Fakten im Überblick
SPD-Bundestagsabgeordneter Hakan Demir bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Investitionsschutzgesetzes von Innenminister Alexander Dobrindt.
Vergesellschaftungen von Mietwohnungen sollen nach den Plänen nur möglich sein, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird.
Hintergrund sind Pläne in Berlin, große Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften.
In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es deutliche Vorbehalte gegen das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geplante Investitionsschutzgesetz. Mit dem Vorhaben sollen Vergesellschaftungen und Enteignungen großer privater Wohnungsbestände auf Landesebene erschwert werden. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir hält den vorgesehenen Weg jedoch für verfassungsrechtlich problematisch und rechnet im Streitfall mit einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
"Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden will, dann soll er den regulären Weg gehen: das Grundgesetz ändern", sagte Demir dem "Tagesspiegel". Nach seiner Einschätzung weiß Dobrindt allerdings, dass für eine solche Grundgesetzänderung die notwendige Zweidrittelmehrheit fehlt. Deshalb bewege sich der Innenminister "auf verfassungsrechtlich rutschigem Boden".
Das Bundesinnenministerium hatte am Sonntag Eckpunkte für das geplante Investitionsschutzgesetz vorgestellt. Danach soll eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen künftig nur möglich sein, wenn deren Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Auch die Regeln für Entschädigungen sollen enger gefasst werden. Bei Verstaatlichungen soll ausschließlich der Verkehrswert maßgeblich sein, der durch ein Wertgutachten festgestellt werden müsste. Die Entschädigung soll zudem unmittelbar in Geld erfolgen.
Demir, der für die SPD im Rechts- und Innenausschuss des Bundestages sitzt, erwartet, dass diese Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben könnten. Seine Kritik richtet sich insbesondere gegen den Versuch, über die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes den Handlungsspielraum der Länder einzuschränken. Nach seiner Darstellung steht dies im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
"Ein solches Vorgehen würde die Systematik der konkurrierenden Gesetzgebung infrage stellen", sagte Demir. Ein Bundesgesetz dürfe nach seiner Argumentation nicht ausschließlich dazu dienen, Landesgesetzgeber von eigener Gesetzgebung auszuschließen. Der SPD-Politiker erklärte deshalb, er könne jede Landesregierung in Berlin verstehen, "die Karlsruhe anrufen würde, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen".
Auslöser des bundespolitischen Streits sind Pläne für den Berliner Wohnungsmarkt. Eine mögliche rot-grün-rote Regierung will große Wohnungsbauunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen vergesellschaften. Dafür sollen bis zu 16 Milliarden Euro als Entschädigung bereitgestellt werden. Linke, Grüne und SPD haben sich darüber hinaus auf den Neubau von 100.000 Wohnungen sowie einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien verständigt.
Die Bundesregierung hatte sich vor diesem Hintergrund auf ein Investitionsschutzgesetz verständigt, mit dem Vergesellschaftungen und Enteignungen auf Landesebene erschwert werden sollen. Ob die geplanten Regelungen in der vorgelegten Form Bestand haben können, dürfte damit nicht nur politisch, sondern möglicherweise auch verfassungsrechtlich zu einer zentralen Frage werden.
OZD/AFP
OZD-Kommentar - Ein Streit über Wohnungen und die Grenzen des Bundes
Hinter dem geplanten Investitionsschutzgesetz steckt mehr als ein Streit über private Wohnungsunternehmen. Es geht gleichzeitig um die Frage, wie weit der Bund den Ländern bei Vergesellschaftungen Vorgaben machen darf.
Genau hier setzt Hakan Demirs Kritik an. Er stellt nicht nur die politische Zielsetzung infrage, sondern vor allem den gewählten gesetzlichen Weg. Nach seiner Auffassung wäre eine Änderung des Grundgesetzes der verfassungsrechtlich konsequente Weg, wenn Vergesellschaftungen grundsätzlich stärker eingeschränkt werden sollen.
Das Bundesinnenministerium versucht dagegen, die Voraussetzungen über ein einfaches Bundesgesetz enger zu fassen. Sollte das Gesetz beschlossen und anschließend angegriffen werden, könnte deshalb das Bundesverfassungsgericht eine entscheidende Rolle bekommen.
Damit treffen zwei Konflikte aufeinander: die politische Debatte über Eigentum und bezahlbaren Wohnraum sowie die verfassungsrechtliche Frage nach den Kompetenzen von Bund und Ländern.
Historischer Hintergrund
Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit einer Vergesellschaftung grundsätzlich vor. Die politische Debatte darüber hat insbesondere durch die Entwicklung der Wohnungsmieten und die Konzentration großer Wohnungsbestände neue Bedeutung erhalten.
In Berlin wird bereits seit Jahren darüber diskutiert, große private Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Nun soll eine mögliche rot-grün-rote Landesregierung entsprechende Schritte vorbereiten.
Der Bund reagiert darauf mit dem geplanten Investitionsschutzgesetz. Damit verlagert sich die Auseinandersetzung von der wohnungspolitischen Ebene zunehmend auf die Frage, welche gesetzlichen Grenzen Bund und Länder bei Vergesellschaftungen beachten müssen.
Zukunftsprognose
Das Investitionsschutzgesetz dürfte im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert werden. Bereits die Kritik aus der SPD zeigt, dass die konkrete Ausgestaltung innerhalb der Regierungsparteien Konfliktpotenzial besitzt.
Sollte ein entsprechendes Bundesgesetz beschlossen werden und Berlin anschließend Vergesellschaftungen vorantreiben, könnte eine verfassungsgerichtliche Auseinandersetzung folgen.
Ob das Bundesverfassungsgericht die von Demir vorgebrachten Bedenken teilen würde, ist offen. Seine Aussagen stellen zunächst die rechtliche Einschätzung eines SPD-Abgeordneten dar.
Für den Berliner Wohnungsmarkt bleibt gleichzeitig entscheidend, ob und in welcher Form die angekündigten Vergesellschaftungspläne tatsächlich umgesetzt werden.
Was ist das geplante Investitionsschutzgesetz?
Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung Vergesellschaftungen und Enteignungen auf Landesebene erschweren. Bei Mietwohnungen soll die Notwendigkeit einer Vergesellschaftung ausdrücklich nachgewiesen werden müssen.
Außerdem sollen Entschädigungen bei Verstaatlichungen ausschließlich auf Grundlage des Verkehrswertes erfolgen. Dieser soll durch ein Wertgutachten festgestellt werden.
Wer ist Hakan Demir?
Hakan Demir ist Bundestagsabgeordneter der SPD. Er ist Berichterstatter für Mietrecht und sitzt für seine Fraktion im Rechts- und Innenausschuss des Bundestages. Demir äußert erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am geplanten Investitionsschutzgesetz.
Was plant Berlin?
Eine mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin will große Wohnungsbauunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen vergesellschaften.
Für Entschädigungen sollen bis zu 16 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Außerdem haben sich Linke, Grüne und SPD auf den Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien verständigt.
Was bedeutet konkurrierende Gesetzgebung?
Bei der konkurrierenden Gesetzgebung können grundsätzlich sowohl Bund als auch Länder gesetzgeberisch tätig werden. Wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht, kann dies den Spielraum der Länder begrenzen.
Genau an diesem Punkt setzt Demirs Kritik an. Nach seiner Auffassung darf ein Bundesgesetz nicht ausschließlich dazu dienen, die Länder von eigener Gesetzgebung auszuschließen.
OZD-Extra - Warum Karlsruhe ins Spiel kommen könnte
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte bei dem geplanten Investitionsschutzgesetz eine wichtige Rolle bekommen.
Hakan Demir geht davon aus, dass die geplanten Regelungen vor dem Gericht keinen Bestand hätten. Er argumentiert, der Bund dürfe die konkurrierende Gesetzgebung nicht dazu nutzen, den Ländern gezielt die Möglichkeit eigener Regelungen zu nehmen.
Ob diese Einschätzung zutrifft, ist bislang nicht entschieden. Dafür müsste das Gesetz zunächst beschlossen und anschließend in einem entsprechenden Verfahren verfassungsrechtlich überprüft werden.
Der Streit könnte damit weit über die Berliner Wohnungspolitik hinausreichen. Eine Entscheidung aus Karlsruhe könnte grundsätzlich klären, welche Spielräume Bund und Länder bei gesetzlichen Regelungen zu Vergesellschaftungen besitzen.
Gewinnspiel
Was will die Bundesregierung mit dem geplanten Investitionsschutzgesetz erschweren?
A: Den Neubau von Wohnungen
B: Vergesellschaftungen und Enteignungen auf Landesebene
C: Den Verkauf landeseigener Wohnungen
D: Die Erstellung von Mietspiegeln
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Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild AFP.