Das Landgericht Hannover hat am Dienstag zwei Männer wegen massiven Datenklaus über gefälschte Onlineshops zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Haupttäter erhielt viereinhalb Jahre, sein Komplize drei Jahre und drei Monate. Laut Gericht betrieben sie professionell gestaltete Fakeshops, mit denen sie Zahlungs- und Zugangsdaten argloser Kunden ausspähten.
Die Täter, deren Identitäten aus Datenschutzgründen nicht genannt wurden, gingen hochorganisiert vor. Einer fungierte als Ideengeber und Organisator, der andere kümmerte sich um die technische Umsetzung. Gemeinsam täuschten sie seriöse Internetshops für Elektronik- und Modeartikel vor, die in Wahrheit nur einem Ziel dienten: Kundendaten abzugreifen.
Mit aufwendiger Suchmaschinenoptimierung und realistisch wirkenden Zahlungsoberflächen lockten sie Käufer in die Falle. Nach Eingabe ihrer Bankdaten wurden die sensiblen Informationen heimlich kopiert. Der Hauptbeschuldigte verkaufte diese anschließend auf zwei illegalen Onlineplattformen weiter – an andere Cyberkriminelle, die sie für Betrug und Geldwäsche nutzten.
Nach den Feststellungen des Gerichts erbeuteten die Männer insgesamt rund 1,4 Millionen Euro. Diese Summe wurde eingezogen. Schuldig gesprochen wurden sie wegen Betrugs, Computerbetrugs und des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet – in 116 Fällen beziehungsweise wegen Beihilfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
OZD
OZD-Kommentar:
Der Fall zeigt, wie professionell Cyberkriminelle heute vorgehen – und
wie leichtgläubig viele Nutzer noch immer sind. Mit gefälschten Shops,
glänzenden Werbebannern und vermeintlich sicheren Bezahlseiten gelang es
den Tätern, Millionen zu stehlen. Das Urteil von Hannover ist daher
mehr als gerecht: Es ist ein Signal an alle, die glauben, digitale
Kriminalität bleibe folgenlos. Doch zugleich bleibt die Frage, warum
Plattformen und Zahlungsdienstleister solche Machenschaften oft erst
spät erkennen. Der größte Schutz im Netz bleibt weiterhin: Misstrauen.
Mini-Infobox:
– Ort: Landgericht Hannover
– Strafen: 4,5 Jahre / 3,25 Jahre Haft
– Delikte: Betrug, Computerbetrug, Betreiben krimineller Handelsplattformen
– Beute: Rund 1,4 Millionen Euro
– Urteil: Noch nicht rechtskräftig
OZD-Analyse
Neue Dimension des Cyberbetrugs
a) Fakeshops werden zunehmend professioneller – mit SEO, SSL-Zertifikaten und Social-Media-Werbung.
b) Viele Opfer erkennen den Betrug erst nach Abbuchung oder Datenmissbrauch.
c) Ermittlungsbehörden stoßen auf internationale Täterstrukturen, oft mit Servern im Ausland.
Rechtliche Aufarbeitung
– Seit 2021 gilt der neue Straftatbestand „Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet“.
– Das Urteil in Hannover gehört zu den ersten großen Fällen dieser Art in Deutschland.
– Der richterliche Einzug der 1,4 Millionen Euro gilt als Erfolg für die Cybercrime-Abwehr.
Prävention und Verantwortung
– Verbraucherzentralen raten: Vor Onlinekäufen Impressum, Bewertungen und Zahlungswege prüfen.
– Plattformbetreiber wie Google oder Meta müssen gefälschte Shops schneller entfernen.
– Experten fordern internationale Kooperation gegen „Fake-Commerce“.
Was ist das Landgericht Hannover?
Das Landgericht Hannover
ist eines der größten Gerichte Niedersachsens. Es ist zuständig für
schwerwiegende Strafverfahren, darunter Wirtschafts- und
Cyberkriminalität. In den letzten Jahren hat es mehrfach bedeutende
Urteile gegen Onlinebetrüger und Hackergruppen gefällt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.
OZD-Extras
Cyber-Tipp:
Verbraucher können Fakeshops oft an fehlenden Kontaktdaten,
ungewöhnlichen Zahlungsbedingungen oder Tippfehlern in der Domain
erkennen. Offizielle Warnlisten führen u. a. die Verbraucherzentrale und
die Polizei.