Fakten im Überblick
Der GKV-Spitzenverband erwartet für 2027 einen zusätzlichen Finanzbedarf der Pflegeversicherung von rund zehn Milliarden Euro.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann will das Pflegeneuordnungsgesetz weiterhin am Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.
Die SPD fordert Nachbesserungen und einen stärkeren finanziellen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
Wenige Tage vor der geplanten Entscheidung über die Pflegereform wächst der Druck auf die Bundesregierung. Spitzenvertreter von Union und SPD suchen intensiv nach einem Kompromiss, doch bei zentralen Fragen liegen die Koalitionspartner weiterhin auseinander. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) lehnt den von der SPD geforderten „Pflegedeckel“ für Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern ab. Die SPD verlangt dagegen Änderungen am Reformpaket und stellt damit den geplanten Kabinettsbeschluss am Mittwoch infrage. Linnemann hält bislang am Zeitplan fest: Bereits im Bundestag hatte er erklärt, Ziel sei ein Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September.
Hinter dem politischen Konflikt steht eine dramatische Finanzlage. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands steuert die soziale Pflegeversicherung 2026 auf ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro zu – obwohl bereits ein Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro eingeplant ist. Der Verband warnt, dass die laufenden Einnahmen bereits ab Oktober nicht mehr ausreichen könnten, um sämtliche Pflegeleistungen vollständig zu finanzieren. Bis zum Jahresende könnten rund 500 Millionen Euro fehlen. Für 2027 beziffert der Verband den zusätzlichen Finanzbedarf sogar auf rund zehn Milliarden Euro. Darin enthalten sind sowohl das erwartete Defizit als auch Mittel, die benötigt werden, um die Finanzreserven der Pflegekassen wieder aufzufüllen.
Linnemann will deshalb kurzfristig die Finanzierung stabilisieren und anschließend die Struktur des Systems grundsätzlich überprüfen lassen. Nach seinen Angaben gibt die Pflegeversicherung jährlich rund 74 Milliarden Euro aus. Für 2027 müssten etwa acht Milliarden Euro eingespart beziehungsweise gegenfinanziert werden. Eine Strukturkommission soll anschließend Vorschläge für eine längerfristige Reform erarbeiten. Der Gesundheitsminister warnt, dass das derzeitige System angesichts steigender Pflegezahlen und Kosten langfristig nicht tragfähig sei.
Genau dieser Ansatz reicht der SPD bislang nicht. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, sieht ein „eklatantes Gerechtigkeitsproblem“ zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung und fordert einen finanziellen Ausgleich zwischen beiden Systemen. Zugleich drängen Sozialdemokraten auf eine Begrenzung der finanziellen Belastung von Pflegeheimbewohnern.
Linnemann lehnt einen solchen Pflegedeckel ab. Auch das Bundesgesundheitsministerium verweist in seinen Informationen zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz darauf, dass eine Deckelung oder weitergehende Begrenzung der Eigenanteile angesichts der Finanzlage der Pflegeversicherung derzeit nicht vorgesehen sei. Stattdessen sollen die Pflegeleistungen ab 2028 regelhaft jährlich dynamisiert werden. Das Ministerium verweist zudem auf die Länder, die Pflegebedürftige durch die Übernahme von Investitionskosten entlasten könnten.
Der Streit reicht jedoch weit über die Heimkosten hinaus. Diskutiert wird auch darüber, welche Leistungen künftig aus Beiträgen der Pflegeversicherung und welche aus Steuermitteln finanziert werden sollen. Ein besonders wichtiger Punkt sind die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Der GKV-Spitzenverband fordert, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln zu bezahlen. Zusammen mit der Begleichung ausstehender Corona-Kosten könnte eine solche Neuordnung nach Berechnungen des Verbands 2027 mehr als zehn Milliarden Euro für die Pflegeversicherung mobilisieren beziehungsweise an Belastungen aus dem Beitragssystem herausnehmen.
Auch innerhalb der Union gibt es Forderungen nach strukturellen Veränderungen statt reiner Einsparungen. Der CDU-Arbeitnehmerflügel warnt davor, die Reform lediglich als Spargesetz auszugestalten. Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), fordert ebenfalls eine kurzfristige Sicherung der Finanzierung und verweist auf Milliardenbeträge, die die Pflegeversicherung während der Coronapandemie getragen hatte.
Die private Versicherungswirtschaft weist wiederum Forderungen nach einem Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung zurück. Der Verband der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen hält einen solchen Transfer für rechtlich problematisch. Damit steht die Koalition vor einer Reform, bei der nahezu jede denkbare Finanzierungsquelle politische oder rechtliche Konflikte auslöst.
Der Zeitdruck ist erheblich. Linnemann selbst räumte im Bundestag ein, dass das bereits laufende Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro voraussichtlich nicht ausreichen werde. Es könnten noch in diesem Jahr mehrere hundert Millionen Euro zusätzlich benötigt werden.
Bis Mittwoch müssen Union und SPD deshalb entscheiden, ob sie zumindest einen kurzfristigen gemeinsamen Weg finden. Eine langfristige Antwort auf die grundlegenden Probleme der Pflegeversicherung wird der anstehende Kabinettsbeschluss nach Einschätzung des Gesundheitsministers ohnehin nicht liefern.
Die eigentliche Strukturreform steht damit noch bevor.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Die Pflege braucht mehr als einen Notfall-Kompromiss
Die Zahlen erklären, warum die Auseinandersetzung so schwierig ist. Der GKV-Spitzenverband erwartet für 2027 einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund zehn Milliarden Euro. Gleichzeitig steigen die finanziellen Belastungen vieler Pflegebedürftiger und ihrer Familien.
Union und SPD setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte. Linnemann will zunächst die kurzfristige Zahlungsfähigkeit sichern und anschließend über eine Strukturkommission grundlegende Veränderungen vorbereiten. Die SPD verlangt zusätzlich stärkere Entlastungen und eine andere Verteilung der Finanzierung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
Beide Debatten – Finanzstabilität und Belastung der Pflegebedürftigen – lassen sich jedoch kaum dauerhaft voneinander trennen. Werden Eigenanteile begrenzt, muss geklärt werden, wer die entstehenden Kosten übernimmt. Werden Leistungen gekürzt, stellt sich umgekehrt die Frage nach den Folgen für Pflegebedürftige und Angehörige.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, während das umlagefinanzierte System gleichzeitig mit wachsenden Ausgaben konfrontiert ist. Linnemann geht davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund sechs Millionen bis 2050 auf etwa 7,5 Millionen steigen könnte.
Der Kabinettsbeschluss kann deshalb bestenfalls eine kurzfristige Stabilisierung einleiten. Die schwierigeren Entscheidungen über Finanzierung, Eigenanteile, Steuerzuschüsse und Leistungsumfang werden danach weiter auf der politischen Tagesordnung stehen.
Historischer Hintergrund
Die soziale Pflegeversicherung wurde in Deutschland in den 1990er-Jahren eingeführt. Sie ist als Teilabsicherung konzipiert und übernimmt deshalb nicht automatisch sämtliche Kosten einer Pflegebedürftigkeit.
Gerade bei stationärer Pflege bleiben Eigenanteile bestehen. Dazu kommen je nach Einrichtung Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Die steigenden Belastungen haben die Frage nach einer stärkeren Begrenzung der Eigenanteile seit Jahren zu einem politischen Dauerthema gemacht.
Parallel verschärft sich die Finanzlage der Pflegeversicherung. Beitragserhöhungen konnten das strukturelle Problem bislang nicht dauerhaft lösen. Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass der allgemeine Beitragssatz im Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte und Anfang 2025 nochmals um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent erhöht wurde. Trotzdem erwartet der Verband für 2027 einen Finanzbedarf von rund zehn Milliarden Euro.
Während der Coronapandemie entstanden zusätzliche Belastungen, über deren Finanzierung bis heute gestritten wird. Gleichzeitig wächst mit der Alterung der Bevölkerung der langfristige Pflegebedarf.
Zukunftsprognose
Politisch dürfte die Pflegeversicherung auch nach einem möglichen Kabinettskompromiss ein zentrales Konfliktthema bleiben. Linnemann selbst bezeichnet das jetzt geplante Gesetz lediglich als kurzfristige Stabilisierung und will anschließend eine Strukturkommission einsetzen.
Wirtschaftlich geht es um Milliardenbeträge, die letztlich über Beiträge, Steuern, Leistungsausgaben oder eine Kombination verschiedener Instrumente finanziert werden müssen. Änderungen können deshalb Beschäftigte, Arbeitgeber, Rentner, Pflegebedürftige, Angehörige und öffentliche Haushalte betreffen.
Gesellschaftlich steht besonders die Frage im Mittelpunkt, wie hoch das finanzielle Risiko von Pflegebedürftigkeit künftig beim Einzelnen bleiben soll. Ein Pflegedeckel könnte Betroffene stärker absichern, benötigt aber eine Gegenfinanzierung. Ohne zusätzliche Finanzierung bleiben steigende Eigenanteile ein Problem.
Direkte Auswirkungen der Reformdebatte auf Aktien, Rohstoffe oder Währungen sind derzeit nicht belastbar abzuleiten. Für börsennotierte Pflegeheimbetreiber, Versicherer und Gesundheitsunternehmen können konkrete gesetzliche Finanzierungsregeln allerdings wirtschaftlich relevant werden.
Was ist der Pflegedeckel?
Mit einem Pflegedeckel sollen bestimmte Eigenanteile von Pflegebedürftigen im Pflegeheim begrenzt werden.
Die politische Kernfrage lautet, wer Kosten übernimmt, die oberhalb einer solchen Grenze entstehen. Genau darüber gibt es innerhalb der Koalition derzeit keine Einigung.
Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz?
Das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, soll die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell stabilisieren und verschiedene Leistungen neu ordnen.
Das Bundesgesundheitsministerium plant unter anderem ab 2028 eine regelhafte jährliche Dynamisierung von Leistungsbeträgen. Eine Deckelung der Eigenanteile sieht der derzeitige Ansatz des Ministeriums nicht vor.
Warum fehlen der Pflegeversicherung Milliarden?
Die Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen. Verantwortlich sind unter anderem wachsende Pflegekosten und eine zunehmende Zahl pflegebedürftiger Menschen.
Für 2026 rechnet der GKV-Spitzenverband trotz eines Bundesdarlehens von 3,2 Milliarden Euro mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Für 2027 sieht er einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund zehn Milliarden Euro.
Was sind versicherungsfremde Leistungen?
Damit werden Aufgaben bezeichnet, die zwar von einer Sozialversicherung bezahlt werden, nach Auffassung von Kritikern aber eigentlich gesamtgesellschaftlich und damit aus Steuermitteln finanziert werden sollten.
In der Pflegeversicherung werden dabei häufig die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige genannt. Eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt würde die Pflegekassen entsprechend entlasten.
OZD-Extra – Warum die nächsten 48 Stunden nur das erste Problem lösen können
Selbst wenn Union und SPD bis zur Kabinettssitzung einen Kompromiss finden, wäre die grundlegende Finanzierungsfrage der Pflegeversicherung nicht gelöst.
Das Bundesgesundheitsministerium selbst unterscheidet zwischen der kurzfristigen Stabilisierung und einer späteren Strukturreform. Linnemann will deshalb eine Kommission einsetzen, die Vorschläge für ein langfristig tragfähiges System erarbeiten soll.
Die Dimension zeigt sich an einer weiteren Zahl: Nach Angaben des Ministers werden derzeit rund 74 Milliarden Euro jährlich über die Pflegeversicherung ausgegeben. Gleichzeitig steigt die Zahl der Menschen, die Leistungen benötigen.
Damit wird die politische Kernfrage weit über Mittwoch hinausreichen: Wie viel Pflege soll künftig über Beiträge finanziert werden, wie viel über Steuern – und welchen Anteil müssen Pflegebedürftige selbst tragen?
Gewinnspiel
Wie hoch beziffert der GKV-Spitzenverband den zusätzlichen Finanzbedarf der Pflegeversicherung für 2027?
A: rund zwei Milliarden Euro
B: rund fünf Milliarden Euro
C: rund zehn Milliarden Euro
D: rund 25 Milliarden Euro
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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.