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Germanwings Opfer scheitern erneut mit Klage gegen Staat

Hinterbliebene der Germanwings-Katastrophe 2015 erhalten keinen Schadenersatz vom Staat. Das Landgericht Braunschweig weist ihre Klage ab.

Fakten im Überblick

Das Landgericht Braunschweig hat eine Schadenersatzklage von Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe abgewiesen.

Die Kammer sieht Germanwings als primären Anspruchsgegner, nicht den Staat.

Der Absturz 2015 forderte 150 Menschenleben, darunter viele Deutsche.

Mehr als elf Jahre nach der verheerenden Germanwings-Katastrophe mit 150 Todesopfern ist die Hoffnung einer Gruppe von Hinterbliebenen auf weitere Entschädigung erneut zerschlagen worden. Vor dem Landgericht Braunschweig scheiterten die Kläger mit ihrer Forderung nach Schadenersatz von der deutschen Bundesregierung. Das Gericht teilte mit, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wurde, da die Betroffenen vorrangig Ansprüche gegenüber der Germanwings GmbH geltend machen könnten. Nach Auffassung der zuständigen Kammer scheiden Ansprüche gegen die Bundesrepublik im Wege der Amtshaftung aus, weil Ansprüche gegen Germanwings eine anderweitige gleichwertige Ersatzmöglichkeit für die Kläger darstellten. Gegen das Urteil ist innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig möglich.

Die Kläger warfen dem in Braunschweig ansässigen Luftfahrtbundesamt vor, nicht genügend überwacht zu haben, ob der Kopilot flugtauglich sei. Aus Sicht der Kläger habe der Staat damit seine Amtspflichten verletzt. Sie forderten Schadenersatz zwischen 500 und 110.000 Euro. Bereits frühere Klagen gegen die Muttergesellschaft Lufthansa und gegen die US-Flugschule des Kopiloten waren erfolglos geblieben. Die Lufthansa zahlte allerdings freiwillig Entschädigungen.

Der Germanwings-Flug befand sich am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf, als alle 150 Insassen beim Absturz in den französischen Alpen ums Leben kamen. Untersuchungen ergaben, dass der psychisch erheblich vorbelastete Kopilot die Maschine absichtlich zum Absturz brachte. Eine Krankschreibung, die auch für den Tag des Unglücks galt, hatte er seinem Arbeitgeber verheimlicht. Als der Pilot während des Flugs auf die Toilette ging, schloss sich der Kopilot im Cockpit ein und leitete den Absturz ein. Zuvor hatte er laut Ermittlungsergebnis im Internet Methoden für Suizid recherchiert und sich mit den Sicherheitsvorkehrungen bei Cockpittüren befasst. Unter den Toten waren 72 Deutsche, darunter 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen einer Schule aus Haltern am See.

OZD/AFP

OZD-Kommentar – Warum diese Entscheidung so schmerzt

Das erneute Scheitern der Hinterbliebenen vor Gericht bringt eine alte Wunde zurück ins Bewusstsein – die Ohnmacht nach einem unerklärlichen Verlust. Für viele wirkt es wie ein Justizversagen, dass auch elf Jahre nach der Katastrophe kein Verantwortlicher auf Seiten des Staates zur Rechenschaft gezogen wird. Die Argumentation des Gerichts, Germanwings selbst sei für Entschädigungen zuständig, verdeutlicht die Grenzen des deutschen Amtshaftungsrechts. Während die Lufthansa freiwillig Entschädigungen zahlte, können solche Summen den tatsächlichen Schmerz und die bleibende Ungewissheit niemals ausgleichen. Wahrscheinlich wird der juristische Kampf noch lange nicht enden, denn spätestens vor dem Oberlandesgericht wird erneut um Gerechtigkeit gerungen werden.

Historischer Hintergrund

Der Absturz von Germanwings-Flug 9525 am 24. März 2015 riss 150 Menschen in den Tod und warf Fragen zur Überprüfung von Piloten auf. Schnell wurde bekannt, dass der Kopilot das Leid absichtlich verursacht hatte und psychisch massiv vorbelastet war. Die Diskussionen führten zu Debatten über die Verantwortung von Behörden, Fluggesellschaften und Ausbildungseinrichtungen. Bereits zuvor hatten Familien mit Klagen gegen Germanwings, die Lufthansa und die US-Flugschule des Kopiloten versucht, Verantwortlichkeiten gerichtlich klären zu lassen, bislang jedoch ohne letztendlichen Erfolg.

Zukunftsprognose

Es ist zu erwarten, dass die Kläger gegen die Entscheidung Berufung einlegen werden. Juristisch bleibt offen, inwieweit der Staat künftig für Versäumnisse im Luftverkehr haftbar gemacht werden kann. Im internationalen Kontext könnten andere Länder ähnliche Fälle genauer prüfen und ihre Kontrollmechanismen verschärfen. Auch gesellschaftlich bleibt das Thema präsent, denn die Hinterbliebenen werden weiterhin um Gerechtigkeit kämpfen und fordern damit auch einen Wandel in der Verantwortungskultur von Behörden und Unternehmen.

Erklärungen

Was ist die Germanwings-Katastrophe?

Die Germanwings-Katastrophe war der absichtliche Absturz eines Passagierflugzeugs am 24. März 2015 durch den Kopiloten, bei dem alle 150 Insassen ums Leben kamen.

Was ist eine Amtshaftungsklage?

Bei einer Amtshaftungsklage fordern Privatpersonen vom Staat Schadenersatz, wenn sie durch fehlerhaftes Amtsverhalten geschädigt wurden.

OZD-Extras

Ein besonderer Aspekt der Katastrophe ist der Schicksalsschlag einer Schulklasse aus Haltern am See, die auf einer Austauschreise war und fast vollständig ihr Leben verlor.

Wirtschaftlich hatte die Germanwings-Katastrophe weitreichende Auswirkungen auf die Lufthansa-Gruppe und führte international zu schärferen Sicherheitsvorgaben für Cockpitbesetzungen. Auswirkungen auf Aktien oder Börsenkurse sind heute überwiegend verarbeitet.

Gewinnspiel

Wie viele Menschen verloren beim Absturz des Germanwings-Flugzeugs 2015 ihr Leben?

A) 72

B) 100

C) 150

D) 200

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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.