Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 auf den Weg gebracht – ohne sie inhaltlich auszuweiten. Der von Justizministerin Stefanie Hubig vorgelegte Gesetzentwurf wurde am Mittwoch im Kabinett beschlossen. Damit bleibt es beim bisherigen Stichtag: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 gebaut wurden, sind weiterhin von der Regelung ausgenommen.
In angespannten Wohnungsmärkten dürfen Mieten bei Neuvermietungen laut Mietpreisbremse maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Länder können diese Regelung regional begrenzt anwenden.
Kritik an der zurückhaltenden Linie kommt unter anderem vom Deutschen Mieterbund. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten sprach von einer "nicht mehr vermittelbaren" Ausnahme. Wohngebäude aus den Jahren 2014 bis 2019 als Neubauten zu behandeln, werde dem tatsächlichen Wohnungsmarkt nicht mehr gerecht.
Auch Justizministerin Hubig selbst zeigte sich offen für eine mögliche Nachjustierung. Im parlamentarischen Verfahren solle die Frage eines aktualisierten Stichtags noch diskutiert werden. Eine Ausweitung ist im Koalitionsvertrag allerdings nicht vorgesehen – politischer Spielraum besteht daher nur begrenzt.
Die Regierung kündigte darüber hinaus weitere Schritte im Mietrecht an: Mehr Transparenz bei Nebenkosten, strengere Regeln für Indexmieten sowie ein besserer Schutz bei möblierten Wohnungen stehen auf der Agenda. Laut Hubig müsse Schluss sein mit der Praxis, „zwei Stühle in eine Wohnung zu stellen und dann die Miete stark anzuheben“.
Der Mieterbund begrüßt die angekündigten Maßnahmen, bemängelt jedoch zu zögerliches Handeln. Die aktuelle Entscheidung macht deutlich: Zwar bleibt der Mieterschutz politisch ein Thema – doch grundlegende Reformen stoßen weiterhin auf politische Hürden.
OZD
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