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Maßnahmen für Motorradsicherheit gegen schwere Unfälle

Motorradfreunde sollten sich und ihre Maschine gewissenhaft auf Ausfahrten vorbereiten. Um schwere Biker-Unfälle zu vermeiden, setzt Straßen.NRW zudem seit Jahren auf zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen an viel befahrenen Strecken. Kontinuierlich wird hierfür das Unfallgeschehen ausgewertet

Entpuppen sich dabei bei Motorradfahrern beliebte Strecken als Unfallschwerpunkt, ergreift Straßen.NRW in Absprache mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde gezielt Maßnahmen, um vor Ort Abhilfe zu schaffen.

Straßen.NRW sieht die Straßen auch aus dem Blickwinkel der Biker*innen

Darüber hinaus ist Straßen.NRW in diversen Arbeitskreisen aktiv tätig, um die strassenbaulichen Aspekte, die für Motorradfahrer*innen sicherheitsrelevant sind, einzubringen. Ziel ist es unter anderem, die "ultima Ratio" - eine Streckensperrung für Motorräder - zu verhindern.

Für mehr Sicherheit

Straßen.NRW identifiziert Gefahrenstellen mit dem Motorrad, denn auf dem Motorrad hat man ein ganz anderes Straßen- und Fahrgefühl als im Auto. Und das mit Erfolg, mehrere potenzielle Gefahrenstellen konnten auf diesem neuen Weg bereits ausgemacht werden.

NRW-Initiative #sicherimStraßenverkehr

Straßen.NRW ist der NRW-Initiative #sicherimStraßenverkehr beigetreten. Ziel des Netzwerks ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle in Nordrhein-Westfalen zu verringern und für die Gefahren des Straßenverkehrs zu sensibilisieren.

Rüttelstreifen

Als effektives Mittel zur Verbesserung der Verkehrs- und Unfallsituation haben sich die so genannten Rüttelstreifen auf einzelnen Streckenabschnitten bewährt. Diese etwa 50 Zentimeter breiten und in der Mitte 1,5 Zentimeter hohen Erhebungen quer zur Fahrbahn sollen die Aufmerksamkeit erhöhen und zum Beispiel Raser vor Gefahrenstellen dazu bringen, vom Gas zu gehen.

2003 hatte der Landesbetrieb auf der B514 bei Kalldorf erstmals einen Streckenabschnitt mit Rüttelstreifen ausgestattet. Nach langjähriger Erfahrung zeigt sich, dass auf Abschnitten mit Rüttelstreifen die Unfallsituation und auch das Geschwindigkeitsverhalten positiv beeinflusst werden kann, wenn gewisse Einsatzkriterien beachtet werden.

Rüttelstreifen sollten nur auf Geraden zum Einsatz kommen. Sie müssen zudem ausreichend von der Gefahrenstelle entfernt sein, damit der Motorradfahrer die Chance hat, sein Verhalten zu korrigieren. Umfahren können sollte der Biker die Erhebungen auch nicht, das würde den Gegenverkehr gefährden. Des Weiteren sollte ein ausreichender Abstand zur Bebauung gewährleistet sein, um Anwohnerbeschwerden auszuschließen.

Streckenabschnitte mit Rüttelstreifen auf gerader Strecke

Unterfahrschutz

Bewährt haben sich ebenso Schutzplanken, die mit einem Unterfahrschutz ausgerüstet sind. Diese mindern die Verletzungen der Fahrer bei einem Anprall; ein „Durchrutschen“ oder ein Verkeilen wird verhindert. Viele Streckenabschnitte sind auf diese Weise mittlerweile sicherer geworden, vor allem auf Zweiradstrecken in topographisch interessanten Gebieten, zum Beispiel in der Eifel sowie im Sauer- und Siegerland.

Der Unterfahrschutz verhindert ein "Durchrutschen" oder Verkeilen.

Anpralldämpfer

Diese speziellen Elemente wurden in der Vergangenheit in unfallträchtigen Kurven an Schutzplankenpfosten angebracht um beim Motorradfahreranprall die Verletzungsfolgen zu minimieren. Aktuell geht man jedoch dazu über - wo immer möglich - Schutzplanken mit einem Unterfahrschutz auszurüsten beziehungsweise auch umzurüsten.

Flexible Fahrbahnteiler

Die Fahrstreifen im Kurvenbereich werden durch Fahrbahnteiler getrennt. Diese mobilen und flexiblen Elemente machen die Strecke unattraktiv für Raser, die die Kurve mit zu hoher Geschwindigkeit und extremer Schräglage nehmen wollen. Damit die Elemente den Winterdienst nicht stören, kommen sie nur während der Motorradsaison zum Einsatz.

Die flexiblen Fahrteiler verhindern zu hohe Geschwindigkeiten in den Kurven.

Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen

Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen hat oberste Priorität. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 44 Absatz 1 sogenannte Unfallkommissionen ins Leben gerufen. Die Einrichtung der Unfallkommissionen obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, die gleichzeitig den Vorsitz wahrnimmt.

Straßen.NRW

Foto: Straßen.NRW

Alle Angaben ohne Gewähr.