Fakten im Überblick
Burkas und Nikabs sollen nach den Plänen von Giorgia Meloni künftig an italienischen Schulen verboten werden.
Die Regierung will außerdem die Zahl ausländischer Schülerinnen und Schüler pro Klasse gesetzlich begrenzen.
Eltern ausländischer Schüler mit erheblichen Integrationsproblemen sollen verpflichtet werden können, Italienisch zu lernen.
Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni will die Regeln an den Schulen des Landes deutlich verändern. Burkas und Nikabs sollen künftig im Unterricht verboten werden, zugleich plant die Regierung in Rom eine gesetzliche Obergrenze für die Zahl ausländischer Schülerinnen und Schüler in einzelnen Klassen. Meloni kündigte das Maßnahmenpaket am Sonntag beim Fenix-Festival der Jugendorganisation ihrer Partei Fratelli d’Italia an. Der entsprechende Vorschlag soll dem Ministerrat vorgelegt werden und benötigt anschließend die parlamentarische Zustimmung.
Das geplante Verschleierungsverbot betrifft nach übereinstimmenden Berichten Burka und Nikab, also Kleidungsstücke, die das Gesicht vollständig oder weitgehend bedecken. Ein Hijab, bei dem das Gesicht sichtbar bleibt, ist nach der Darstellung von AP nicht Teil der angekündigten Regelung. Meloni begründete ihre Pläne unter anderem mit Gleichberechtigung und den Anforderungen des schulischen Zusammenlebens. Italien würde sich mit einer solchen Regelung in eine Reihe europäischer Staaten einordnen, in denen bereits unterschiedliche Beschränkungen für Gesichtsschleier gelten.
Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Zusammensetzung der Schulklassen. Meloni will gesetzlich festlegen, wie hoch der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler in einer Klasse sein darf. Welche konkrete Grenze künftig gelten soll, ließ sie zunächst offen. Nach Reuters haben rund 11,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Italien keine italienische Staatsangehörigkeit. Bereits heute existieren Vorgaben für die Verteilung von Kindern ohne italienische Staatsbürgerschaft beziehungsweise mit begrenzten Sprachkenntnissen; die angekündigte Neuregelung soll diese Integrationspolitik verändern beziehungsweise gesetzlich schärfer fassen.
Auch die Eltern sollen stärker einbezogen werden. Eltern ausländischer Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Schwierigkeiten bei der schulischen Integration haben, sollen nach Melonis Plänen zum Erlernen der italienischen Sprache verpflichtet werden können. Die Regierung verbindet damit die Vorstellung, dass Sprachkenntnisse der Familien die Integration der Kinder in Schule und Gesellschaft erleichtern. Welche konkreten Voraussetzungen, Kontrollen oder möglichen Konsequenzen eine solche Verpflichtung haben würde, ist bislang nicht abschließend bekannt.
Die Debatte beginnt allerdings nicht bei null. Italien besitzt bereits seit 1975 eine Vorschrift, die in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen ohne gerechtfertigten Grund das Tragen von Schutzhelmen oder anderen Mitteln untersagt, die die Identifizierung einer Person erschweren. Der italienische Staatsrat stellte 2008 zugleich fest, dass religiöse oder kulturelle Gründe einen gerechtfertigten Anlass für eine Gesichtsverschleierung darstellen können, sofern eine Identifizierung bei Bedarf ermöglicht wird. Ein ausdrückliches gesetzliches Schulverbot für Burka und Nikab würde deshalb eine spezifischere Regelung schaffen.
Politisch fällt Melonis Ankündigung in eine Phase, in der Migration, Integration und nationale Identität in Italien erneut intensiv diskutiert werden. Die Regierungschefin führt Fratelli d’Italia und steht zugleich vor Konkurrenz durch politische Kräfte weiter rechts. Die angekündigten Maßnahmen dürften deshalb nicht nur bildungs- und integrationspolitisch, sondern auch im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert werden. Entscheidend wird sein, wie der konkrete Gesetzestext formuliert wird und welche rechtlichen Grenzen das Parlament dabei berücksichtigt.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Zwischen Integration, Religionsfreiheit und Schulalltag
Melonis Ankündigung berührt mehrere grundsätzliche Fragen gleichzeitig. Schulen sollen Integration ermöglichen, Sprachbarrieren überwinden und einen gemeinsamen Lernraum schaffen. Gleichzeitig müssen staatliche Regelungen mit Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und individuellen Grundrechten vereinbar sein.
Beim geplanten Burka- und Nikab-Verbot dürfte deshalb die konkrete juristische Ausgestaltung entscheidend werden. Italiens bestehendes Recht erlaubt bereits Einschränkungen bei Kleidungsstücken, die eine Identifizierung verhindern, kennt nach der Rechtsprechung des Staatsrats aber auch religiös oder kulturell begründete Ausnahmen.
Ähnlich komplex ist eine Obergrenze für ausländische Schüler. Befürworter solcher Regeln argumentieren mit Sprachförderung und einer ausgewogeneren Verteilung. Kritisch diskutiert werden dagegen Fragen der praktischen Umsetzung und der Gleichbehandlung. Eine belastbare Bewertung wird deshalb erst möglich sein, wenn der konkrete Gesetzestext vorliegt.
Realistisch ist, dass das Vorhaben eine intensive politische und rechtliche Debatte in Italien auslösen wird. Ob die angekündigten Maßnahmen unverändert Gesetz werden, hängt vom Kabinettsbeschluss, dem parlamentarischen Verfahren und der konkreten Ausgestaltung ab.
Historischer Hintergrund
Italien diskutiert die rechtlichen Grenzen der Gesichtsverschleierung seit Jahrzehnten. Grundlage ist unter anderem Artikel 5 eines Gesetzes aus dem Jahr 1975, das grundsätzlich Mittel erfasst, die eine Identifizierung in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen erschweren.
2008 befasste sich der italienische Staatsrat ausdrücklich mit Gesichtsschleiern. Dabei wurde klargestellt, dass religiöse oder kulturelle Gründe grundsätzlich als Rechtfertigung berücksichtigt werden können. Entscheidend bleibt, dass eine Person bei erforderlicher Kontrolle identifiziert werden kann.
Auch die Verteilung ausländischer Schülerinnen und Schüler ist in Italien kein neues Thema. Die Diskussion steht im Zusammenhang mit Migration, Sprachförderung und den teilweise sehr unterschiedlichen Anteilen von Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit in italienischen Städten und Regionen.
Zukunftsprognose
Sollte die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen, verlagert sich die Auseinandersetzung ins italienische Parlament. Dort werden neben der politischen Zielsetzung insbesondere verfassungs- und grundrechtliche Fragen sowie die praktische Umsetzung in Schulen eine Rolle spielen. AP zufolge benötigt die Maßnahme nach der Zustimmung der Regierung noch die parlamentarische Billigung.
Gesellschaftlich könnte das Vorhaben die italienische Debatte über Integration, Religion und Migration weiter intensivieren. Auch in anderen Staaten der Europäischen Union werden Gesichtsschleier unterschiedlich geregelt. Frankreich und Belgien verfügen beispielsweise über weitreichende Verbote der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum.
Unmittelbare Auswirkungen auf Aktien, Rohstoffe oder Währungen sind nicht zu erwarten. Wirtschaftliche Folgen könnten allenfalls indirekt entstehen, wenn migrations- und integrationspolitische Veränderungen langfristig Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Bildung und öffentliche Ausgaben haben.
Was ist eine Burka?
Eine Burka verhüllt den gesamten Körper einschließlich des Gesichts. Der Bereich vor den Augen wird durch ein Stoffgitter abgedeckt. Sie unterscheidet sich damit deutlich vom Hijab, bei dem das Gesicht sichtbar bleibt.
Was ist ein Nikab?
Der Nikab ist ein Gesichtsschleier, bei dem in der Regel lediglich die Augen sichtbar bleiben. Auch er fällt deshalb unter Regelungen, die an die Erkennbarkeit beziehungsweise Identifizierbarkeit einer Person anknüpfen können.
Wer ist Giorgia Meloni?
Giorgia Meloni ist Italiens Regierungschefin und Vorsitzende der Partei Fratelli d’Italia. Sie führt seit 2022 die italienische Regierung und hat Migration sowie Integrations- und Sicherheitspolitik zu zentralen Themen ihrer Regierungsarbeit gemacht.
Was gilt bislang an Italiens Schulen?
Für die Verteilung ausländischer Schülerinnen und Schüler bestehen bereits Vorgaben. Meloni kündigte nun eine gesetzliche Obergrenze pro Klasse an, nannte zunächst aber keine konkrete neue Prozentzahl.
OZD-Extra – Europa kennt sehr unterschiedliche Regeln
Die italienische Debatte ist Teil einer größeren europäischen Auseinandersetzung darüber, wo Religionsfreiheit endet und staatliche Anforderungen an Identifizierbarkeit, Kommunikation oder Neutralität beginnen.
Frankreich und Belgien haben bereits weitreichende Verbote der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum eingeführt. Auch Österreich kennt entsprechende Einschränkungen. Die konkrete Rechtslage unterscheidet sich jedoch von Land zu Land und kann deshalb nicht unmittelbar auf Italien übertragen werden.
Für Rom dürfte besonders wichtig werden, wie eng das geplante Gesetz formuliert wird. Ein Verbot ausschließlich von Burka und Nikab wäre rechtlich und gesellschaftlich anders zu bewerten als eine Regelung, die auch Kleidungsstücke erfasst, bei denen das Gesicht vollständig sichtbar bleibt.
Gewinnspiel
Welche Kleidungsstücke will Italiens Regierung nach Melonis Ankündigung an Schulen verbieten?
A: Burka und Nikab
B: Schuluniformen
C: Wintermützen und Schals
D: Sportbekleidung
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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.