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Organspendeausweis in der EU

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bietet Dokumente in 29 Sprachen für den Urlaub an

Köln - Wer in den Sommerferien ins europäische Ausland reist, sollte sich vorab informieren, welche Regelungen zur Organspende im Urlaubsland gelten – denn bei einem Todesfall gilt das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download.

Diese Regelungen zur Organentnahme gelten in Europa: 

Entscheidungslösung (Deutschland): Nur wer zu Lebzeiten seine Zustimmung schriftlich dokumentiert oder einer Vertrauensperson mündlich mitgeteilt hat – im Organspende-Register, mit einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung – kommt als Spender oder Spenderin in Frage. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, müssen die nächsten Angehörigen stellvertretend die Entscheidung treffen.

(Erweiterte) Zustimmungslösung (u. a. Dänemark, Griechenland): Eine Organspende erfolgt ausschließlich bei vorliegender Zustimmung der verstorbenen Person. Der Zusatz „erweitert“ bedeutet, dass auch die Angehörigen über eine Organspende bestimmen können, wenn keine Dokumentation über die Entscheidung der oder des Verstorbenen vorliegt. Im Unterschied zur Entscheidungslösung gibt es keine gesetzliche Vorschrift, Bürgerinnen und Bürger regelmäßig umfassend über die Organspende zu informieren.

Widerspruchslösung (u. a. Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Ungarn): In diesen Ländern dürfen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Für Urlauber im EU-Ausland gilt: Der ausgefüllte und unterschriebene Organspendeausweis aus Deutschland dokumentiert die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Es ist bei einem Auslandsaufenthalt ratsam, neben einem Organspendeausweis in deutscher Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache dabei zu haben. So wird die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende auch im Ausland sicher verstanden.

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

Alle Angaben ohne Gewähr.