Die Mietpreisbremse bleibt – und wird schärfer. Der Bundesrat hat am Freitag der Verlängerung des Gesetzes bis Ende 2029 zugestimmt, nachdem der Bundestag bereits sein Votum abgegeben hatte. Damit soll der Anstieg von Mieten in stark nachgefragten Regionen weiterhin begrenzt werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte zudem verschärfte Regeln an, darunter Strafen für Verstöße gegen die Mietpreisbremse sowie Regelungen zur Kurzzeitvermietung und zum Mietwucher.
Ziel der Gesetzesnovelle ist es, Mieter besser zu schützen – insbesondere in Großstädten, wo die Nachfrage nach Wohnraum weiter rasant wächst. Ohne Verlängerung hätten Vermieter ab 2026 bei Neuvermietungen drastisch höhere Preise verlangen können. Die Bundesregierung warnte vor einem „strukturellen Ungleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern“.
Künftig dürfen die Bundesländer weiterhin per Rechtsverordnung Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ definieren. Dort gelten dann strenge Vorgaben für Wiedervermietungen – die Miete darf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. „Die Verlängerung ist für Millionen Menschen von enormer Bedeutung“, sagte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Sie forderte jedoch zugleich ein deutlich schärferes Vorgehen gegen Umgehungen.
Hubig bestätigte, dass sie die „zahnlose“ Mietpreisbremse künftig mit echten Sanktionen untermauern wolle. Künftig werde auch geprüft, wie Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können. Derzeit droht Vermietern bei Regelverstößen lediglich eine Rückzahlung der zu viel kassierten Miete – ein Zustand, den die SPD-Ministerin als „unbefriedigend“ bezeichnete.
Geplant sind nach der Sommerpause auch Gesetzesvorschläge zum Umgang mit Kurzzeitvermietungen, möbliertem Wohnen, Indexmieten sowie zur sogenannten Schonfristzahlung. Die Bundesregierung will damit verhindern, dass Mietwohnungen als Ferienunterkünfte zweckentfremdet oder mit künstlich hohen Preisen versehen werden.
OZD
OZD-Kommentar
Diese Mietpreisbremse ist ein Schritt – aber noch lange keine Lösung. Der Wohnungsmarkt in Deutschland gleicht einem Pulverfass. In Ballungsräumen zahlen Familien längst über 40 Prozent ihres Einkommens für die Miete, während findige Vermieter mit Kurzzeitverträgen und möblierten Zimmern die Gesetze umgehen. Dass Justizministerin Hubig nun Bußgelder und neue Regeln in Aussicht stellt, ist überfällig.
Die Mietpreisbremse war bislang ein zahnloser Tiger. Doch wenn sich hinter der angekündigten Verschärfung erneut nur politische Symbolik verbirgt, droht das Vertrauen der Mieter endgültig zu kippen. Was fehlt, sind nicht nur Regeln – sondern auch kontrollierbare Maßnahmen, deren Einhaltung nachprüfbar und sanktionierbar ist. Ohne diese bleibt das Gesetz ein stumpfes Instrument gegen eine Mietkrise, die längst eskaliert ist.
„Endlich wird mal ernst gemacht – hoffentlich bleiben es nicht nur leere Versprechen.“ö.
„Die Mietpreisbremse funktioniert nicht, solange sich Vermieter mit Tricks drumherum mogeln können.“ Hans Rath
„Ohne massive Neubauten ist das alles nur Kosmetik – wir brauchen mehr Wohnungen, nicht mehr Regeln.“ Werner Trohm
"Nach oben bauen, schneller aufstocken lassen ohne große Gehnemigungsverfahren" G. R.
OZD-Analyse
1. Was regelt die Mietpreisbremse?
a) In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieten bei Wiedervermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
– Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind davon ausgenommen.
– Die Mietpreisbremse gilt nur, wenn die Landesregierung das Gebiet explizit ausweist.
2. Warum wurde sie verlängert?
a) Ohne Verlängerung wäre das Gesetz Ende 2025 ausgelaufen – inmitten einer sich weiter zuspitzenden Wohnungskrise.
– Die Bundesregierung begründet die Verlängerung mit anhaltender Wohnungsnot.
– Steigende Baukosten und Zinsen verschärfen den Neubau-Mangel zusätzlich.
3. Welche Kritik gibt es?
a) Mieterverbände fordern seit Jahren Nachbesserungen, da viele Vermieter die Regeln umgehen.
– Besonders möblierte Vermietung und Indexmieten gelten als problematisch.
– Verstöße führen bislang nur zur Rückzahlung überhöhter Miete – aber nicht zu Strafen.
4. Was plant Hubig konkret?
a) Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse.
– Gesetzesinitiativen gegen Kurzzeitvermietungen und Mietwucher.
– Prüfung der Indexmietverträge und Stärkung der Mieterschutzrechte.
5. Politische Bedeutung
a) Die SPD will mit diesem Thema ein sozialpolitisches Profil zeigen – besonders im Hinblick auf kommende Wahlen.
– Der politische Druck aus Städten wie Berlin, München und Köln ist groß.
– Gleichzeitig wächst die Sorge, dass neue Regeln Investoren abschrecken könnten – vor allem im Bereich Neubau.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz, das Mieterhöhungen bei Wiedervermietung begrenzt. Sie wurde 2015 eingeführt, um in Regionen mit hoher Nachfrage Preisexplosionen zu verhindern. Die Bremse gilt nur, wenn ein Bundesland per Verordnung einen "angespannten Wohnungsmarkt" festlegt. Sie greift nicht bei Neubauten oder umfassend sanierten Wohnungen. Seit Jahren fordern Mieterverbände strengere Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen. Mit der nun beschlossenen Verlängerung bis 2029 bleibt die Mietpreisbremse ein zentrales Instrument der Wohnungspolitik.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.
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