vor der Ausführung eines möglichen Anschlags eine zentrale Rolle bei der Terrorismusbekämpfung spielen.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft ging es nicht lediglich um extremistische Äußerungen. Der Beschuldigte soll eine Schusswaffe besessen, ein mögliches Ziel ausgekundschaftet und versucht haben, weitere Personen für seine Pläne zu gewinnen.
Wie belastbar diese Vorwürfe sind, muss das weitere Strafverfahren klären.
Von besonderer Bedeutung ist die bislang unbekannte zweite Person. Sollte sich bestätigen, dass sie tatsächlich in die mutmaßlichen Planungen eingebunden war, dürfte ihre Identifizierung ein Schwerpunkt der Ermittlungen sein.
Gleichzeitig gilt auch bei schweren Terrorvorwürfen die Unschuldsvermutung. Über strafrechtliche Schuld entscheidet nicht die Ermittlungsbehörde, sondern letztlich ein Gericht.
Die realistische Prognose: Die Ermittlungen dürften sich nun besonders auf mögliche Kontakte des Beschuldigten, die Herkunft der Schusswaffe und die Rolle des unbekannten zweiten Verdächtigen konzentrieren.
Historischer Hintergrund
Der sogenannte Islamische Staat kontrollierte zeitweise große Gebiete in Syrien und im Irak.
2014 rief die Organisation dort ein sogenanntes Kalifat aus.
In den folgenden Jahren verlor der IS seine territoriale Herrschaft weitgehend. Die Organisation und mit ihr verbundene Gruppen blieben jedoch aktiv.
Auch Deutschland war wiederholt Ziel islamistisch motivierter Anschläge und Anschlagsplanungen.
Deutsche Sicherheitsbehörden verfolgen deshalb sowohl organisierte Strukturen als auch Einzelpersonen, die sich online oder über persönliche Kontakte radikalisieren und zu Gewalttaten bereit sein könnten.
Zukunftsprognose
Für die Sicherheitsbehörden dürfte nun die Aufklärung des möglichen Netzwerks im Mittelpunkt stehen.
Entscheidend ist insbesondere, ob der bislang unbekannte zweite Verdächtige identifiziert werden kann und ob weitere Personen Kenntnis von den mutmaßlichen Plänen hatten.
Auch die Frage, woher die Schusswaffe stammte und wie konkret ein möglicher Tatzeitpunkt bereits geplant war, dürfte für das Verfahren wichtig werden.
Internationale Verbindungen könnten ebenfalls untersucht werden, sofern sich dafür Anhaltspunkte ergeben.
Direkte Auswirkungen auf Börsen, Aktien, Rohstoffe oder Währungen sind durch den einzelnen Ermittlungsfall nicht zu erwarten.
Was wird Gailan Al-M. vorgeworfen?
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 24-Jährigen die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Dabei handelt es sich um strafrechtliche Vorwürfe. Eine Verurteilung liegt nicht vor.
Was ist der Islamische Staat?
Der Islamische Staat, kurz IS, ist eine dschihadistische Terrororganisation.
Die Organisation kontrollierte zeitweise große Gebiete im Irak und in Syrien und verübte beziehungsweise inspirierte zahlreiche Terroranschläge.
Obwohl der IS seine frühere territoriale Herrschaft weitgehend verloren hat, sind die Organisation und verbundene Gruppierungen weiterhin aktiv.
Warum ermittelt die Bundesanwaltschaft?
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übernimmt in Deutschland unter anderem besonders bedeutende Verfahren wegen Terrorismus und Staatsschutzdelikten.
Bei Ermittlungen zu mutmaßlichen terroristischen Vereinigungen arbeitet sie eng mit Sicherheitsbehörden wie dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei zusammen.
OZD-Extra – Ein zweiter Verdächtiger bleibt unbekannt
Eine der wichtigsten offenen Fragen betrifft einen bislang nicht identifizierten mutmaßlichen Mitstreiter.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll Gailan Al-M. versucht haben, weitere Personen für seine Pläne zu gewinnen.
Bei einer Person soll ihm dies gelungen sein.
Wer diese Person ist und welche konkrete Rolle sie gespielt haben soll, ist bislang nicht bekannt.
Damit ist der Fall trotz der Festnahme noch nicht abgeschlossen.
Gewinnspiel
In welchem Bundesland wurde der Tatverdächtige festgenommen?
A: Bremen
B: Brandenburg
C: Bayern
D: Hessen
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.