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SPD-Ministerin verschärft mutig das Mietrecht – Vermieter laufen Sturm

Mieten unter Druck – Hubig zieht die Notbremse Indexmieten gedeckelt, Kurzzeitverträge begrenzt – Angriff auf den Wohnungsmarkt

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Mieterschutz vorgelegt und damit eine neue Eskalationsstufe in der deutschen Wohnungspolitik eingeläutet. Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind eine Deckelung von Indexmieten, strengere Regeln für möbliertes Wohnen und eine Begrenzung von Kurzzeitvermietungen. Ziel sei es, den rasanten Mietanstieg zu bremsen und bezahlbares Wohnen wieder für breite Bevölkerungsschichten zu sichern.

Konkret sollen Indexmieten künftig auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden – unabhängig davon, ob es sich um neue oder bestehende Mietverträge handelt. Hubig begründete den Schritt mit den drastischen Preissteigerungen seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Mieterhöhungen von sechs oder sieben Prozent jährlich seien auf Dauer nicht tragbar. Die Ministerin sieht darin eine soziale Schieflage, die dringend korrigiert werden müsse.

Auch das möblierte Wohnen soll transparenter werden. Vermieter sollen künftig im Mietvertrag klar zwischen Grundmiete und Möblierungszuschlag unterscheiden müssen. Für vollmöblierte Wohnungen soll ein pauschaler Zuschlag von fünf Prozent der Nettokaltmiete erlaubt sein. Damit soll überprüfbar werden, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird.

Besonders brisant ist die geplante Neuregelung von Kurzzeitmietverträgen. Diese sollen künftig auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Wird länger vermietet, greift automatisch die Mietpreisbremse – auch bei befristeten Verträgen. Damit will Hubig Schlupflöcher schließen, die in angespannten Wohnungsmärkten seit Jahren kritisiert werden.

Das Gesetzespaket sieht zudem vor, dass Schonfristzahlungen künftig nicht nur fristlose, sondern auch ordentliche Kündigungen unwirksam machen sollen, sofern Mietrückstände ausgeglichen werden. Gleichzeitig sollen Vermieter Modernisierungskosten bis 20.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren umlegen können.

Die Mietpreisbremse selbst war bereits bis Ende 2029 verlängert worden. Hubigs Vorstoß soll dieses Instrument nun deutlich schärfen. OZD


OZD-Kommentar – Wohnen wird zur sozialen Schicksalsfrage

Was Stefanie Hubig hier vorlegt, ist kein Feinschliff, sondern ein Frontalangriff auf einen aus den Fugen geratenen Wohnungsmarkt. Die Deckelung der Indexmieten trifft einen Nerv – und wird Widerstand provozieren. Doch die Realität ist brutal: Für Millionen Menschen sind Mieten längst zur Existenzfrage geworden. Wer jetzt vor „Überregulierung“ warnt, ignoriert die suoziale Sprengkraft explodierender Wohnkosten. Der Gesetzentwurf ist kein Allheilmittel, aber ein überfälliger Dämpfer für einen Markt, der sich selbst nicht mehr reguliert.



Lesermeinungen

„Endlich greift die Politik durch. So kann es mit den Mieten nicht weitergehen.“
„Das wird keinen Investoren vertreiben – am Ende gibt es noch weniger Wohnungen.“
„Indexmieten waren von Anfang an unfair. Gut, dass das korrigiert wird.“


Mini-Infobox

– Indexmieten künftig maximal 3,5 % pro Jahr
– Möblierungszuschlag auf 5 % begrenzt
– Kurzzeitvermietung auf sechs Monate limitiert
– Schonfristzahlungen stärken Mieterschutz
– Inkrafttreten spätestens Anfang 2027



OZD-Analyse

Warum Indexmieten politisch brisant sind
– a) Kopplung an Inflation trifft Mieter direkt
– b) Starke Preissteigerungen seit 2022
– c) Soziale Ungleichgewichte verschärft

Kurzzeitmieten als Schlupfloch
– a) Umgehung der Mietpreisbremse
– b) Dauerhafte Befristung als Geschäftsmodell
– c) Geplante Sechs-Monats-Grenze als Zäsur

Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt
– a) Entlastung für Mieter in Ballungsräumen
– b) Mehr Regulierung für Vermieter
– c) Politischer Konflikt mit Immobilienwirtschaft



Wer ist Stefanie Hubig?
Stefanie Hubig ist Bundesjustizministerin und Mitglied der SPD. Sie gilt als Verfechterin eines starken Mieterschutzes und treibt die Reform des Mietrechts mit Fokus auf soziale Ausgewogenheit voran.

Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist ein Instrument des deutschen Mietrechts, mit dem die Miete bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten begrenzt wird. Sie soll übermäßige Mietsteigerungen verhindern.

Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.

OZD-Extras
Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, in denen Indexmieten bislang nahezu unbegrenzt möglich waren – das soll sich nun grundlegend ändern.