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EU-Agrarpolitik ab 2028: BUND warnt vor Rückschritt beim Umweltschutz

Der BUND kritisiert die geplante Ausrichtung der europäischen Agrarpolitik ab 2028. Der Umweltverband fordert verbindliche gemeinsame Standards für Umwelt- und Gemeinwohlleistungen.

Fakten im Überblick

Der BUND kritisiert die vorgeschlagene Teileinigung der EU-Mitgliedstaaten zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028.

Nach Auffassung des Umweltverbandes fehlen insbesondere gemeinsame Leitlinien für Agrarumweltmaßnahmen und den Schutz von Dauergrünland.

Wichtige Fragen wie das künftige Agrarbudget und die Kofinanzierung werden parallel im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU verhandelt.

Die Diskussion über die künftige europäische Agrarförderung nimmt Fahrt auf. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, kurz BUND, kritisiert die beim europäischen Agrarrat von der irischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagene Teileinigung zur Gemeinsamen Agrarpolitik, kurz GAP, ab dem Jahr 2028. Der Umweltverband befürchtet einen Rückschritt bei gemeinsamen Umweltstandards und der Honorierung von Leistungen der Landwirtschaft für das Gemeinwohl.

"Der Vorschlag der europäischen Mitgliedstaaten zur kommenden GAP ist ein weiterer Rückschritt für eine europäische Agrarpolitik, die Gemeinwohl honoriert und auf die europäischen Umweltziele einzahlt", erklärte BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. Unterstützung erhält der Verband bei einem zentralen Punkt von einer Aussage des EU-Agrarkommissars Christophe Hansen. Dessen Warnung, "Rosinenpickerei" dürfe nicht zur Leitlinie der Gemeinsamen Agrarpolitik werden, bezeichnete Bandt aus Sicht des BUND als "absolut richtig".

Im Mittelpunkt der Kritik steht die Frage, welche gemeinsamen Umweltanforderungen künftig für die europäische Landwirtschaft gelten sollen. Nach Auffassung des BUND sind hohe Standards in allen Mitgliedstaaten notwendig, damit landwirtschaftliche Betriebe, die besondere Leistungen für Umwelt und Gemeinwohl erbringen, entsprechend unterstützt werden können. Zugleich verbindet der Verband diese Standards mit der Legitimation der finanziellen Ausstattung der europäischen Agrarpolitik.

"Denn ohne hohe Umweltstandards in der Landwirtschaft in ganz Europa wird es weder gelingen, die Bäuerinnen und Bauern, die wichtige Gemeinwohlleistungen erbringen, angemessen zu unterstützen, noch lässt sich damit das Agrarbudget weiter in der geplanten Höhe legitimieren", erklärte Bandt. Aus Sicht des BUND seien deshalb Änderungen an der Position des Rates notwendig.

Die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik beginnt 2028. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag zur künftigen Ausgestaltung im vergangenen Sommer veröffentlicht. Im laufenden Jahr entwickeln Rat und Europäisches Parlament ihre jeweiligen Positionen. Damit befindet sich die zukünftige Agrarförderung noch im politischen Abstimmungsprozess.

Der BUND setzt sich bereits seit längerem gemeinsam mit weiteren Umwelt-, Naturschutz-, Tier- und Klimaschutzorganisationen sowie Verbänden von Landnutzern für eine stärkere Ausrichtung der GAP auf Gemeinwohlleistungen ein. Bereits 2023 wurde eine entsprechende Neuausrichtung gefordert. 2025 kritisierte der Verband den Vorschlag der EU-Kommission, weil aus seiner Sicht weiterhin ein zu großer Anteil der Förderung über pauschale Flächenprämien erfolgen sollte.

Bei der nun diskutierten partiellen Ausrichtung des Rates fehlen nach Angaben des BUND vor allem gemeinsame Leitlinien für das Angebot von Agrarumweltmaßnahmen und den Schutz von Dauergrünland. Andere zentrale Fragen sind noch nicht Bestandteil dieser Teileinigung. Dazu gehören das künftige Budget und die Kofinanzierung der Agrarpolitik. Diese Punkte werden parallel im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union verhandelt.

OZD/BUND

OZD-Kommentar - Wofür soll Europa Landwirtschaft fördern?

Die Debatte über die Gemeinsame Agrarpolitik ist mehr als eine Diskussion über landwirtschaftliche Subventionen. Dahinter steht die grundsätzliche Frage, welche Leistungen mit europäischen Fördermitteln unterstützt werden sollen.

Der BUND fordert eine stärkere Verbindung zwischen finanzieller Förderung und Leistungen für Umwelt und Gemeinwohl. Zugleich kritisiert der Verband pauschale Flächenprämien und warnt vor unterschiedlichen Umweltstandards innerhalb der Europäischen Union.

Für landwirtschaftliche Betriebe ist die Ausgestaltung der GAP von erheblicher Bedeutung. Gleichzeitig stehen Umwelt-, Natur- und Klimaschutzziele im Raum. Die Herausforderung besteht darin, diese Interessen in einem gemeinsamen europäischen Rahmen zusammenzuführen.

Noch sind wichtige Entscheidungen offen. Insbesondere die finanzielle Ausstattung der kommenden Förderperiode wird parallel zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU verhandelt.

Damit dürfte die entscheidende Auseinandersetzung darüber, welche Leistungen künftig gefördert werden und welche Anforderungen dafür gelten, erst begonnen haben.

Historischer Hintergrund

Die Gemeinsame Agrarpolitik gehört zu den zentralen Politikfeldern der Europäischen Union. Über sie werden landwirtschaftliche Betriebe unterstützt und Rahmenbedingungen für die Agrarförderung festgelegt.

Für die Zeit ab 2028 steht eine neue Förderperiode an.

Die EU-Kommission veröffentlichte im vergangenen Sommer ihren Vorschlag für die zukünftige Ausgestaltung. Im laufenden Jahr stehen die Positionsbildungen im Rat und im Europäischen Parlament an.

Der BUND hatte bereits 2023 gemeinsam mit weiteren Organisationen eine stärkere Ausrichtung der Agrarpolitik auf die Honorierung von Gemeinwohlleistungen gefordert.

2025 kritisierte der Umweltverband den Vorschlag der Kommission wegen des aus seiner Sicht weiterhin zu hohen Anteils pauschaler Flächenprämien.

Zukunftsprognose

Die jetzt diskutierte Teileinigung ist noch nicht das Ende der Verhandlungen über die Agrarpolitik ab 2028.

Rat und Europäisches Parlament müssen ihre Positionen entwickeln. Gleichzeitig werden wichtige finanzielle Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union verhandelt.

Dazu gehören insbesondere das Budget und Fragen der Kofinanzierung.

Damit bleiben sowohl die konkrete Ausgestaltung der Umweltanforderungen als auch die finanzielle Ausstattung der künftigen GAP Gegenstand der europäischen Verhandlungen.

Was ist die GAP?

GAP steht für Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union.

Sie bildet den europäischen Rahmen für die Förderung der Landwirtschaft. Ab 2028 beginnt die nächste Förderperiode.

Über die konkrete Ausgestaltung wird derzeit auf europäischer Ebene beraten.

Was kritisiert der BUND?

Der BUND sieht in der vorgeschlagenen partiellen Ausrichtung des Rates einen Rückschritt.

Nach Angaben des Verbandes fehlen insbesondere gemeinsame Leitlinien für Agrarumweltmaßnahmen und den Schutz von Dauergrünland.

Der Verband fordert eine stärkere Honorierung von Leistungen, die landwirtschaftliche Betriebe für Umwelt und Gemeinwohl erbringen.

Was bedeutet "Rosinenpickerei" in dieser Debatte?

Mit dem Begriff wird die Gefahr beschrieben, dass bei einer gemeinsamen europäischen Agrarpolitik einzelne Anforderungen ausgewählt werden können, während andere gemeinsame Standards an Bedeutung verlieren.

EU-Agrarkommissar Christophe Hansen warnte in der Debatte davor, "Rosinenpickerei" zur Leitlinie der Gemeinsamen Agrarpolitik werden zu lassen.

Der BUND unterstützt diese Aussage ausdrücklich und fordert hohe Umweltstandards für die Landwirtschaft in ganz Europa.

Was ist noch nicht entschieden?

Zentrale finanzielle Fragen sind in der partiellen Ausrichtung noch nicht berücksichtigt.

Dazu gehören nach Angaben des BUND insbesondere das Budget und die Kofinanzierung.

Diese Fragen werden parallel im Rahmen der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union behandelt.

OZD-Extra - Warum Dauergrünland eine Rolle spielt

Der Schutz von Dauergrünland gehört zu den Punkten, bei denen der BUND gemeinsame europäische Leitlinien vermisst.

In der Stellungnahme nennt der Umweltverband diesen Bereich ausdrücklich neben dem Angebot von Agrarumweltmaßnahmen.

Damit wird deutlich, dass es in der Debatte nicht ausschließlich um die Höhe landwirtschaftlicher Förderungen geht. Umstritten ist auch, welche ökologischen Anforderungen mit diesen Fördermitteln verbunden werden.

Wie diese Vorgaben ab 2028 konkret ausgestaltet werden, ist Teil des laufenden europäischen Entscheidungsprozesses.

Gewinnspiel

Wann soll die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU beginnen?

A: 2027

B: 2028

C: 2030

D: 2032

Zum großen OZD-Gewinnspiel 2026

Alle Angaben ohne Gewähr. Mit KI unterstützt. Titelbild CANVA.