Ein freier Autohändler aus Hessen ist vom Landgericht Marburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden – wegen des illegalen Exports von 71 Luxusautos nach Russland. Der 56-Jährige habe damit massiv gegen das geltende Ausfuhrverbot verstoßen, teilte das Zollfahndungsamt Essen am Freitag mit. Der verurteilte Mann soll nach Überzeugung der Richter bewusst und wiederholt gegen die Russland-Sanktionen der EU verstoßen haben, die seit dem Angriff auf die Ukraine in Kraft sind.
Der Mann war als Verantwortlicher eines unabhängigen Autohauses tätig und organisierte den Verkauf der Fahrzeuge in das sanktionierte Land. Der Warenwert der Fahrzeuge beläuft sich auf rund fünf Millionen Euro – diese Summe soll nach dem Willen des Gerichts nun eingezogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. Die Ermittlungen führte die Zollfahndung gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Mit dem Fall rückt erneut ein sensibler Punkt der europäischen Sanktionspolitik in den Fokus: Trotz bestehender Verbote gelingt es immer wieder, sanktionierte Güter wie Autos oder Technologieprodukte in russisches Staatsgebiet zu bringen – oft über Umwege und mit Hilfe professionell organisierter Netzwerke.
OZD
OZD-Kommentar
Dieses Urteil ist mehr als eine persönliche Tragödie für einen gierigen Autohändler – es ist ein mahnendes Signal. Wer die Sanktionen gegen Russland unterläuft, hilft indirekt einem Regime, das in Europa einen Angriffskrieg führt. Dass jemand bereit ist, dafür fünf Millionen Euro zu riskieren, zeigt, wie groß die kriminelle Energie hinter solchen Geschäften ist. Der Fall sollte Ermittler bundesweit alarmieren: Wo ein Einzelner 71 Fahrzeuge durchschleusen kann, existiert ein System. Sanktionen funktionieren nur, wenn sie kontrolliert und durchgesetzt werden – mit aller Härte des Rechtsstaats.
„Fünf Jahre Haft sind das Mindeste – wer Putins Krieg indirekt unterstützt, gehört aus dem Verkehr gezogen und nach Russland geschickt.“ K. R.
„Mich wundert, dass so etwas überhaupt noch möglich ist. Wo ist die Kontrolle der Zollbehörden?“ Anonym
„Erstaunlich, dass ein Einzelner mit so vielen Autos durchkommt – da muss es mehr Mitwisser geben.“ D. S.
"Bestimmt im russischen Auftrag" W. M.
OZD-Analyse
1. Die juristische Grundlage
a) Das Landgericht Marburg verurteilte den Mann wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
– Die EU hat im Zuge des Ukraine-Krieges ein umfangreiches Ausfuhrverbot gegenüber Russland verhängt.
– Verstöße gelten als Straftat, wenn sie vorsätzlich und in großem Umfang erfolgen.
2. Der Tathergang
a) Der 56-Jährige nutzte seine Funktion als Leiter eines freien Autohauses, um den Export zu organisieren.
– Die Fahrzeuge wurden offenbar systematisch an russische Empfänger vermittelt.
– Über welche Routen und Mittelsmänner der Export ablief, wurde nicht im Detail öffentlich gemacht.
3. Die Folgen des Urteils
a) Neben fünf Jahren Haft sollen fünf Millionen Euro eingezogen werden.
– Dies entspricht dem Gesamtwert der illegal exportierten Fahrzeuge.
– Ob der Angeklagte Revision einlegt, bleibt abzuwarten – das Urteil ist nicht rechtskräftig.
4. Der politische Hintergrund
a) Die EU-Sanktionen gegen Russland umfassen seit 2022 auch Fahrzeuge der Oberklasse.
– Sie sollen verhindern, dass das russische Regime von westlichen Technologien profitiert.
– Dennoch gelingt es immer wieder, Embargos zu umgehen – oft mit gefälschten Endverbleibserklärungen oder Scheinfirmen.
5. Das strukturelle Problem
a) Der Fall zeigt, dass auch in Deutschland Schlupflöcher existieren.
– Die Behörden brauchen mehr Personal und internationale Kooperation, um solche Netzwerke effektiv zu zerschlagen.
– Jeder Verstoß untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit der Sanktionen, sondern auch Europas politische Geschlossenheit gegenüber Moskau.
Was ist das Außenwirtschaftsgesetz (AWG)?
Das Außenwirtschaftsgesetz regelt in Deutschland den Handel mit anderen Staaten, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Gütern. Es dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Durchsetzung internationaler Sanktionen. Verstöße gegen das AWG, etwa durch die Ausfuhr verbotener Waren in sanktionierte Länder wie Russland, können mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden. Das Gesetz wurde im Zuge des Ukraine-Kriegs mehrfach verschärft, um Sanktionsumgehungen effektiver zu ahnden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Titelbild AFP.