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Pflegereform beschlossen: Beitragssatz bleibt 2027 stabil – doch Millionen Versicherte zahlen mehr

Die Pflegeversicherung steht unter enormem Finanzdruck. Die Bundesregierung will den Beitragssatz 2027 stabil halten – doch für Kinderlose wird es teurer.

Fakten im Überblick

Der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung soll trotz Milliardenlücke bei 3,6 Prozent stabil bleiben.

Für Kinderlose steigt der Beitragszuschlag zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent.

Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Defizit der Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat nach schwierigen Verhandlungen die erste Stufe ihrer Pflegereform beschlossen und will damit einen allgemeinen Beitragssprung im Jahr 2027 verhindern. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz, das die finanziell angeschlagene soziale Pflegeversicherung kurzfristig stabilisieren soll. Ohne Gegenmaßnahmen droht nach Berechnungen der Bundesregierung allein 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, 2028 wären es bereits mehr als 15 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bezeichnete den Kabinettsbeschluss als ersten Schritt zu einer langfristigen Neuordnung. Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent gehalten werden, dennoch werden nicht alle Versicherten von zusätzlichen Belastungen verschont: Der Zuschlag für kinderlose Mitglieder steigt zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung um 300 Euro pro Monat angehoben werden. Dadurch werden insbesondere Versicherte mit höheren Einkommen auf einen größeren Teil ihres Gehalts Pflegeversicherungsbeiträge entrichten. Ab Januar 2028 ist darüber hinaus ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner vorgesehen, wobei Ausnahmen gelten sollen. Gleichzeitig bleiben die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige vollständig erhalten. Die Bundesregierung plant zudem ab 2029 eine regelmäßige Dynamisierung der Pflegeleistungen anhand der Kerninflationsrate.

Der Kabinettsbeschluss geht jedoch weit über die reine Finanzierung hinaus. Menschen ab 60 Jahren sollen künftig einen Anspruch auf einen „Check-up 60+“ erhalten, um gesundheitliche Risiken früher zu erkennen und Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern oder hinauszuzögern. Vorgesehen sind außerdem eine fachliche Pflegebegleitung für Betroffene und Angehörige, neue Überbrückungsangebote für akute Pflegesituationen und zusätzliche Möglichkeiten zum Einsatz von Technik und Digitalisierung. Für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege sollen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität 1,6 Milliarden Euro bereitgestellt werden, ergänzt um geplante 400 Millionen Euro der Länder. Gleichzeitig werden zentrale politische Streitfragen innerhalb der Koalition zunächst vertagt. Forderungen nach einer stärkeren Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen und nach einem finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sind nicht Bestandteil des jetzt beschlossenen Modells. Eine neue Pflegestrukturkommission soll deshalb ab Oktober weitergehende Vorschläge entwickeln und bis Ende Januar 2027 vorlegen. Die Bundesregierung strebt an, die darauf aufbauende zweite Reformstufe zum 1. Juli 2027 in Kraft treten zu lassen.

Der politische Streit über die Zukunft der Pflegeversicherung ist damit keineswegs beendet. Während die Bundesregierung den Entwurf als notwendige finanzielle Stabilisierung versteht, kritisieren Teile der SPD, Gewerkschaften, Sozialverbände und Opposition insbesondere zusätzliche Belastungen für Versicherte sowie die Vertagung grundlegender Strukturentscheidungen. Arbeitgeber begrüßen dagegen das Ziel, den allgemeinen Beitragssatz zunächst nicht weiter anzuheben. Der Zeitdruck bleibt erheblich: In Deutschland sind inzwischen mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig, während steigende Pflegekosten und die demografische Entwicklung die Finanzierung zunehmend belasten. Der Kabinettsbeschluss ist zudem noch kein geltendes Recht. Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und kann dabei noch verändert werden.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Die große Entscheidung ist nur vertagt

Der Kabinettsbeschluss löst zunächst ein akutes Finanzierungsproblem, beantwortet aber die langfristige Kernfrage der Pflegeversicherung noch nicht: Wie lassen sich steigende Pflegekosten in einer alternden Gesellschaft dauerhaft finanzieren, ohne Pflegebedürftige, Angehörige, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber unverhältnismäßig zu belasten? Der allgemeine Beitragssatz soll stabil bleiben, gleichzeitig steigen Belastungen für bestimmte Gruppen. Damit verschiebt sich ein Teil der Finanzierung, anstatt die grundlegende Strukturfrage bereits abschließend zu lösen. Auch über die Höhe der Eigenanteile in Pflegeheimen und das Verhältnis zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung besteht innerhalb der Koalition weiterhin keine Einigung. Die geplante Strukturkommission bekommt damit einen schwierigen Auftrag. Bis Mitte 2027 dürfte die politische Auseinandersetzung über Finanzierung, Leistungen und Eigenanteile deshalb weitergehen.

Historischer Hintergrund

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung eingeführt. Sie ist als Teilleistungsversicherung konzipiert und übernimmt deshalb nicht automatisch sämtliche tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Mit der Alterung der Bevölkerung und steigenden Personal- und Betriebskosten gerät dieses Modell zunehmend unter finanziellen Druck. Bereits in den vergangenen Jahren wurden die Beiträge mehrfach angepasst und Leistungen reformiert. Gleichzeitig wächst die Zahl der Pflegebedürftigen erheblich. Nach Angaben der Bundesregierung sind inzwischen mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die aktuelle Reform knüpft deshalb an eine jahrelange Debatte darüber an, wie Leistungen, Eigenanteile und Beiträge langfristig finanziert werden können.

Zukunftsprognose

Die entscheidende Phase der Pflegereform beginnt erst nach dem aktuellen Kabinettsbeschluss. Die geplante Strukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine langfristige Finanzierung vorlegen, anschließend soll die Bundesregierung weitere gesetzliche Änderungen auf den Weg bringen. Wirtschaftlich bleibt besonders die Entwicklung der Sozialabgaben relevant, weil höhere Beitragssätze sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen belasten können. Gesellschaftlich wächst gleichzeitig der Druck, Pflegebedürftige und ihre Familien vor steigenden Kosten zu schützen. Aufgrund der demografischen Entwicklung dürfte die Pflegefinanzierung auch über 2027 hinaus eines der zentralen sozialpolitischen Themen Deutschlands bleiben.

Was ändert sich 2027 bei der Pflegeversicherung?

Der allgemeine Beitragssatz soll nach dem Willen der Bundesregierung bei 3,6 Prozent bleiben. Kinderlose Mitglieder sollen allerdings ab Januar 2027 einen um 0,3 Prozentpunkte höheren Zuschlag von dann 0,9 Prozent zahlen. Zudem wird eine um monatlich 300 Euro höhere Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird für die jeweilige Versicherung nicht zusätzlich verbeitragt. Wird die Grenze angehoben, können Menschen mit entsprechend hohem Einkommen deshalb höhere Beiträge zahlen.

Was bedeutet Pflegeversicherung als Teilleistungsversicherung?

Die Pflegeversicherung übernimmt festgelegte Leistungen beziehungsweise Zuschüsse, deckt aber nicht zwangsläufig die vollständigen Pflegekosten. Besonders bei stationärer Pflege können deshalb erhebliche Eigenanteile für Pflegebedürftige entstehen.

OZD-Extra – Was die Reform für Arbeitnehmer und Wirtschaft bedeutet

Für Unternehmen ist vor allem die geplante Stabilisierung des allgemeinen Beitragssatzes relevant, weil Sozialversicherungsbeiträge zu den Lohnnebenkosten gehören. Für Versicherte fällt die Bilanz differenzierter aus: Während der allgemeine Satz nicht steigen soll, werden Kinderlose und durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze bestimmte Gutverdiener stärker belastet. Für Pflegebedürftige sollen dagegen Prävention, Beratung und Unterstützung ausgebaut werden. Zusätzlich plant der Bund erhebliche Investitionen in digitale Pflege: 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen sollen für die Digitalisierung der Langzeitpflege zur Verfügung stehen.

Gewinnspiel

Wie hoch soll der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bleiben?

A: 2,6 Prozent
B: 3,0 Prozent
C: 3,6 Prozent
D: 4,9 Prozent

https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen

Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.