Sollte Alkohol in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt sein? Eine knappe Mehrheit der Bevölkerung ist laut einer aktuellen Umfrage der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) dieser Meinung. 52 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, den Kauf und Konsum von Bier, Wein und weinhaltigen Getränken künftig erst mit Erreichen der Volljährigkeit zu gestatten. Bislang ist dies bereits ab 16 Jahren möglich.
Noch deutlicher fällt die Ablehnung des sogenannten begleiteten Trinkens ab 14 Jahren aus: 65 Prozent der Befragten befürworten eine Abschaffung dieser Regelung. Das Jugendschutzgesetz erlaubt es seit 1952, dass bereits 14-Jährige in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Bier, Wein oder weinhaltige Getränke konsumieren dürfen – sowohl in Gaststätten als auch in der Öffentlichkeit.
Auch beim Thema Alkoholwerbung gibt es restriktive Tendenzen: 35 Prozent der Befragten würden Werbung für alkoholische Getränke komplett verbieten, weitere 32 Prozent plädieren für stärkere Einschränkungen. 31 Prozent halten die aktuellen Jugendschutzregelungen für ausreichend. Diese sehen unter anderem vor, dass Alkoholwerbung nicht gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtet werden darf.
Für die repräsentative Umfrage im Auftrag der KKH wurden rund 1.000 Menschen zwischen 18 und 70 Jahren vom Meinungsforschungsinstitut Forsa befragt. ozd
OZD-Kommentar
Die Ergebnisse zeigen einen gesellschaftlichen Trend zu mehr Schutz und Vorsicht im Umgang mit Alkohol bei Jugendlichen. Die Mehrheit der Deutschen spricht sich für strengere Regeln aus – ein Signal an die Politik, den Jugendschutz weiter zu stärken und Präventionsmaßnahmen auszubauen.
OZD-Analyse
Die knappe Mehrheit für Alkohol erst ab 18 Jahren spiegelt eine wachsende Sensibilität für die Risiken des frühen Alkoholkonsums wider. Die breite Ablehnung des begleiteten Trinkens ab 14 und die Forderung nach Werbebeschränkungen deuten darauf hin, dass viele Deutsche die bisherigen Regelungen als nicht mehr zeitgemäß empfinden. Die Diskussion um den Jugendschutz dürfte damit weiter an Fahrt aufnehmen.
Erklärungen
Begleitetes Trinken: Erlaubt Jugendlichen ab 14 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Konsum von Bier, Wein oder weinhaltigen Getränken.
Jugendschutzgesetz: Regelt in Deutschland unter anderem den Verkauf und Konsum von Alkohol durch Minderjährige.
KKH (Kaufmännische Krankenkasse): Große deutsche Krankenkasse mit Sitz in Hannover, engagiert im Bereich Prävention und Gesundheitsschutz.
Forsa: Meinungsforschungsinstitut, das regelmäßig repräsentative Umfragen durchführt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild afp
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