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Jubiläum in unruhigen Zeiten: Deutschlands Staatsspitze stellt sich hinter das Bundesverfassungsgericht

Seit 75 Jahren wacht das Bundesverfassungsgericht über das Grundgesetz. Beim Festakt in Karlsruhe mahnt die Staatsspitze zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat.

Fakten im Überblick

Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 in Karlsruhe feierlich eröffnet.

Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das Gericht zum Jubiläum als „wichtige Säule unserer Demokratie“.

Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert staatliches Handeln am Maßstab des Grundgesetzes und entscheidet unter anderem über Verfassungsbeschwerden und die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen.

75 Jahre nach seiner Eröffnung ist das Bundesverfassungsgericht von Deutschlands Staatsspitze als zentrale Institution des demokratischen Rechtsstaats gewürdigt worden. Beim Festakt in Karlsruhe verband Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Glückwünsche mit einer eindringlichen Warnung vor Kräften, die Demokratie und Rechtsstaat infrage stellen. Er verwies auf „das Erstarken von Kräften an den politischen Rändern“, die demokratische Institutionen diskreditierten, und forderte: „Schützen wir unser Verfassungsgericht vor möglichen Angriffen durch die Verächter des Rechtsstaats.“

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) reiste zum Jubiläum nach Karlsruhe. Er bezeichnete das Bundesverfassungsgericht als „wichtige Säule unserer Demokratie, gerade in diesen turbulenten Zeiten“. Das Gericht folge seit 75 Jahren einem einfachen, aber wirkungsvollen Grundsatz: In einer Demokratie stehe das Recht über der Macht. Merz wünschte den Richterinnen und Richtern weiterhin „Mut bei diesen Entscheidungen und immer das Recht über die Macht zu stellen“.

Steinmeier griff beim Festakt zugleich Sorgen über die Stabilität demokratischer Institutionen auf. „Das Grundgesetz gilt, es gilt für alle und in allen deutschen Ländern“, betonte der Bundespräsident. Dass diese Verfassung nicht nur auf dem Papier stehe, sondern beachtet und durchgesetzt werde, sei wesentlich auch dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Mit Blick auf die Richterinnen und Richter sagte Steinmeier: „Dass es für Richterinnen und Richter keine Neutralität gegenüber unserem Grundgesetz geben kann, ist selbstverständlich.“ Ebenso gelte: „Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung stellt, der kann keine Richterin oder Richter sein.“

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, beschrieb die Gegenwart als eine Zeit des „Umbruchs“, der Unruhe und der Verunsicherung. Gerade in solchen Phasen müsse sich die Stärke des Verfassungsstaats beweisen. Seine Botschaft formulierte Harbarth unmissverständlich: „Wer auch immer den Menschen nimmt, was das Grundgesetz ihnen gibt, stößt in Karlsruhe an seine Grenzen.“

Zum Festakt kamen rund 1000 Gäste nach Karlsruhe, darunter Vertreter der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie Gäste aus dem Ausland. Neben Steinmeier, Merz und Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) nahmen zahlreiche Spitzenvertreter aus Politik und Justiz teil. Auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Verteidigungsminister Boris Pistorius (beide SPD) gehörten zu den Gästen.

Die internationale Dimension des Jubiläums unterstrichen hochrangige Vertreter europäischer Gerichte. Unter den Gästen waren der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union, Koen Lenaerts, und der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Mattias Guyomar. Damit wurde in Karlsruhe zugleich sichtbar, dass der deutsche Grundrechtsschutz heute in ein europäisches Rechtssystem eingebettet ist.

Bundesratspräsident Bovenschulte zeigte sich überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht auch künftig einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung und der Bundesrepublik als föderalem, demokratischem und sozialem Rechtsstaat leisten werde.

Seine Arbeit aufgenommen hat das Gericht bereits in den ersten Jahren der jungen Bundesrepublik. Feierlich eröffnet wurde es am 28. September 1951 durch Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe. Seine erste Entscheidung hatte es sogar schon am 9. September 1951 getroffen.

Heute besteht das Bundesverfassungsgericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern. Ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Das Gericht ist nicht nur Teil der rechtsprechenden Gewalt, sondern selbst eines der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar.

Seine Zuständigkeiten reichen weit. Bürgerinnen und Bürger können Verfassungsbeschwerde erheben, wenn sie sich durch staatliches Handeln in ihren Grundrechten verletzt sehen. Das Gericht prüft Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, entscheidet über Konflikte zwischen Verfassungsorganen und kann unter den Voraussetzungen des Grundgesetzes über Parteiverbotsverfahren entscheiden. Hinzu kommen weitere verfassungsrechtliche Verfahren.

Damit besitzt „Karlsruhe“, wie das Gericht häufig verkürzt genannt wird, eine besondere Stellung im deutschen Staatsgefüge. Regierung und Parlament verfügen über politische Gestaltungsmacht – diese Macht bleibt jedoch an die Verfassung gebunden.

Genau dieser Grundsatz stand im Mittelpunkt des Jubiläums.

75 Jahre nach der Eröffnung war der Festakt deshalb nicht nur ein Rückblick auf die Geschichte des höchsten deutschen Verfassungsgerichts. Er war zugleich eine Erinnerung an das Prinzip, auf dem seine Macht beruht: Nicht politische Mehrheiten allein bestimmen die Grenzen staatlichen Handelns.

Diese Grenzen setzt das Grundgesetz.

Und über ihre Einhaltung wacht Karlsruhe.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Karlsruhe lebt von Vertrauen und Unabhängigkeit

Das 75-jährige Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts fällt in eine Zeit, in der über die Stabilität demokratischer Institutionen intensiver diskutiert wird. Bundespräsident Steinmeier, Bundeskanzler Merz und Gerichtspräsident Harbarth setzten beim Festakt unterschiedliche Akzente, stellten aber die Bindung staatlicher Macht an das Grundgesetz in den Mittelpunkt.

Die besondere Stellung des Gerichts ergibt sich gerade daraus, dass es nicht nach politischen Mehrheiten entscheiden soll. Es überprüft staatliches Handeln anhand des Grundgesetzes. Das kann dazu führen, dass Entscheidungen von Regierungen oder parlamentarischen Mehrheiten korrigiert oder aufgehoben werden.

Diese Rolle erzeugt zwangsläufig politische Konflikte. Kritik an Urteilen gehört zu einer offenen Demokratie. Davon zu unterscheiden sind Versuche, die institutionelle Unabhängigkeit eines Gerichts oder die verfassungsmäßige Ordnung selbst zu untergraben.

Der entscheidende Maßstab bleibt deshalb unabhängig von der jeweiligen politischen Mehrheit derselbe: Regierung, Parlament, Verwaltung und Gerichte sind an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

Das Jubiläum erinnert damit nicht nur an 75 Jahre Rechtsprechung. Es verdeutlicht auch, warum unabhängige Institutionen für einen Rechtsstaat unverzichtbar sind.

Historischer Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht entstand wenige Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur und des Zweiten Weltkriegs. Das 1949 verabschiedete Grundgesetz sollte eine demokratische Ordnung schaffen, in der staatliche Macht begrenzt und Grundrechte wirksam geschützt werden.

Am 28. September 1951 eröffneten Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer das Gericht im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe. Seine erste Entscheidung war bereits wenige Wochen zuvor gefallen und betraf die geplante Neugliederung der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.

Seitdem hat das Bundesverfassungsgericht zahlreiche grundlegende Entscheidungen zu Grundrechten, Demokratie, Wahlen, staatlicher Überwachung, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung, europäischer Integration und den Kompetenzen staatlicher Institutionen getroffen.

Karlsruhe entwickelte sich dadurch zu einem der wichtigsten Orte des deutschen Verfassungslebens.

Zukunftsprognose

Politisch dürfte die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts hoch bleiben. Gesellschaftliche Konflikte, Digitalisierung, Migration, innere Sicherheit, Klimapolitik und Fragen der europäischen Integration können weiterhin Verfahren hervorbringen, bei denen Karlsruhe die Grenzen staatlichen Handelns bestimmen muss.

Gesellschaftlich bleibt das Vertrauen in unabhängige Gerichte ein wichtiger Bestandteil der Akzeptanz des Rechtsstaats. Gleichzeitig werden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch künftig kontrovers diskutiert werden.

International ist das Gericht eng in eine europäische Rechtsordnung eingebettet. Dabei spielen insbesondere der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wichtige Rollen.

Unmittelbare Auswirkungen des Jubiläums auf Börsen, Aktien, Rohstoffe oder Währungen sind nicht zu erwarten. Langfristig gehören stabile rechtsstaatliche Institutionen allerdings zu den Rahmenbedingungen, auf die Unternehmen und Investoren bei wirtschaftlichen Entscheidungen achten.

Was ist das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht für Verfassungsfragen und zugleich ein eigenständiges Verfassungsorgan.

Es hat seinen Sitz in Karlsruhe und kontrolliert staatliches Handeln am Maßstab des Grundgesetzes. Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern.

Was ist eine Verfassungsbeschwerde?

Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich Menschen an das Bundesverfassungsgericht wenden, wenn sie sich durch staatliche Gewalt in ihren Grundrechten oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten verletzt sehen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Karlsruhe automatisch jede gerichtliche oder behördliche Entscheidung vollständig neu überprüft. Entscheidend ist die verfassungsrechtliche Dimension des jeweiligen Falls.

Kann das Bundesverfassungsgericht Gesetze stoppen?

Ja. Stellt das Gericht fest, dass eine gesetzliche Regelung gegen das Grundgesetz verstößt, kann dies je nach Verfahren und Entscheidung dazu führen, dass sie für nichtig oder unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wird.

Damit kontrolliert das Bundesverfassungsgericht auch Entscheidungen demokratisch gewählter parlamentarischer Mehrheiten.

Kann Karlsruhe Parteien verbieten?

Über ein Parteiverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht unter den engen Voraussetzungen des Grundgesetzes.

Ein solches Verfahren kann nicht von beliebigen Einzelpersonen eingeleitet werden. Antragsberechtigt sind die im Grundgesetz beziehungsweise Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorgesehenen Verfassungsorgane.

OZD-Extra – Karlsruhe entschied schon vor seiner offiziellen Eröffnung

Ein bemerkenswertes Detail der deutschen Rechtsgeschichte: Das Bundesverfassungsgericht traf seine erste Entscheidung bereits vor seinem offiziellen Geburtstag.

Die feierliche Eröffnung fand am 28. September 1951 statt. Die erste Entscheidung datiert dagegen vom 9. September 1951. Sie beschäftigte sich mit der geplanten Neugliederung der südwestdeutschen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.

Aus dem jungen Gericht entwickelte sich in den folgenden 75 Jahren eine Institution, deren Entscheidungen nahezu sämtliche Bereiche von Staat und Gesellschaft berühren können.

Bundeskanzler Merz fasste den Anspruch beim Jubiläum in Karlsruhe in einem Satz zusammen: „In unserer Demokratie steht das Recht über der Macht.“

Gewinnspiel

In welcher deutschen Stadt hat das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz?

A: Berlin

B: Karlsruhe

C: Bonn

D: Frankfurt am Main

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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.