Kommentar
Die Verständigung der Innenminister auf eine koordinierte Linie im Umgang mit der AfD markiert einen bedeutsamen politischen Schritt – mit rechtlichen wie gesellschaftlichen Implikationen. Sollte die juristische Überprüfung die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch bestätigen, könnten erhebliche Folgen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst entstehen.
Der öffentliche Dienst in Deutschland steht in besonderer Treuepflicht gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Zweifel an der Verfassungstreue, wie sie bei einer gesichert rechtsextremen Organisation anzunehmen wären, begründen rechtlich belastbare Ausschlussgründe. Die Aussagen der Innenminister unterstreichen den Willen, hier klare Maßstäbe zu setzen – etwa durch Sicherheitsüberprüfungen und Einschränkungen beim Waffenbesitz.
Allerdings bleibt abzuwarten, wie Gerichte die Einstufung des Verfassungsschutzes bewerten. Bis zur endgültigen Entscheidung gilt für die AfD juristisch weiterhin der Status eines Verdachtsfalls – auch wenn die inhaltliche Einschätzung der Behörde bestehen bleibt. Das sorgt für eine Zwischenlage mit hoher politischer Spannung.
Die Einrichtung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erscheint vor diesem Hintergrund sachgerecht. Sie kann helfen, eine einheitliche Verwaltungs- und Sicherheitslinie zu entwickeln, die dem Spannungsfeld zwischen Rechtsstaatlichkeit, politischen Rechten und Gefahrenabwehr gerecht wird.
OZD
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