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BGH-Urteil: Rückforderung unzulässiger Bankgebühren nur drei Jahre lang möglich

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Kundinnen und Kunden dürfen zu viel gezahlte Kontogebühren nur innerhalb von drei Jahren zurückfordern – auch wenn sie erst später von ihrem Anspruch erfuhren. Verbraucherschützer zeigen sich enttäuscht.

Karlsruhe, Juni 2025 – Unzulässige Kontoführungsgebühren dürfen von Bankkundinnen und -kunden nur innerhalb einer Frist von drei Jahren zurückgefordert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit die Revision des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts abgewiesen.

Konkret ging es um eine Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse. Diese hatte Ende 2016 ihre Kontogebühren geändert, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kundschaft einzuholen. Zwar entschied der BGH bereits im Jahr 2021 in einem anderen Fall, dass solche stillschweigenden Gebührenerhöhungen unzulässig sind – nachträgliche Rückforderungen stoßen nun aber auf eine klare Grenze.

Der vzbv argumentierte, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Urteil von 2021 beginnen dürfe, da Kundinnen und Kunden erst danach Klarheit über ihre Rechte hatten. Der BGH wies dies zurück: Die Rechtslage sei bereits zuvor hinreichend eindeutig gewesen, so dass Klagen früher möglich gewesen wären. Demnach beginnt die dreijährige Verjährungsfrist bereits mit Ablauf des Jahres, in dem die Gebühren erhoben wurden.

Verbraucherschützer kritisieren das Urteil als realitätsfern. Für viele Betroffene sei es schlicht unmöglich gewesen, ihre Rechte ohne das Grundsatzurteil von 2021 geltend zu machen. Hinzu kommt: Nur wenige Verbraucher machen überhaupt von ihrem Rückforderungsrecht Gebrauch. Laut einer aktuellen Umfrage des Vergleichsportals Verivox haben nur elf Prozent der Befragten ihre Bank zur Rückzahlung aufgefordert.

Damit bleibt das Urteil zwar rechtlich klar – doch aus Sicht des Verbraucherschutzes sendet es ein problematisches Signal. Es zeigt einmal mehr, dass auch bei eindeutig unrechtmäßigen Praktiken die Uhr für Verbraucher erbarmungslos tickt.

OZD



Alle Angaben ohne Gewähr.

Bild: AFP