Fakten im Überblick
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den zur Tatzeit 17-Jährigen unter anderem wegen zweifachen versuchten Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe.
Der Angeklagte verletzte nach den gerichtlichen Feststellungen eine Lehrerin und einen Obdachlosen in Essen mit einem Messer lebensgefährlich.
Das Gericht behielt die Sicherungsverwahrung vor und ordnete die Unterbringung des Verurteilten in einer sozialtherapeutischen Einrichtung an.
Rund ein Jahr nach den islamistisch motivierten Messerangriffen auf eine Lehrerin und einen wohnungslosen Mann in Essen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der junge Mann wurde unter anderem des zweifachen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Zusätzlich behielt das Gericht die Sicherungsverwahrung vor und ordnete seine Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der aus dem Kosovo stammende Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, über das Internet eine radikalislamische Einstellung entwickelt. Anfang September fasste er demnach den Entschluss, seine Klassenlehrerin an einem Berufskolleg in Essen sowie möglichst viele jüdische Menschen in der Alten Synagoge zu töten. Als Motiv für den geplanten Angriff auf seine Lehrerin gab er an, sie habe den Propheten Mohammed beleidigt.
Am Tattag griff der Jugendliche seine Lehrerin im Berufskolleg mit einem Messer an und verletzte sie lebensgefährlich. Anschließend machte er sich nach den gerichtlichen Feststellungen auf den Weg zur Alten Synagoge in Essen. Dort wurde ihm jedoch der Zutritt verweigert, sodass er seinen Plan, Menschen in dem jüdischen Gotteshaus anzugreifen, nicht umsetzen konnte.
An einer nahe gelegenen Bushaltestelle traf der Angeklagte anschließend auf einen wohnungslosen Mann und stach auch auf ihn ein. Nach Überzeugung des Gerichts handelte er dabei unter anderem aus Wut darüber, dass er zuvor keine jüdischen Menschen hatte töten können. Auch dieses Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen.
Wenig später trafen Polizisten den Jugendlichen in einem Park an. Während der Kontrolle zog er ein Messer. Das Gericht stellte fest, dass er damit erreichen wollte, von den Beamten erschossen zu werden und als sogenannter Märtyrer zu sterben. Die Polizei schoss auf ihn und verletzte ihn im Gesicht. Bereits kurz vor den beiden Messerangriffen hatte der Angeklagte zudem einen Hausmeister einer Grundschule geschlagen, an der er Sozialstunden ableistete. In diesem Fall konnte das Gericht allerdings keine Tötungsabsicht feststellen.
Im Prozess zeigte sich der Angeklagte weitgehend geständig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren gefordert und setzte sich damit durch. Die Verteidigung hatte für sechseinhalb Jahre Jugendstrafe plädiert und sich gegen den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Bei dieser Entscheidung stützte sich das Gericht unter anderem auf Sachverständige. Nach deren Einschätzung sei mit hoher Wahrscheinlichkeit mit vergleichbaren schweren Straftaten durch den Angeklagten zu rechnen.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Radikalisierung im Netz bleibt eine zentrale Herausforderung
Der Fall zeigt, wie relevant digitale Radikalisierungsprozesse für Sicherheitsbehörden, Schulen und Präventionsarbeit sind. Nach den Feststellungen des Gerichts entwickelte der Jugendliche seine radikalislamistische Einstellung über das Internet. Von dort führte sein Weg schließlich zu konkreten Mordplänen und schweren Gewalttaten.
Dabei ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Islamismus bezeichnet eine politische beziehungsweise extremistische Ideologie und ist nicht mit dem Islam oder muslimischem Glauben gleichzusetzen. Präventionsarbeit richtet sich gegen Radikalisierung und Gewaltbereitschaft, nicht gegen eine Religion oder ihre Angehörigen.
Besondere Bedeutung erhält das Urteil durch das Alter des Täters. Zum Tatzeitpunkt war er erst 17 Jahre alt. Jugendstrafrecht verfolgt neben dem Schutz der Allgemeinheit ausdrücklich einen erzieherischen Ansatz. Die Kombination aus einer langen Jugendstrafe, sozialtherapeutischer Unterbringung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung zeigt, wie schwer das Gericht die Taten und die prognostizierte weitere Gefährdung gewichtet.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang es einer weiteren gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird.
Historischer Hintergrund
Deutschland beschäftigt sich seit Jahren mit unterschiedlichen Formen extremistischer Radikalisierung. Neben Rechtsextremismus und anderen politisch motivierten Formen der Gewalt beobachten die Sicherheitsbehörden auch islamistische und dschihadistische Strukturen.
Eine zentrale Veränderung der vergangenen Jahre ist die zunehmende Bedeutung digitaler Räume. Extremistische Propaganda kann über soziale Netzwerke, Messenger, Videos und geschlossene Online-Gruppen verbreitet werden. Sicherheitsbehörden und Wissenschaft beschäftigen sich deshalb intensiv mit der Frage, wie insbesondere junge Menschen online radikalisiert werden und wann aus ideologischer Radikalisierung konkrete Gewaltbereitschaft entsteht.
Essen besitzt zugleich eine besondere jüdische Geschichte. Die Alte Synagoge im Zentrum der nordrhein-westfälischen Stadt wurde 1913 eingeweiht und gehört heute zu den bedeutenden erhaltenen Synagogenbauten Deutschlands. Inzwischen dient das Gebäude als Haus jüdischer Kultur.
Der vom Gericht festgestellte Plan, dort jüdische Menschen anzugreifen, gibt dem Verfahren deshalb zusätzlich eine antisemitische Dimension.
Zukunftsprognose
Für die Sicherheitsbehörden dürfte der Fall die Bedeutung der Früherkennung von Online-Radikalisierung erneut unterstreichen. Besonders schwierig bleibt die Frage, wann radikale Äußerungen in konkrete Tatvorbereitungen übergehen und welche Warnsignale rechtzeitig erkannt werden können.
Für Schulen stellt sich zugleich die Frage, wie Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und Behörden auf Anzeichen extremistischer Radikalisierung reagieren können. Dabei müssen Sicherheitsinteressen, Persönlichkeitsrechte und pädagogische Möglichkeiten miteinander in Einklang gebracht werden.
Im konkreten Fall wird langfristig auch die Entwicklung des Verurteilten während der Haft und der sozialtherapeutischen Behandlung entscheidend sein. Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung bedeutet nicht automatisch, dass diese später tatsächlich vollzogen wird. Dafür gelten eigenständige rechtliche Voraussetzungen und gerichtliche Prüfungen.
Gesellschaftlich dürfte der Fall zudem die Diskussion über Antisemitismus, Extremismusprävention und den Einfluss extremistischer Online-Inhalte auf Jugendliche weiter verstärken.
Was bedeutet versuchter Mord?
Von einem versuchten Mord kann gesprochen werden, wenn ein Täter nach seiner Vorstellung unmittelbar zur vorsätzlichen Tötung eines Menschen ansetzt und dabei mindestens eines der gesetzlich definierten Mordmerkmale vorliegt, das Opfer aber nicht stirbt. Welche Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet das Gericht anhand des konkreten Falls.
Was ist Jugendstrafe?
Jugendstrafe ist im deutschen Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe. Sie kann bei Jugendlichen insbesondere verhängt werden, wenn sogenannte schädliche Neigungen festgestellt werden oder die Schwere der Schuld dies erfordert. Für besonders schwere Straftaten gelten entsprechend hohe Strafrahmen.
Was bedeutet vorbehaltene Sicherungsverwahrung?
Der Vorbehalt bedeutet, dass die Sicherungsverwahrung noch nicht endgültig angeordnet ist. Ob sie nach Verbüßung der Jugendstrafe tatsächlich vollzogen wird, hängt von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen und einer späteren gerichtlichen Gefährlichkeitsbewertung ab.
Was ist die Alte Synagoge in Essen?
Die Alte Synagoge liegt im Zentrum von Essen in Nordrhein-Westfalen. Das monumentale Gebäude wurde Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet und dient heute als kultureller und historischer Erinnerungsort zur jüdischen Geschichte und Gegenwart.
OZD-Extra – Warum der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt wurde
Dass ein Strafprozess gegen einen Jugendlichen unmittelbar vor einem Oberlandesgericht geführt wird, ist ungewöhnlich. Bei Staatsschutzdelikten können jedoch besondere Zuständigkeitsregeln greifen. Verfahren mit mutmaßlich terroristischem oder staatsgefährdendem Hintergrund werden deshalb unter bestimmten Voraussetzungen vor den Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte verhandelt.
Im Düsseldorfer Verfahren stand nicht nur die Bestrafung der konkreten Messerangriffe im Mittelpunkt. Das Gericht musste auch bewerten, welche Motivation hinter den Taten stand, wie sich der Jugendliche radikalisierte und welche Gefährdung künftig von ihm ausgehen könnte.
Gerade die letzte Frage ist für den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung entscheidend. Die endgültige Entscheidung über einen möglichen späteren Vollzug ist damit jedoch nicht vorweggenommen.
Gewinnspiel
In welcher nordrhein-westfälischen Stadt ereigneten sich die beiden Messerangriffe?
A: Düsseldorf
B: Dortmund
C: Essen
D: Köln
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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.