Fakten im Überblick
Die schwarz-rote Koalition hat sich grundsätzlich auf eine Zuckersteuer für zuckerhaltige Getränke ab 2027 verständigt.
Das Kanzleramt hält den aktuellen Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“.
Der Entwurf sieht eine gestaffelte Steuer vor und soll nach den bisherigen Planungen ab dem 1. Juli 2027 gelten.
Die geplante Zuckersteuer sorgt für neuen Streit innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung. Das Bundeskanzleramt hat den aktuellen Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ausgebremst. Der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, hieß es am Donnerstag aus Regierungskreisen. Damit ist die Zuckersteuer selbst allerdings nicht vom Tisch. Die Koalition hat sich grundsätzlich darauf verständigt, zuckerhaltige Getränke ab 2027 zusätzlich zu besteuern. Umstritten ist vielmehr, wie hoch die Belastung ausfallen soll und welche Getränke von der Steuer erfasst werden. Das Bundesfinanzministerium bestätigte, dass die Ressortabstimmung weiterläuft.
Hinter dem Konflikt stehen erhebliche Unterschiede zwischen dem Vorschlag einer von der Regierung eingesetzten Finanzkommission und Klingbeils Gesetzentwurf. Die Kommission hatte eine gestaffelte Abgabe empfohlen: Bei Getränken mit mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollten rund 26 Cent pro Liter fällig werden, ab acht Gramm 32 Cent. Der Entwurf des Finanzministeriums sieht dagegen bereits ab sieben Gramm 32 Cent und ab zehn Gramm 38 Cent pro Liter vor. Auch die erwarteten Einnahmen unterscheiden sich deutlich. Während die Kommission mit rund 450 Millionen Euro jährlich ab 2028 gerechnet hatte, kalkuliert das Finanzministerium nach dem aktuellen Entwurf mit mehr als einer Milliarde Euro.
Gerade diese Abweichungen haben Widerstand innerhalb der Koalition ausgelöst. Teile der Union und mehrere Bundesländer kritisieren die Pläne. Auch Wirtschaftsvertreter warnen vor zusätzlichen Belastungen für Getränkehersteller und möglichen Preissteigerungen. Das Kanzleramt verweist darauf, dass die Empfehlung der Finanzkommission die vereinbarte Grundlage für die weitere Ausgestaltung sein soll. Für Klingbeil wiederum besitzt die Steuer auch finanzpolitische Bedeutung: Die Einnahmen sollen bei der Finanzierung des Gesundheitssystems eine Rolle spielen. Der Bundesfinanzminister hatte bereits im Juli erklärt, dass sein Ministerium die Ausarbeitung der Steuer vom Gesundheitsministerium übernommen habe und eine Einführung für 2027 angestrebt werde.
Nach dem derzeitigen Entwurf soll die Steuer grundsätzlich bei Getränken ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter einsetzen. Zuckerfreie Getränke mit Ersatzstoffen sollen entgegen früheren Überlegungen nicht besteuert werden. Ausgenommen sind nach dem aktuellen Stand außerdem reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein. Neben zusätzlichen Staatseinnahmen verfolgt die Steuer ein gesundheitspolitisches Ziel: Hersteller sollen einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.
Der Konflikt kommt zu einem politisch sensiblen Zeitpunkt. Die Beratungen über den Bundeshaushalt 2027 laufen, und das Finanzministerium rechnet mit den Einnahmen aus der Zuckersteuer. Gleichzeitig muss ein Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden, bevor er das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen kann. Hinter den Kulissen wird deshalb über einen Kompromiss verhandelt.
Das Kanzleramt hat damit nicht die Einführung der Zuckersteuer insgesamt gestoppt, sondern Klingbeils konkrete Ausgestaltung. Genau dieser Unterschied dürfte für die weitere Debatte entscheidend sein. Die Koalition muss nun klären, ob sie stärker zu den Empfehlungen der Finanzkommission zurückkehrt oder eine neue Staffelung vereinbart. Erst danach steht fest, wie teuer stark zuckerhaltige Getränke tatsächlich zusätzlich werden könnten.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Gestoppt ist der Entwurf, nicht die Zuckersteuer
Die Überschrift ist politisch spektakulär, die tatsächliche Lage etwas nüchterner: Das Kanzleramt stellt die Zuckersteuer nicht grundsätzlich infrage. Es bremst den konkreten Entwurf des Finanzministeriums. Die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke bleibt Bestandteil der bisherigen Koalitionsvereinbarung.
Der Streit zeigt jedoch, wie unterschiedlich die Erwartungen innerhalb der Regierung sind. Wenn eine Kommission Einnahmen von rund 450 Millionen Euro kalkuliert und das Finanzministerium mit einer deutlich schärferen Staffelung auf mehr als eine Milliarde Euro kommt, ist die Differenz politisch und wirtschaftlich erheblich.
Die Koalition muss deshalb transparent entscheiden, welches Ziel im Vordergrund steht: Gesundheitsprävention, zusätzliche Staatseinnahmen oder eine Kombination aus beidem. Davon hängt wesentlich ab, wie die Steuer ausgestaltet wird.
Voraussichtlich wird nun über Steuersätze und Zuckergrenzen neu verhandelt. Ob am Ende Klingbeils Modell, die Empfehlung der Finanzkommission oder ein weiterer Kompromiss beschlossen wird, ist derzeit offen.
Historischer Hintergrund
Über eine Abgabe auf stark zuckerhaltige Getränke wird in Deutschland seit Jahren diskutiert. International existieren bereits verschiedene Modelle, mit denen Staaten entweder den Konsum reduzieren oder Hersteller zu zuckerärmeren Rezepturen bewegen wollen.
In Deutschland bekam das Vorhaben 2026 neue Dynamik. Im Zusammenhang mit der Reform und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung verständigte sich die Bundesregierung auf die Einführung einer Zuckersteuer. Das Bundesfinanzministerium übernahm anschließend die konkrete Ausarbeitung. Im Juli bestätigte Klingbeil, dass sein Haus an der Umwandlung der zunächst diskutierten Zuckerabgabe in eine Steuer arbeite und eine Einführung 2027 angestrebt werde.
Zukunftsprognose
In den kommenden Wochen dürfte vor allem über die Steuerstufen verhandelt werden. Der aktuelle Entwurf sieht bei höherem Zuckergehalt bis zu 38 Cent pro Liter vor, während die Finanzkommission maximal 32 Cent vorgeschlagen hatte.
Eine Rückkehr näher an das Kommissionsmodell könnte einen politischen Kompromiss erleichtern. Ob dies geschieht, ist bislang jedoch nicht entschieden.
Zeitdruck entsteht zusätzlich durch den Bundeshaushalt 2027. Da Einnahmen aus der Steuer in der Finanzplanung eine Rolle spielen, benötigt die Bundesregierung Klarheit über die endgültige Ausgestaltung.
Was ist die geplante Zuckersteuer?
Die geplante Steuer soll zuckerhaltige Getränke abhängig von ihrem Zuckergehalt zusätzlich belasten. Nach Klingbeils aktuellem Entwurf soll sie ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter greifen. Höhere Zuckergehalte führen zu höheren Steuersätzen.
Das Modell verfolgt zwei Ziele: Es soll Einnahmen erzielen und gleichzeitig einen Anreiz für Hersteller schaffen, weniger Zucker in ihren Produkten einzusetzen.
Welche Getränke sollen nicht besteuert werden?
Nach dem derzeitigen Entwurf sollen Getränke ohne Zucker, die stattdessen Süßungsmittel enthalten, nicht unter die Zuckersteuer fallen. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind ausgenommen.
Damit wurden frühere Überlegungen, die Steuer möglicherweise breiter auf verschiedene Getränke auszudehnen, zumindest im aktuellen Entwurf wieder eingeschränkt.
OZD-Extra – So groß ist der Unterschied zwischen den beiden Modellen
Die Finanzkommission schlug rund 26 Cent Steuer pro Liter ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter und 32 Cent ab acht Gramm vor. Erwartete Einnahmen: rund 450 Millionen Euro jährlich ab 2028.
Klingbeils Entwurf sieht dagegen ab sieben Gramm bereits 32 Cent und ab zehn Gramm 38 Cent pro Liter vor. Für 2028 erwartet das Finanzministerium Einnahmen von rund 1,155 Milliarden Euro.
Genau diese Differenz erklärt einen wesentlichen Teil des aktuellen politischen Streits.
Gewinnspiel
Ab welchem Jahr soll die Zuckersteuer nach der bisherigen Vereinbarung der Bundesregierung eingeführt werden?
A: 2026
B: 2027
C: 2028
D: 2030
https://www.online-zeitung-deutschland.de/a/46220/das-tolle-gewinnspiel-2026-gutscheine-zu-gewinnen
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.