Fakten im Überblick
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Ausschluss von Gerrit Huy aus der DPG rechtens ist.
Veranlasst wurde der Ausschluss wegen Huys Teilnahme an einem umstrittenen Geheimtreffen in Potsdam.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; Huy kann noch Berufung beim Kammergericht Berlin einlegen.
Das Landgericht Berlin hat die Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen ihren Ausschluss aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) abgewiesen. Die Gesellschaft, eine überparteiliche Vereinigung von Bundestags-, Landtags- und EU-Abgeordneten, hatte Huy wegen ihrer Teilnahme an einem geheimen Treffen in Potsdam im November 2023 ausgeschlossen. Dort trafen sich unter anderem AfD-Politiker, Neonazis und Unternehmer. Insbesondere stand der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner im Fokus, dessen sogenanntes Remigrationskonzept zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund bei diesem Treffen vorgestellt wurde. Die DPG warf Huy vor, mit ihrer Teilnahme sowie einer fehlenden öffentlichen Distanzierung das Ansehen der Vereinigung schwer beschädigt zu haben.
Nach Auffassung des Landgerichts Berlin hielt sich die Vereinigung dabei an ihren Beurteilungsspielraum. Die vertretenen Positionen Sellners wurden als unvereinbar mit den Werten der DPG bezeichnet, darunter das Bekenntnis zur Menschenwürde, zur Demokratie und zum Rechtsstaat sowie die ausdrückliche Ablehnung jeglicher Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Ethnie oder Religion. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig; Huy hat die Möglichkeit, Berufung beim Kammergericht Berlin einzulegen. Die DPG zählt rund 2000 Mitglieder, darunter derzeit 129 Angehörige der AfD-Bundestagsfraktion.
OZD/AFP
OZD-Kommentar – Demokratie setzt auch klare Grenzen
Das Urteil des Landgerichts Berlin markiert eine deutliche Grenze für parlamentarische Zusammenarbeit in Deutschland. Wer sich als Abgeordnete nicht von extremistischen Positionen distanziert, muss mit Konsequenzen rechnen. In der Demokratie finden offene Debatten statt, aber demokratische Grundwerte dürfen nicht aufgegeben werden. Gerade eine überparteiliche Vereinigung wie die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft steht für ein Mindestmaß an gemeinsamen Regeln und Respekt voreinander. Dies schließt Hetze, Ausgrenzung und Verschwörungsideologien aus. Dass Gerrit Huy trotz nachweislicher Beteiligung an einem Treffen mit rechtsextremen Teilnehmern nicht den Weg der Distanzierung gewählt hat, wiegt schwer. Die Entscheidung mag für die AfD und ihre Unterstützer eine Niederlage bedeuten, ist aber ein Signal an alle demokratischen Kräfte, dass Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit keine Verhandlungsmasse sind. Es ist zu erwarten, dass das Verfahren weitergeht und im Zuge einer Berufung noch zu Diskussionen führen wird. Die Grundsatzentscheidung jedoch bleibt ein klares Ausrufezeichen für die Demokratie.
Historischer Hintergrund
Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft wurde gegründet, um den überparteilichen Austausch zwischen Abgeordneten des Bundestages, der Landtage und des Europaparlaments zu fördern. Die AfD ist seit mehreren Jahren im Bundestag vertreten und hat mittlerweile 129 Mitglieder in der DPG. Das Potsdamer Treffen im November 2023 geriet besonders durch die Berichterstattung über das Remigrationskonzept von Martin Sellner in den Fokus, da die Veranstaltung als Vernetzung rechtsextremer und wirtschaftlicher Akteure galt. Dieser Kontext prägte die Bewertung des Falls.
Zukunftsprognose
Sollte Gerrit Huy Berufung beim Kammergericht einlegen, bleibt das Thema weiter aktuell und könnte weitere juristische sowie öffentliche Diskussionen nach sich ziehen. Politisch ist mit einer zunehmenden Abgrenzung anderer Fraktionen und Institutionen gegenüber der AfD zu rechnen. Die Debatte um den Umgang mit extremistischen Tendenzen innerhalb parlamentarischer Kreise dürfte damit weiter an Fahrt gewinnen. Eine endgültige Entscheidung könnte letztlich auch Auswirkungen auf die Mitgliedschaft anderer AfD-Abgeordneter in parlamentarischen Vereinigungen haben.
Erklärungen
Was ist die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft?
Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft ist ein überparteilicher Verein, dem Abgeordnete aus Bundestag, Landtagen und Europaparlament angehören. Ziel ist der Austausch zwischen Abgeordneten jenseits parteipolitischer Grenzen.
OZD-Extras
Die Entscheidung könnte eine Signalwirkung darauf haben, wie parlamentarische Vereinigungen künftig mit Rechtspopulisten und Extremisten umgehen.
Etwa 129 AfD-Abgeordnete sind Mitglied der DPG, der insgesamt rund 2000 Mitglieder angehören. Die Finanzmärkte oder Aktienkurse sind laut vorliegenden Informationen von diesem Urteil nicht betroffen.
Gewinnspiel
Wie viele Mitglieder hat die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft ungefähr?
A) Etwa 500
B) Etwa 1000
C) Etwa 2000
D) Etwa 5000
Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.